Unter dem Motto „Mit Abstand sicher“ appelliert die Stadtverwaltung Rottweil an Autofahrer, beim Überholen einen Mindestabstand zu Radlern einzuhalten. Dieser Abstand sei durch die Straßenverkehrsordnung so vorgegeben, heißt es in einer Pressemitteilung.
Rottweil – „Jeder Radler kennt diese Momente, wenn man den Luftzug des vorbeifahrenden Fahrzeugs spürt und denkt – noch mal gut gegangen, war aber knapp“, sagt der Rottweiler Mobilitätsbeauftragte Horst Bisinger. „Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, wie nah sie oft an den Radlern vorbeipreschen.“ Dabei ist gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung vorgeschrieben, beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Außerorts beträgt der Mindestabstand sogar zwei Meter. „Diese Regelung wurde eingeführt, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen und gefährliche Überholmanöver zu vermeiden“, erklärt Bisinger. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Bußgeldern geahndet werden.
Besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer und Fußgänger bedürften eines besonderen Schutzes, betont Bisinger. „Mit diesen Bannern möchten wir alle Autofahrer daran erinnern, dass ein ausreichender Abstand lebenswichtig sein kann!“
Alle Banner wurden an besonders stark von Radfahrerinnen und Radfahrern frequentierten Straßen und Radwegen wie der Oberndorfer, der Duttenhofer, der Schramberger Straße und einigen mehr platziert. Auch im Bereich der Bahnunterführung von Neufra in Richtung Saline wurde mit einem solchen Hinweis ausgestattet, da es dort für Radler immer wieder eng zugeht.
Die Aktion wird von einigen Partnern unterstützt, teilt die Stadtverwaltung mit, darunter das Team des Arbeitskreises Radkultur Rottweil und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Gemeinsam setzen sie sich für eine erhöhte Sensibilisierung und Rücksichtnahme im Straßenverkehr ein.
Ich will voranstellen, dass die genannte Aktion „Mit Abstand sicher“ sicherlich ihre Berechtigung hat.
Dennoch wäre es aus meiner Sicht gleichermaßen zu begrüßen, wenn der Mobilitätsbeauftragte Herr Bisinger und die die Aktion unterstützenden Organisationen Arbeitskreis Radkultur Rottweil und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mit dem selben Enthusiasmus die Radfahrer an die Einhaltung geltender Verkehrsregeln erinnern würden, insbesondere das (auch) für den Radverkehr geltende Rechtsfahrgebot und dass das Rechtsüberholen nur an wartenden Autos zulässig ist. Von dem ständig zu beobachtendem Umfahren roter Ampeln über den Gehweg und wieder zurück auf die Straße will ich noch nicht einmal reden.
Dies würde sicherlich auch zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen beitragen!
Ich meine ich hätte vor Jahr und Tag hier zu dem Thema angemerkt, dass diese gesetzliche Regelung konsequent angewandt, das Automobil im Innenstadtbereich hinter dem Fahrrad verbleiben muss, denn eine verkehrsrechtlich denkbarer vollständiger Wechsel auf die Gegenfahrbahn (Gegenverkehr, Einmündungen, Fahrbahnverengungen, Überquerungshilfen, abbiegende Fahrspuren, Fahrbahnverengungen, Bushaltestellen, usw., usf.) und nur so kann man die 1,5m bei jeglichem denkbaren Fahrverhalten durch Fahrradfahrende überhaupt einhalten, ist quasi nicht mehr gegeben. Also war mein Credo, muss man die Innenstadt vom Automobilverkehr vollständig entlasten, sonst wird das nix, zumal es den Automobilisten auch nichts mehr bringt.
Es wäre daher besser, wenn man nicht auf Fähnchen, Banner und pathetische Moralvorträge bauen, sondern der Realität einmal ins Auge blicken würde und zu der Einsicht gelänge, dass in der Rottweiler Innenstadt ein Fahrrad unter den heutigen Bedingungen nicht mehr gefahrlos und rechtssicher zu überholen ist, es somit anständige und ihrer Bauart von der Fahrbahn getrennte Fahrradwege braucht, so wie man das in Kopenhagen seit 50 Jahren weiß und macht und es funktioniert. Alles Andere, ist sich in die Tasche lügen, herummoralisieren um selbst vermeintlich gut dazustehen und die Leute mit dem eigentlichen Problem allein zu lassen.