back to top
...
    NRWZ.deMeinungLeserbriefeSozialministerium bremst Impfgeschwindigkeit

    Sozialministerium bremst Impfgeschwindigkeit

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Das Impfchaos in Baden-Württemberg geht weiter. Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 30.03.2021, den Impfstoff AstraZeneca nur noch bei über 60jährigen oder als Angebot für jüngere Impfberechtige einzusetzen, hat Baden-Württemberg mit Erlass vom 31. März 2021 umgesetzt. Dieser Erlass ist derart kompliziert formuliert, dass viele über 60-Jährige ihn so interpretiert haben, dass seit 1. April 2021 alle über 60-jährigen eine Impfung erhalten können, wenn sie denn einen Impftermin bei einem Kreisimpfzentrum ergattern können. So findet sich in dem Erlass unter anderem die Formulierung, dass „…ab morgen, 31.03.2021, Personen mit AstraZeneca geimpft (werden), die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere….“. Daraus schlossen etliche Ü60-Jährige, dass sie nunmehr Impfberechtigt sind (wie dies übrigens auch in anderen Bundesländern der Fall ist).

    Erschienen sie dann angemeldet im Kreisimpfzentrum (zum Beispiel Tuttlingen, Ehingen, Friedrichshafen), so wurde ihnen die Impfung verweigert. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Impfdosen am jeweiligen Tag nicht verimpft wurden und die jeweiligen Personen ungeimpft das Impfzentrum verlassen mussten. Dadurch wird die Impfgeschwindigkeit insgesamt reduziert, was in der derzeit kritischen Situation, in der bundesweit über Ausgangssperren diskutiert wird, unverantwortlich ist. In  einem Monat werden wir genügend Impfstoff haben. Bis dahin die Impfgeschwindigkeit durch missverständliche Erlasse zu verringern und den Kreisimpfzentren keinerlei Spielraum für sachgerechte Entscheidungen zu lassen ist Bürokratie pur. Kann man sich nicht ausdenken.

    Ansgar Fehrenbacher, Lauterbach

     

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    NRWZ-Redaktion Schramberg
    NRWZ-Redaktion Schramberg
    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

    Beiträge

    IHK senkt Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2025

    Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg senkt einmalig ihre Beiträge für Mitgliedsunternehmen. Im kommenden Wirtschaftsjahr werden diese branchenübergreifend laut Pressemitteilung um durchschnittlich 20 Prozent...

    Schallende Ohrfeige

    Mit großer Bestürzung haben wir, die Anwohner und Grundstücksnachbarn, den Bericht über das geplante und nunmehr vom Baurechtsamt genehmigte Wohnbauprojekt an der Rochus-Merz-Straße gelesen....

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Prozessqualität muss im Vordergrund stehen und nicht die Immobilie

    Leserbrief zum Artikel Investoren-Wettbewerb für das alte Feuerwehr-GeländeDas angedachte MVZ für eine neue Immobilie auf dem alten Feuerwehrgelände sehe ich als Alibi der Hilflosigkeit,...

    Schallende Ohrfeige

    Mit großer Bestürzung haben wir, die Anwohner und Grundstücksnachbarn, den Bericht über das geplante und nunmehr vom Baurechtsamt genehmigte Wohnbauprojekt an der Rochus-Merz-Straße gelesen....

    Leserbrief: Es ist nie zu spät!

    Dass Herr Seitz entsetzt ist über den Abbruch des Landratsamtes kann ich nur allzu gut verstehen: Seit den ersten Erwägungen eines kompletten Neubaus im...

    Leserbrief: Einmalige Chance für den Landkreis Rottweil

    Der Landkreis Rottweil hat die einmalige Chance, den Abriß des Restgebäudes des Landratsamtes zu stoppen. Noch steht der prächtige Bau, der neu für die...

    Leserbrief: ÖPNV in Rottweil muss man sich leisten können

    Rottweil baut ein Parkhaus für Millionen und finanziert den Mountainbike-Trail mit 200.000 Euro. Wer bisher den Parkplatz Zentrum benutzte, der bezahlte zwei Euro für...

    50 Mal fährt der Bus am Spielplatz vorbei

    Leserbrief zum Artikel Große Diskussion um Busverbindung Siedlung – Hegneberg.Da muss doch jedem echten Demokraten das Herz aufgehen! Die Bürger der Stadtteile Hegneberg und...

    Neue Buslinie ist überflüssig

    Ein Leserbrief zum Bericht: „Irrsinnig“? Protest gegen Bus-Verkehr auf Verbindungsstraße über eine neue in Rottweil geplante Buslinie, die durch ein Naherholungsgebiet und an einem Spielplatz...

    Buslinie im Naherholungsgebiet?

    Ein Leserbrief zum Bericht: „Irrsinnig“? Protest gegen Bus-Verkehr auf Verbindungsstraße über eine neue in Rottweil geplante Buslinie, die durch ein Naherholungsgebiet und an einem Spielplatz...

    „Überall ungläubiges Kopfschütteln“

    Ein Leserbrief zum Bericht: „Irrsinnig“? Protest gegen Bus-Verkehr auf Verbindungsstraße über eine neue in Rottweil geplante Buslinie, die durch ein Naherholungsgebiet und an einem Spielplatz...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Das Impfchaos in Baden-Württemberg geht weiter. Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 30.03.2021, den Impfstoff AstraZeneca nur noch bei über 60jährigen oder als Angebot für jüngere Impfberechtige einzusetzen, hat Baden-Württemberg mit Erlass vom 31. März 2021 umgesetzt. Dieser Erlass ist derart kompliziert formuliert, dass viele über 60-Jährige ihn so interpretiert haben, dass seit 1. April 2021 alle über 60-jährigen eine Impfung erhalten können, wenn sie denn einen Impftermin bei einem Kreisimpfzentrum ergattern können. So findet sich in dem Erlass unter anderem die Formulierung, dass „…ab morgen, 31.03.2021, Personen mit AstraZeneca geimpft (werden), die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere….“. Daraus schlossen etliche Ü60-Jährige, dass sie nunmehr Impfberechtigt sind (wie dies übrigens auch in anderen Bundesländern der Fall ist).

    Erschienen sie dann angemeldet im Kreisimpfzentrum (zum Beispiel Tuttlingen, Ehingen, Friedrichshafen), so wurde ihnen die Impfung verweigert. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Impfdosen am jeweiligen Tag nicht verimpft wurden und die jeweiligen Personen ungeimpft das Impfzentrum verlassen mussten. Dadurch wird die Impfgeschwindigkeit insgesamt reduziert, was in der derzeit kritischen Situation, in der bundesweit über Ausgangssperren diskutiert wird, unverantwortlich ist. In  einem Monat werden wir genügend Impfstoff haben. Bis dahin die Impfgeschwindigkeit durch missverständliche Erlasse zu verringern und den Kreisimpfzentren keinerlei Spielraum für sachgerechte Entscheidungen zu lassen ist Bürokratie pur. Kann man sich nicht ausdenken.

    Ansgar Fehrenbacher, Lauterbach

     

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]