Heckler und Koch gewinnt „Over-the-Beach“-Rechtsstreit
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Konkurrenten Haenel

In einem langjährigen Rechtsstreit hat jetzt der Bundesgerichtshof den Bestand eines Patents des Oberndorfer Rüstungshersteller bestätigt. Dabei geht es um die „Over the Beach“-Fähigkeit von Sturmgewehren. Die Firma Haenel habe nun in letzter Instanz verloren, so HK in einer Pressemitteilung.
Oberndorf/Karlsruhe. Die Firma Haenel hatte die Wirksamkeit des „Over the Beach“-Patents (OTB) von Heckler und Koch in Frage gestellt und hat daher auf Feststellung von dessen Nichtigkeit geklagt. Das Ziel sei gewesen, dieses rechtlich zu beseitigen.
Das Patent schütze „ein abgestimmtes Drainage-System“, um Wasser an Gewehren abzuleiten. Diese OTB-Konstruktionsmerkmale seien „besonders relevant für maritim und amphibisch operierende Spezialkräfte, aber auch für alle regulären Kräfte, insbesondere beim Durchqueren von Gewässern“. Dadurch werde „das sichere Abfeuern einer Waffe unmittelbar nach deren Entnahme aus dem Wasser gewährleistet“, wie es in HK-Sprech heißt.
Patentstreit entscheidend bei G36-Nachfolgevergabeentscheidung
Die Verletzung beziehungsweise Nichtanzeige des Patents durch die Firma Haenel gegenüber dem Bund habe zu deren Ausschluss aus dem Beschaffungsverfahren zum G36-Nachfolge-Sturmgewehr bei der Bundeswehr (Modelle G95A1/G95KA1) geführt. Außerdem habe dieses rechtswidrige Verhalten das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig vergaberechtlich als „schwere berufliche Verfehlung“ der Firma Haenel eingestuft, was mehrere Jahre deren Sperre für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zur Folge gehabt habe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) als einzige Rechtsmittelinstanz habe am 18. März „final über die Rechtsbeständigkeit dieses Patents entschieden und diese zugunsten Heckler und Koch bestätigt“, heißt es abschließend.