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    28-jähriger Westafrikaner tobt in der Zelle – Prozess gegen ihn vertagt

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    Er soll in einem Discounter in Rottweil Waren im Wert von ein paar Euro geklaut haben. Bier und Bananen, beispielsweise. Er soll eine Mitarbeiterin, die ihn stoppen wollte, dabei sogar geschlagen haben. Deshalb wird einem heute 28-Jährigen aus Westafrika vor dem Rottweiler Amtsgericht der Prozess gemacht. Genauer gesagt: soll der Prozess gemacht werden, denn alle waren am Dienstagmorgen da, außer dem Mann selbst. Der Richter ließ ihn von der Polizei holen. Doch dann wurde die Verhandlung vertagt – weil der Mann aus Westafrika in der Zelle des Gerichtsgebäudes getobt hatte. So sehr, dass der Amtsrichter keinen anderen Ausweg sah.

    „Ich vermute, dass er irgendwo durch die Stadt rennt. Und wild vor sich hin redet.“ Der (Pflicht-) Verteidiger des Angeklagten, Rasmus Reinhardt, kennt seinen Pappenheimer offenbar. Der Anwalt erwähnt, dass die Polizei den 28-Jährigen bereits zweimal zu einem Prozess gegen ihn habe vorführen müssen. Und dass der Mann eigentlich in Strafhaft sitzen sollte für frühere Vergehen. Stattdessen war der 28-Jährige zunächst auch am Dienstagmorgen auf freiem Fuß und narrte die Justiz mit seiner Abwesenheit. Da zunächst auch der Dolmetscher fehlte, entschied der Amtsrichter, ein junger Mann, geduldig abwarten zu wollen. Und dann eine Polizeistreife loszuschicken.

    Es ist 9 Uhr. Um diese Zeit sollte die Verhandlung am Dienstagmorgen beginnen.

    9.10 Uhr kommt der Dolmetscher, er ist aus Tübingen angereist. Bittet um Entschuldigung, macht die Wetterbedingungen verantwortlich für seine Verspätung. Er tut das in diesem wohlklingenden Britisch-Deutsch. Wer die Augen schließt, glaubt, Howard Carpendale wäre im Raum. Der Übersetzer nutzt die Zeit, liest die Anklageschrift.

    Der Mann aus Westafrika fehlt weiterhin.

    Um 9.18 Uhr eröffnet der Amtsrichter die Verhandlung. „Der Angeklagte scheint wohl nicht zu kommen.“ Er will mit den Prozessbeteiligten seitens Staatsanwaltschaft und Verteidigung erörtern, wie es weitergehen soll. Und schlägt vor, einen Haftbefehl zu erlassen, inklusive Vorführung durch die Polizei, das komplette Programm. Es drohe dem 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe, es bestehe Fluchtgefahr. Die Staatsanwältin beantragt den Haftbefehl sogleich entsprechend. Der Verteidiger nimmt seinen Mandanten, wie es seine Pflicht ist, in Schutz. Fluchtgefahr bestehe wohl keine. Sein Mandant stehe gerade wahrscheinlich vor einem Discounter und halte Reden. Er sei zuversichtlich, dass der Mann rasch eingesammelt werden könne.

    Um 9.23 Uhr hegt der Richter die Hoffnung, „dass wir heute noch weiterkommen“. Zu einem Urteil, vielleicht sogar. Es geht für den 28-Jährigen um räuberischen Diebstahl. Die Tat geschah im August 2020, ihm droht Haft. Damit kennt er sich bereits aus. Vier Zeugen sind geladen.

    Der Richter kündigt an, die Polizei einschalten zu wollen. Und dass er zu einem Untersuchungshaftbefehl tendiere, also die juristische Keule. Der Verteidiger des Mannes hatte noch auf einen reinen Sitzungshaftbefehl plädiert, der nur bedeutet, dass der Mann für die Verhandlung vorgeführt wird und danach wieder seiner Wege ziehen kann, etwa zum nächstgelegenen Discounter. Bei einem „richtigen“ Haftbefehl sitzt er bis zur Rechtskraft des Urteils gleich ein. Und bleibt gegebenenfalls in Haft, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

    Wobei, wie Rechtsanwalt Rasmus Reinhardt der NRWZ auf Nachfrage erzählte, es für seinen Mandanten wohl keinen großen Unterschied mache. Dieser habe eine ganze Reihe an Delikten begangen, rund 20 an der Zahl, sei schon vorbestraft, habe längst bereits im Gefängnis gesessen – „das macht ihm vermutlich gar nichts aus.“

    Sitzungsunterbrechung. Der Anwalt gewährt einige Einblicke in das Leben des Mannes. 2011 nach Deutschland gekommen, lebt er demnach inzwischen in einer eigenen, ihm gestellten, mutmaßlich karg möblierten Wohnung. Ernsthaft habe er sich wohl nie darum bemüht, sich hier, in seiner neuen Heimat, zu integrieren. Die sozialen Kontakte: laut Anwalt gering. Vielmehr komme es immer wieder zu kleineren Delikten. So war der 28-Jährige zunächst im Rahmen des aktuellen Prozesses auch angeklagt, weitere kleinere Diebstähle begangen, etwa in einem Discounter Bier geklaut zu haben. Waren im Wert von ein paar Euro fünfzig stibitzt zu haben, ohne jemanden dabei körperlich zu schädigen. Die Strafverfolgung dieser Taten habe die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt, so der Verteidiger. Was er gut finde, man solle sich auf die eine große Nummer konzentrieren.

    Darüber hinaus hegt Reinhardt keine Hoffnung, über die Justiz dem 28-Jährigen beizukommen. „Er wird sich nicht ändern“, hat der Anwalt ihn bereits aufgegeben. Ein wenig schlimmer noch: Solche Verfahren nutze der Mann meist als Bühne, um weitschweifig seine Schuld zu verschleiern und seine Unschuld zu beteuern. Übrigens: Auch, wenn man den Mann jetzt in ein Flugzeug setze und in seine Heimat transportiere, mache dem das vermutlich nichts aus. „Dann lebt er eben dort weiter, hält sich auf seine Art über Wasser.“ Und komme, wenn er die beschwerliche Reise schaffe, vielleicht sogar eines Tages wieder nach Deutschland.

    10.10 Uhr: Die Prozessbeteiligten sind wieder im Saal. Ein erster Zeuge ist eingetroffen, ein Zuschauer zudem. Nicht jedoch der Angeklagte.

    Doch hat der Richter nun, gut eine Stunde nach offiziellem Prozessbeginn, eine gute Nachricht für den Fortgang des Verfahrens: Die Polizei konnte den 28-Jährigen bereits aufstöbern. Die Beamten kennen ihn und seine „Hinwendungsorte“, wie Polizisten das nennen. Für die Dauer der Verhandlung wollte der Richter den Westafrikaner in Gewahrsam nehmen lassen, er sollte das Gerichtsgebäude nicht mehr verlassen dürfen, sollte bewacht werden. Daher ging’s direkt in die Zelle des Gerichtsgebäudes. Und von dort sollte es in den Verhandlungssaal gehen.

    Es kommt anders. Jetzt ist es 10.35 Uhr. „Er rastet gerade derart aus, dass ich eine Verhandlung nicht verantworten kann“, eröffnet der Richter den Prozessbeteiligten. Man müsse sehen, wie man dem Verhalten Herr werden könne, es bestehe aktuell jedenfalls Gefahr für andere, so der Richter. Er habe zwei Justizangestellte verfügbar, zwei Wachtmeister, denen er die Bändigung des 28-Jährigen nicht allein zumuten könne.

    Anwalt Reinhardt ergänzt auf Nachfrage, sein Mandant tobe in der Zelle. Er sei völlig außer sich – allerdings nur, wenn man ihn zur Verhandlung abholen wolle. Tatsächlich: Der Gang des Gebäudes strahlt zur selben Zeit behördliche Ruhe aus. Dass da ein bei Bedarf tobender Angeklagter einsitzt – darauf deutet nichts hin.

    Die Verhandlung wird vertagt. In drei Wochen soll ein neuer Anlauf gestartet werden. Aber der Richter will an diesem Dienstag dennoch durchgreifen und den Westafrikaner in Haft nehmen, bis zum Prozessbeginn.

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Das ist eine tolle Geschichte! Seit 10 Jahren hier, zig Straftaten – und unser Staat bringt es nicht fertig, den Mann auszuweisen! Stellt ihm sogar eine Wohnung. O.K, jemand der so blöd ist, zu arbeiten, Steuern und Sozialversicherung zu zahlen, der soll gefälligst selbst suchen, gibt ja genug. Is ja logo!

    Und wenn in der Pandemie 12 statt 10 Jugendliche beieinander stehen und damit die FDGO (Freiheitlich demokratische Grundordnung) in ihren Grundfesten erschüttern, dann wird durchgegriffen, wat mutt dat mutt.

    Als Kind war ich oft mit meinen Eltern in Meran (Südtirol) im Urlaub. Zu gleicher Zeit war meistens auch ein Maschinenbau-Professor aus Stuttgart da, a rächter Schwob! Wenn wieder was vorgefallen war, pflegte er zu dozieren:

    Ihh glaub‘, des Iddalia‘, des sei gar koin richtiga‘ Schtahht!

    Jahrzehnte hatte ich den Spruch vergessen, seit knapp eineinhalb Jahrzehnten fällt er mir immer häufiger wieder ein. Warum? Selbiges gilt übrigens aus für die allfällige Korruption, über die wir damals mit dem Hausherrn Dr. H. diskutiert haben.

    Ach ja, eine Lösung wüsste ich noch:

    Bringt den Mann nach Lauterbach. Zu Frau Rajsp. Der macht bestimmt tolle Torten. Und kann sie dann auch in freier Rede den Gästen im Café erklären!

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Er soll in einem Discounter in Rottweil Waren im Wert von ein paar Euro geklaut haben. Bier und Bananen, beispielsweise. Er soll eine Mitarbeiterin, die ihn stoppen wollte, dabei sogar geschlagen haben. Deshalb wird einem heute 28-Jährigen aus Westafrika vor dem Rottweiler Amtsgericht der Prozess gemacht. Genauer gesagt: soll der Prozess gemacht werden, denn alle waren am Dienstagmorgen da, außer dem Mann selbst. Der Richter ließ ihn von der Polizei holen. Doch dann wurde die Verhandlung vertagt – weil der Mann aus Westafrika in der Zelle des Gerichtsgebäudes getobt hatte. So sehr, dass der Amtsrichter keinen anderen Ausweg sah.

    „Ich vermute, dass er irgendwo durch die Stadt rennt. Und wild vor sich hin redet.“ Der (Pflicht-) Verteidiger des Angeklagten, Rasmus Reinhardt, kennt seinen Pappenheimer offenbar. Der Anwalt erwähnt, dass die Polizei den 28-Jährigen bereits zweimal zu einem Prozess gegen ihn habe vorführen müssen. Und dass der Mann eigentlich in Strafhaft sitzen sollte für frühere Vergehen. Stattdessen war der 28-Jährige zunächst auch am Dienstagmorgen auf freiem Fuß und narrte die Justiz mit seiner Abwesenheit. Da zunächst auch der Dolmetscher fehlte, entschied der Amtsrichter, ein junger Mann, geduldig abwarten zu wollen. Und dann eine Polizeistreife loszuschicken.

    Es ist 9 Uhr. Um diese Zeit sollte die Verhandlung am Dienstagmorgen beginnen.

    9.10 Uhr kommt der Dolmetscher, er ist aus Tübingen angereist. Bittet um Entschuldigung, macht die Wetterbedingungen verantwortlich für seine Verspätung. Er tut das in diesem wohlklingenden Britisch-Deutsch. Wer die Augen schließt, glaubt, Howard Carpendale wäre im Raum. Der Übersetzer nutzt die Zeit, liest die Anklageschrift.

    Der Mann aus Westafrika fehlt weiterhin.

    Um 9.18 Uhr eröffnet der Amtsrichter die Verhandlung. „Der Angeklagte scheint wohl nicht zu kommen.“ Er will mit den Prozessbeteiligten seitens Staatsanwaltschaft und Verteidigung erörtern, wie es weitergehen soll. Und schlägt vor, einen Haftbefehl zu erlassen, inklusive Vorführung durch die Polizei, das komplette Programm. Es drohe dem 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe, es bestehe Fluchtgefahr. Die Staatsanwältin beantragt den Haftbefehl sogleich entsprechend. Der Verteidiger nimmt seinen Mandanten, wie es seine Pflicht ist, in Schutz. Fluchtgefahr bestehe wohl keine. Sein Mandant stehe gerade wahrscheinlich vor einem Discounter und halte Reden. Er sei zuversichtlich, dass der Mann rasch eingesammelt werden könne.

    Um 9.23 Uhr hegt der Richter die Hoffnung, „dass wir heute noch weiterkommen“. Zu einem Urteil, vielleicht sogar. Es geht für den 28-Jährigen um räuberischen Diebstahl. Die Tat geschah im August 2020, ihm droht Haft. Damit kennt er sich bereits aus. Vier Zeugen sind geladen.

    Der Richter kündigt an, die Polizei einschalten zu wollen. Und dass er zu einem Untersuchungshaftbefehl tendiere, also die juristische Keule. Der Verteidiger des Mannes hatte noch auf einen reinen Sitzungshaftbefehl plädiert, der nur bedeutet, dass der Mann für die Verhandlung vorgeführt wird und danach wieder seiner Wege ziehen kann, etwa zum nächstgelegenen Discounter. Bei einem „richtigen“ Haftbefehl sitzt er bis zur Rechtskraft des Urteils gleich ein. Und bleibt gegebenenfalls in Haft, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

    Wobei, wie Rechtsanwalt Rasmus Reinhardt der NRWZ auf Nachfrage erzählte, es für seinen Mandanten wohl keinen großen Unterschied mache. Dieser habe eine ganze Reihe an Delikten begangen, rund 20 an der Zahl, sei schon vorbestraft, habe längst bereits im Gefängnis gesessen – „das macht ihm vermutlich gar nichts aus.“

    Sitzungsunterbrechung. Der Anwalt gewährt einige Einblicke in das Leben des Mannes. 2011 nach Deutschland gekommen, lebt er demnach inzwischen in einer eigenen, ihm gestellten, mutmaßlich karg möblierten Wohnung. Ernsthaft habe er sich wohl nie darum bemüht, sich hier, in seiner neuen Heimat, zu integrieren. Die sozialen Kontakte: laut Anwalt gering. Vielmehr komme es immer wieder zu kleineren Delikten. So war der 28-Jährige zunächst im Rahmen des aktuellen Prozesses auch angeklagt, weitere kleinere Diebstähle begangen, etwa in einem Discounter Bier geklaut zu haben. Waren im Wert von ein paar Euro fünfzig stibitzt zu haben, ohne jemanden dabei körperlich zu schädigen. Die Strafverfolgung dieser Taten habe die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt, so der Verteidiger. Was er gut finde, man solle sich auf die eine große Nummer konzentrieren.

    Darüber hinaus hegt Reinhardt keine Hoffnung, über die Justiz dem 28-Jährigen beizukommen. „Er wird sich nicht ändern“, hat der Anwalt ihn bereits aufgegeben. Ein wenig schlimmer noch: Solche Verfahren nutze der Mann meist als Bühne, um weitschweifig seine Schuld zu verschleiern und seine Unschuld zu beteuern. Übrigens: Auch, wenn man den Mann jetzt in ein Flugzeug setze und in seine Heimat transportiere, mache dem das vermutlich nichts aus. „Dann lebt er eben dort weiter, hält sich auf seine Art über Wasser.“ Und komme, wenn er die beschwerliche Reise schaffe, vielleicht sogar eines Tages wieder nach Deutschland.

    10.10 Uhr: Die Prozessbeteiligten sind wieder im Saal. Ein erster Zeuge ist eingetroffen, ein Zuschauer zudem. Nicht jedoch der Angeklagte.

    Doch hat der Richter nun, gut eine Stunde nach offiziellem Prozessbeginn, eine gute Nachricht für den Fortgang des Verfahrens: Die Polizei konnte den 28-Jährigen bereits aufstöbern. Die Beamten kennen ihn und seine „Hinwendungsorte“, wie Polizisten das nennen. Für die Dauer der Verhandlung wollte der Richter den Westafrikaner in Gewahrsam nehmen lassen, er sollte das Gerichtsgebäude nicht mehr verlassen dürfen, sollte bewacht werden. Daher ging’s direkt in die Zelle des Gerichtsgebäudes. Und von dort sollte es in den Verhandlungssaal gehen.

    Es kommt anders. Jetzt ist es 10.35 Uhr. „Er rastet gerade derart aus, dass ich eine Verhandlung nicht verantworten kann“, eröffnet der Richter den Prozessbeteiligten. Man müsse sehen, wie man dem Verhalten Herr werden könne, es bestehe aktuell jedenfalls Gefahr für andere, so der Richter. Er habe zwei Justizangestellte verfügbar, zwei Wachtmeister, denen er die Bändigung des 28-Jährigen nicht allein zumuten könne.

    Anwalt Reinhardt ergänzt auf Nachfrage, sein Mandant tobe in der Zelle. Er sei völlig außer sich – allerdings nur, wenn man ihn zur Verhandlung abholen wolle. Tatsächlich: Der Gang des Gebäudes strahlt zur selben Zeit behördliche Ruhe aus. Dass da ein bei Bedarf tobender Angeklagter einsitzt – darauf deutet nichts hin.

    Die Verhandlung wird vertagt. In drei Wochen soll ein neuer Anlauf gestartet werden. Aber der Richter will an diesem Dienstag dennoch durchgreifen und den Westafrikaner in Haft nehmen, bis zum Prozessbeginn.

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