Ende Juni ist der „Bastelladen“ in Rottweil überfallen worden – nun kommt der mutmaßliche Täter vor Gericht. Die Anklage, die vorab per Pressemitteilung verbreitet worden ist, nennt Details der Tat. Etwa, dass sich eine Elfjährige im Laden vor dem bewaffneten Räuber versteckt hatte. Und die Höhe der Beute.
Die erste Große Strafkammer des Rottweiler Landgerichts verhandelt ab Donnerstag, 10. Januar, 9 Uhr, in Saal 201 ein Verfahren gegen einen zur Tatzeit 25-Jährigen wegen besonders schweren Raubes. Der Angeklagte besitzt laut Gericht die deutsche und libanesische Staatsbürgerschaft.
Ihm wird vorgeworfen, am 26. Juni gegen 9.40 Uhr – maskiert mit einer schwarzen Maske mit längs verlaufenden Sehschlitzen – den Bastelladen in der Rottweiler Stadionstraße überfallen zu haben. Im Laden hatten sich demnach der Inhaber und dessen elfjährige Enkelin aufgehalten. Als das Mädchen den maskierten Mann gesehen hatte, versteckte es sich.
Der Angeklagte, der ein Messer mit einer Klingenklänge von etwa 25 Zentimetern in der Hand hielt, ging direkt auf den Inhaber zu. Er forderte ihn auf, das gesamte Geld heraus-zugeben und drohte dabei mit seinem Messer.
Der Inhaber öffnete laut Anklageschrift die Kasse und übergab zunächst die Tageseinnahmen in Höhe von 50 Euro. Der Täter aber forderte mehr. Daher habe der Inhaber die verschlossene Schublade der Kasse mit den Einnahmen aus den Lottogeschäften geöffnet und diese – insgesamt 455 Euro – auf den Ladentisch gelegt.
Dann habe der Täter zugegriffen und sei geflüchtet. Im Hausflur habe er die Maske ausgezogen und sei dann geflüchtet. Einen 50-Euro-Schein habe er dabei verloren.
Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, die Tat einem damals 25-Jährigen zuschreiben zu können. Der Deutsch-Libanese ist rund einen Monat nach der Tat verhaftet worden.
Bei ihren Ermittlungen im Umfeld des Tatortes stießen Beamte der Rottweiler Kriminalpolizei damals in einem Hinterhof auf Kleidunggstücke und Schuhe, die zur Täterbeschreibung gepasst hätten. Weitere Nachfragen hätten dann den Verdacht erhärtet, dass es sich offenbar um die Tatbekleidung des Räubers handelt. „Die daraus folgenden Maßnahmen der Kriminalpolizei rückten den jetzt Festgenommen ins Blickfeld der Polizei”, hieß es in deren Bericht im Juli.
Auf Basis dieser Ermittlungsergebnisse stellte die Staatsanwaltschaft Rottweil dann Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des Verdachts des schweren Raubes. Das Rottweiler Amtsgericht ordnete die Inhaftierung des mutmaßlichen Täters an, der bereits vorläufig festgenommen worden war. Nach der Vorführung beim Haftrichter kam der 25-Jährige in Untersuchungshaft.
Der Mann sei mehrfach zuvor schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, berichtete Presse-Staatsanwalt Frank Grundke auf Nachfrage der NRWZ. Der 25-Jährige habe bereits auch wenigstens eine Haftstrafe verbüßt. Bisher habe es sich um Eigentums- und Drogendelikte gehandelt.