DUNNINGEN-SEEDORF. Nach umfangreichen Ermittlungen haben Beamte der Kriminalpolizei Rottweil bereits am 24. November zwei 14-jährige Jugendliche festgenommen. Das wurde am Montag bekannt. Die beiden jungen Leute stehen im Verdacht, einen 22-Jährigen im Dunninger Teilort Seedorf niedergeschlagen und ausgeraubt zu haben. Dann sollen sie seinen Tod bewusst in Kauf genommen haben.
Update, Dienstag, 29. November, 14 Uhr: Die Ermittlungsbehörden müssen sich beeilen. „Bei Haftsachen und bei Verfahren gegen Jugendliche gilt der Beschleunigungsgrundsatz“, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rottweil auf Nachfrage der NRWZ. „Dies bedeutet, dass großer Wert auf möglichst schnelle Ermittlung gelegt wird. In Kombination (Jugendliche in Untersuchungshaft) gilt dies natürlich umso mehr“, so die Staatsanwältin. Sie verweist auf Paragraf 72 des Jugendgerichtsgesetzes. Dieser regelt auch, dass Menschen unter 16 Jahren in Deutschland nur in Untersuchungshaft genommen werden dürfen, wenn sie sich entweder dem Verfahren bereits entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat oder in der Bundesrepublik keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Das Gesetz sieht bei Jugendlichen zudem vor, dass bei Erlass, aber auch im weiteren Verfahren stets geprüft wird, ob es Möglichkeiten zur Vermeidung der Haft gibt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. „Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass es eine Alternative zur Untersuchungshaft gibt – etwa eine Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe oder Aufhebung -, wird diese Alternative eingesetzt.“
Zu Gerüchten über die Herkunft der jungen mutmaßlichen Täter, aber auch des Opfers macht die Staatsanwältin keine Angaben. Auch nicht zu möglichen Zusammenhängen der Tat mit Vandalismus in Seedorf. So erzählt man sich im Ort, dass zur Tatzeit, um den 12. November herum, an einem Automaten für landwirtschaftliche Erzeugnisse jemand etwa Eier herausgeholt und damit die Umgebung des Automaten beschmiert habe. Auch gab es Schmierereien am Schulgebäude in Seedorf. Wie Seedorfer weiter erzählen, habe man das 22-jährige Opfer der Tat zuvor beinahe täglich im Ort gesehen. Seither nicht mehr.
Unser ursprünglicher Bericht: Die Tat geschah am Samstag, 12. November, gegen 7.30 Uhr. Das berichten die Ermittlungsbehörden. Der 22-Jährige soll an jenem Morgen beraubt und in einem Schulhofbereich niedergeschlagen worden sein – von zwei 14-Jährigen. Diese bezeichnen die Ermittler als „polizeibekannte Jugendliche“ – sie seien bereits durch Gewaltdelikte aufgefallen. Diese hätten sich auch zuvor schon nicht nur etwa gegen Gleichaltrige gerichtet, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rottweil auf Nachfrage der NRWZ. Allerdings seien die beiden jungen Leute nun erst mit 14 strafmündig.
Weil es sich um Jugendliche handelt, machen die Ermittlungsbehörden auch keine Angaben zu ihrer Herkunft – jedenfalls vorerst.
Sie seien an jenem Samstagmorgen „mit äußerster körperlicher Gewalt gegen ihr Opfer“ vorgegangen und hätten den Mann anschließend hilflos und ohne Bewusstsein im Bereich einer Schule zurückgelassen. Dies, nachdem sie ihn mit Tritten und Schlägen traktiert haben. Eine Waffe, etwa ein Messer, sei nicht im Spiel gewesen.
Aber: Es geschah alles ohne jedes Schuldbewusstsein – so hätten die beiden ihre Tat zudem mit einem Mobiltelefon gefilmt.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ist das Opfer zufällig ausgewählt worden. Eine Täter-Opfer-Beziehung habe, so heißt es aktuell, nicht bestanden. Die Ermittlungen hier dauern an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ der Haftrichter am Amtsgericht Rottweil inzwischen gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen versuchten Mordes durch Unterlassen. Das bedeutet, dass die Ermittler den beiden vorwerfen, das Opfer im Bewusstsein zurückgelassen zu haben, dass es auch sterben könne.
Beide Jugendliche befinden sich jetzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
Das Opfer hatte nach der Tat die Polizei gerufen. Zu einem späteren Zeitpunkt, nicht am Tattag, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Warum, das ist nun auch Gegenstand der Ermittlungen.