Das Impfchaos in Baden-Württemberg geht weiter. Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 30.03.2021, den Impfstoff AstraZeneca nur noch bei über 60jährigen oder als Angebot für jüngere Impfberechtige einzusetzen, hat Baden-Württemberg mit Erlass vom 31. März 2021 umgesetzt. Dieser Erlass ist derart kompliziert formuliert, dass viele über 60-Jährige ihn so interpretiert haben, dass seit 1. April 2021 alle über 60-jährigen eine Impfung erhalten können, wenn sie denn einen Impftermin bei einem Kreisimpfzentrum ergattern können. So findet sich in dem Erlass unter anderem die Formulierung, dass „…ab morgen, 31.03.2021, Personen mit AstraZeneca geimpft (werden), die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere….“. Daraus schlossen etliche Ü60-Jährige, dass sie nunmehr Impfberechtigt sind (wie dies übrigens auch in anderen Bundesländern der Fall ist).
Erschienen sie dann angemeldet im Kreisimpfzentrum (zum Beispiel Tuttlingen, Ehingen, Friedrichshafen), so wurde ihnen die Impfung verweigert. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Impfdosen am jeweiligen Tag nicht verimpft wurden und die jeweiligen Personen ungeimpft das Impfzentrum verlassen mussten. Dadurch wird die Impfgeschwindigkeit insgesamt reduziert, was in der derzeit kritischen Situation, in der bundesweit über Ausgangssperren diskutiert wird, unverantwortlich ist. In einem Monat werden wir genügend Impfstoff haben. Bis dahin die Impfgeschwindigkeit durch missverständliche Erlasse zu verringern und den Kreisimpfzentren keinerlei Spielraum für sachgerechte Entscheidungen zu lassen ist Bürokratie pur. Kann man sich nicht ausdenken.
Ansgar Fehrenbacher, Lauterbach