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    Bei „Zur Hölle mit Merkel“ jubelt das Publikum

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    Mehr direkte Demokratie durch Volksabstimmungen im Land, das fordert die AfD-Landtagsfraktion. Der Auftakt ihrer Kampagne mit mehreren Abgeordneten lockte etwa 150 Personen in die Rottweiler Stadthalle.

    „Es wird ein langer Marsch werden“, bis das Ziel erreicht sei, meinte Emil Sänze, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und hiesige Wahlkreis-Abgeordnete, als er das Projekt vorstellte. Aber als frühere Ultra-Langstreckenläufer sei er Ausdauer gewohnt: „Wir werden nicht nachlassen, bis es durchgesetzt ist. Dies ist keine Drohung, sondern ein Versprechen!“, sagte er.

    Und so stellte er das Projekt vor: Zwar gibt es in der Landesverfassung die Möglichkeit von Volksantrag, -begehren und –abstimmung. Aber die Quoren, also die Mindestanzahl an Unterschriften oder Stimmen, seien zu hoch, die Fristen zu kurz. Und hier setzt der Antrag der AfD an: Sie möchte beides ändern. Einen entsprechenden Antrag im Landtag hatte die große Mehrheit abgelehnt (die Quoren waren 2015 bereits geändert worden).

    Und das möchte die AfD nun:

    Ein Volksantrag, also der Antrag von Bürgern an den Landtag, sich mit einem Thema zu befassen, ist nur dann verpflichtend, wenn ein halbes Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben hat. Das sind etwa 38.000 Unterschriften. Die AfD möchte das auf ein Promille, also etwa 7700, senken. Das Thema muss in der Zuständigkeit des Landes liegen.

    Mit einem Volksbegehren können Bürger den Antrag an den Landtag stellen, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Der Landtag muss darüber abstimmen, wenn ein Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben hat (also rund 77.000). Die AfD möchte auch dieses Quorum auf ein Promille absenken. Außerdem müssen diese Unterschriften bisher innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden; die AfD möchte die Frist auf neun Monate verlängern.

    Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, muss er diesen dem Wahlvolk zur Volksabstimmung vorlegen. Angenommen ist ein solcher Antrag, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Fünftel aller Wahlberechtigten zustimmt. Bei Verfassungsänderungen muss mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten dafür stimmen. Diese Mindestgrenzen möchte die AfD abschaffen, die einfache Mehrheit soll genügen.

    Außerdem sind bisher Steuern, Besoldung und der Staatshaushalt von Volksbegehren und –abstimmung ausgenommen. Auch dies möchte die AfD ändern – und weil der Gesamthaushalt auch nach AfD-Ansicht zu komplex ist: „Einzeltitel ab 500 Millionen Euro müssen dem Volk vorgelegt werden“, forderte Sänze. Insgesamt also ist die Schweiz mit ihren Volksabstimmungen das Vorbild der AfD-Fraktion.

    Wo hätte das Volk denn abstimmen können: Europäische Einigung, Einführung des Euro, Militäreinsastz in Afghanistan – und Ausbau der Gäubahn, meinte der Abgeordnete. Wegen der hohen Hürden gebe es kaum Volksabstimmungen, sagte Sänze, „die letzte vor 50 Jahren“. Da hat er allerdings die Abstimmung 2011 zu Stuttgart 21 übersehen.

    Für ein Volksbegehren müssten über 400 Unterschriften je Tag gesammelt werden, meinte Sänze, das sei kaum zu schaffen. Doch Karl-Heinz Schruder, Vorsitzender des Vereins „Bürgerwille“, rechnete es etwas anders vor: Bei 1750 Aktiven der AfD müsse jeder in sechs Monaten 450 Unterschriften sammeln. „Das ist machbar.“ Er berichtete von erfolgreichen Aktionen der Bürgerbeteiligung, so habe in Kaufbeuren ein Bürgerbegehren den Bau einer Moschee verhindert. Und „die Moschee in Leinfelden-Echterdingen, die wird auch nicht kommen.“

     

    Diskussion

     

    Das eigentliche Thema nahm nur die halbe Zeit der Veranstaltung ein. Natürlich wollten die Gäste, die teilweise aus den Nachbarkreisen gekommen waren, noch mehr von den Abgeordneten wissen. So stellte ein ziemlich ungehaltener Bürger (nach dem Statement zu Merkel: „Zur Hölle mit ihr!“, was ihm Beifall einbrachte) die Frage, „mit wem wollt ihr euch ins Bett legen?“ Der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel schloss aus, Juniorpartner einer anderen Partei zu sein. Aber wenn er in einer Koalition so viel AfD-Politik durchsetzen könne wie derzeit die Grünen ihre Politik in der Koalition mit der CDU, dann sei das anders.

    Der FDP-Abgeordnete Dr. Gerhard Aden brachte das „Familien-Wahlrecht“ vor, der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple sah dies nicht als Alternative zu den Elementen der direkten Demokratie an. Das Wahlalter will die AfD nicht senken, beschied der Abgeordnete Stefan Herre einen jungen Frager.

    Andere Teilnehmer gaben den AfD-Männern Gelegenheit, sich nach rechts abzugrenzen: „Die AfD wird sich hüten, Gesetze zu erlassen, die die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken würden“, beschied Gögel einen Frager (der sich dabei missverstanden fühlte). Lars Patrick Berg mahnte das offensichtlich ungehaltene Publikum bei einem kritischen Teilnehmer, auch dessen Themen seien wichtig (da hatte der Mann aber schon den Saal verlassen). Und als ein als Rechtsextremist nicht unbekannter Bürger fragte, „wie kann es sein, dass Juden Mitglieder der AfD sind?“, explodierte Gögel fast: „In die Partei kann jeder Mensch, egal welche Hautfarbe oder Religion!“

    Die mit etlichen Fahrzeugen und Beamten angerückte Polizei hatte übrigens einen ruhigen Abend: Es ist nichts passiert, war aus dem Präsidium zu hören.

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    Und so stellte er das Projekt vor: Zwar gibt es in der Landesverfassung die Möglichkeit von Volksantrag, -begehren und –abstimmung. Aber die Quoren, also die Mindestanzahl an Unterschriften oder Stimmen, seien zu hoch, die Fristen zu kurz. Und hier setzt der Antrag der AfD an: Sie möchte beides ändern. Einen entsprechenden Antrag im Landtag hatte die große Mehrheit abgelehnt (die Quoren waren 2015 bereits geändert worden).

    Und das möchte die AfD nun:

    Ein Volksantrag, also der Antrag von Bürgern an den Landtag, sich mit einem Thema zu befassen, ist nur dann verpflichtend, wenn ein halbes Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben hat. Das sind etwa 38.000 Unterschriften. Die AfD möchte das auf ein Promille, also etwa 7700, senken. Das Thema muss in der Zuständigkeit des Landes liegen.

    Mit einem Volksbegehren können Bürger den Antrag an den Landtag stellen, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Der Landtag muss darüber abstimmen, wenn ein Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben hat (also rund 77.000). Die AfD möchte auch dieses Quorum auf ein Promille absenken. Außerdem müssen diese Unterschriften bisher innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden; die AfD möchte die Frist auf neun Monate verlängern.

    Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, muss er diesen dem Wahlvolk zur Volksabstimmung vorlegen. Angenommen ist ein solcher Antrag, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Fünftel aller Wahlberechtigten zustimmt. Bei Verfassungsänderungen muss mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten dafür stimmen. Diese Mindestgrenzen möchte die AfD abschaffen, die einfache Mehrheit soll genügen.

    Außerdem sind bisher Steuern, Besoldung und der Staatshaushalt von Volksbegehren und –abstimmung ausgenommen. Auch dies möchte die AfD ändern – und weil der Gesamthaushalt auch nach AfD-Ansicht zu komplex ist: „Einzeltitel ab 500 Millionen Euro müssen dem Volk vorgelegt werden“, forderte Sänze. Insgesamt also ist die Schweiz mit ihren Volksabstimmungen das Vorbild der AfD-Fraktion.

    Wo hätte das Volk denn abstimmen können: Europäische Einigung, Einführung des Euro, Militäreinsastz in Afghanistan – und Ausbau der Gäubahn, meinte der Abgeordnete. Wegen der hohen Hürden gebe es kaum Volksabstimmungen, sagte Sänze, „die letzte vor 50 Jahren“. Da hat er allerdings die Abstimmung 2011 zu Stuttgart 21 übersehen.

    Für ein Volksbegehren müssten über 400 Unterschriften je Tag gesammelt werden, meinte Sänze, das sei kaum zu schaffen. Doch Karl-Heinz Schruder, Vorsitzender des Vereins „Bürgerwille“, rechnete es etwas anders vor: Bei 1750 Aktiven der AfD müsse jeder in sechs Monaten 450 Unterschriften sammeln. „Das ist machbar.“ Er berichtete von erfolgreichen Aktionen der Bürgerbeteiligung, so habe in Kaufbeuren ein Bürgerbegehren den Bau einer Moschee verhindert. Und „die Moschee in Leinfelden-Echterdingen, die wird auch nicht kommen.“

     

    Diskussion

     

    Das eigentliche Thema nahm nur die halbe Zeit der Veranstaltung ein. Natürlich wollten die Gäste, die teilweise aus den Nachbarkreisen gekommen waren, noch mehr von den Abgeordneten wissen. So stellte ein ziemlich ungehaltener Bürger (nach dem Statement zu Merkel: „Zur Hölle mit ihr!“, was ihm Beifall einbrachte) die Frage, „mit wem wollt ihr euch ins Bett legen?“ Der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel schloss aus, Juniorpartner einer anderen Partei zu sein. Aber wenn er in einer Koalition so viel AfD-Politik durchsetzen könne wie derzeit die Grünen ihre Politik in der Koalition mit der CDU, dann sei das anders.

    Der FDP-Abgeordnete Dr. Gerhard Aden brachte das „Familien-Wahlrecht“ vor, der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple sah dies nicht als Alternative zu den Elementen der direkten Demokratie an. Das Wahlalter will die AfD nicht senken, beschied der Abgeordnete Stefan Herre einen jungen Frager.

    Andere Teilnehmer gaben den AfD-Männern Gelegenheit, sich nach rechts abzugrenzen: „Die AfD wird sich hüten, Gesetze zu erlassen, die die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken würden“, beschied Gögel einen Frager (der sich dabei missverstanden fühlte). Lars Patrick Berg mahnte das offensichtlich ungehaltene Publikum bei einem kritischen Teilnehmer, auch dessen Themen seien wichtig (da hatte der Mann aber schon den Saal verlassen). Und als ein als Rechtsextremist nicht unbekannter Bürger fragte, „wie kann es sein, dass Juden Mitglieder der AfD sind?“, explodierte Gögel fast: „In die Partei kann jeder Mensch, egal welche Hautfarbe oder Religion!“

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