Arbeiter können nicht fliehen: Zoll kontrolliert Gefängnis-Baustelle in Rottweil

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Der Zoll hat Unternehmen auf der Baustelle der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil überprüft. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahm Arbeitnehmer von zwölf Firmen unter die Lupe.

Rottweil – 48 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüften Ende Oktober Unternehmen auf der Baustelle der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil. Insgesamt wurde rund 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zwölf Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. 

„Bei der Baustelle mit einer Größenordnung von etwa 18 Hektar kam es den Prüfern zugute, dass die Haftmauern bereits vollumfänglich errichtet waren“, teilt der Zoll mit. „Die tätigen Arbeitnehmer konnten sich der Prüfung somit nicht entziehen und auf eine Außenabsicherung des Geländes während der Kontrolle konnte komplett verzichtet werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Überprüfung verlief demnach „geordnet und reibungslos“.

Bei den ersten Auswertungen der Prüfung ergaben sich laut Zoll Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren. Hinweise auf Verstöße gegen Aufenthaltstitel und Fälle von Scheinselbstständigkeit der auf der Baustelle tätigen Subunternehmen werden ebenfalls noch überprüft. 

Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer sollen im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der tätigen Baufirmen abgeglichen werden. Zur Prüfung der Geschäftsunterlagen stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Da die Prüfung der Unterlagen erst in einigen Wochen abgeschlossen sein wird, kann noch kein finales Ergebnis benannt werden“, teilt der Zoll abschließend mit.

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„Bei der Baustelle mit einer Größenordnung von etwa 18 Hektar kam es den Prüfern zugute, dass die Haftmauern bereits vollumfänglich errichtet waren“, teilt der Zoll mit. „Die tätigen Arbeitnehmer konnten sich der Prüfung somit nicht entziehen und auf eine Außenabsicherung des Geländes während der Kontrolle konnte komplett verzichtet werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Überprüfung verlief demnach „geordnet und reibungslos“.

Bei den ersten Auswertungen der Prüfung ergaben sich laut Zoll Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren. Hinweise auf Verstöße gegen Aufenthaltstitel und Fälle von Scheinselbstständigkeit der auf der Baustelle tätigen Subunternehmen werden ebenfalls noch überprüft. 

Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer sollen im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der tätigen Baufirmen abgeglichen werden. Zur Prüfung der Geschäftsunterlagen stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Da die Prüfung der Unterlagen erst in einigen Wochen abgeschlossen sein wird, kann noch kein finales Ergebnis benannt werden“, teilt der Zoll abschließend mit.

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