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    Gutbier: FDP-Landtagsabgeordneter Daniel Karrais verbreitet Falschaussagen

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    Die Veranstaltung zu 5G in Schramberg hat den FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais zu einem Leserbrief in der NRWZ motiviert. Diesen wiederum will der Referent des Abends Jörn Gutbier so nicht stehen lassen. Er fordert uns auf: „Entweder Sie löschen den Beitrag umgehend oder veröffentlichen meine Gegendarstellung in angemessener Form wie den Leserbrief von Herrn Karrais und verlinken aus diesem gut sichtbar zu meinem Beitrag.“ Wir veröffentlichen Gutbiers Leserbrief unverändert – wie jeden anderen auch – und überlassen unserer Leserschaft ein Urteil:

     

    Wie schade, dass der Landtagsabgeordneter der FDP Daniel Karrais, Sprecher für Energiewirtschaft, Digitalisierung, Naturschutz und Bundeswehr, in der Landtagsfraktion während meines Vortrags anscheinend nicht in der Lage war, richtig zuzuhören und mir in Leserbriefen nachträglich Aussagen unterstellt, die ich so nicht getätigt habe.

    Wie gut, dass der BUND den Vortrag hat aufzeichnen lassen: https://www.youtube.com/watch?v=DeE0yrwttIo&feature=youtu.be

    Herr Karrais schreibt: „Herr Gutbier hat zum Beispiel Mäusestudien zitiert und mehrfach erklärt, dass die Erkenntnisse nicht direkt auf den Menschen zu übertragen sind. Dann aber hat er plötzlich eine nicht näher erklärte Umrechnung auf den Menschen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass es einen Nachweis für eine Gesundheitsgefährdung gebe.“

    Falsch! Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass die Ergebnisse von Tier- oder speziell Mäusestudien nicht auf den Menschen übertragbar seien. Ich habe aber bei Min. 40:00 meines Vortrags die Aussagen auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu den Studien von Tillmann/Lerchl zitiert, welche die krebspromovierenden Effekte vom Mobilfunkstrahlung im ENU-Mausmodell nachgewiesen haben. Die Wiederholungsstudie des BfS von 2015 bestätigt 1 zu 1 die Erkenntnisse der Tillmann-Studie vom 2010. Ein bereits vorhandener Krebs wächst schneller unter dem Einfluss von Mobilfunkstrahlung und dass bei Leistungsflussdichten die unterhalb der gültigen deutschen Grenzwerte liegen. Diese Erkenntnis allein müsste eigentlich zu einer sofortigen Vorsorgepolitik führen, tut es aber nicht, weil das BfS behauptet, das diese als gesichert bezeichnete Erkenntnis, nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Darauf habe ich in meinem Vortrag hingewiesen.

    Irgendwie absurd! Kein Medikament, welches im Tierversuch solche Ergebnisse liefert, würde für die klinische Testung zugelassen, geschweige denn am Markt verkauft werden dürfen. Beim Mobilfunk heißt es hingegen: Weitermachen mit der Zwangsbestrahlung – Ausbau anstelle Einschränkungen – WLAN in jedes Klassenzimmer.

    Aussage Karrais: „Bei der Frage, wozu man eigentlich 5G brauche, verwies er lapidar auf das autonome Fahren, das kein 5G brauche. Das stimmt zwar grundsätzlich, andere Themen wie Telemedizin, Augmented Reality oder datenunterstütze Landwirtschaft wurden aber völlig ignoriert.“

    Weitgehend falsch! Weder habe ich „lapidar“ geantwortet, noch habe ich die anderen Fragestellungen ignoriert. Ich habe mit der Folie 21 zu min. 55:43 diese Fragestellungen fast drei Minuten lang erläutert. Bei der industriellen Anwendung, wie der Maschine zu Maschine Steuerung, liegt ein Anwendungsfeld, wo 5G sinnvoll zum Einsatz kommen kann. Aber weder für die Telemedizin noch für die Landwirtschaft, die Energieversorgung oder auch SmartHome braucht jemand die Leistungsfähigkeit von 5G. Das wird alles auch jetzt schon gemacht, mit der bestehenden Technologie. Wer sich da reinlesen möchte, findet weitergehende Erläuterungen über dem Link in der Folie 21.

    Aussage Karrais: „Auf meine Feststellung hin, dass ja mehr Sendeanlagen besser seien als weniger, antwortete er, dass das stimmt, aber das mache ja keiner.“

    Falsch! Ich habe gesagt: Kleinzellennetze können eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn sie strahlungsminimiert ausgeführt werden. Strahlungsminimierung ist aber kein Ziel beim Kleinzellennetzausbau – das habe ich ausgesagt. Vgl. 1:05:30 im Video.

    Aussage Karrais: „Dass dafür häufig die kommunalen Gremien, die einen Ausbau verhindern, verantwortlich sind, hat er ignoriert.“

    Falsch und zudem eine verquere Aussage. Der Vortrag hat sehr deutlich gemacht warum, wie und auf welcher Grundlage Kommunen ein strahlungsarmes Mobilfunknetz umsetzen können. Siehe hierzu die zusammenfassenden Ausführungen 1:07:05 im Mitschnitt.

    Warum wir die Kommunen dazu aufrufen 5G mit Moratoriums-Beschlüssen zu verhindern, begründet sich wie folgt:

    1. Es gibt keine Technikfolgenabschätzung zu dem soziotechnischen System 5G (New Radio), was mehr sein soll als nur eine neuer Mobilfunkstandard. Der Bundestag hat bis heute noch nicht einmal eine Prüfung beim Büro für Technikfolgenabschätzung beauftragt.
    2. Es gibt keinerlei Forschung zu den neuen Frequenzen bei 3,6 GHz und 700 MHz, wo 5G zum Einsatz kommen soll.
    3. Es gibt keinerlei Forschung zu der mit 5G zur Anwendung kommenden Signalbandbreite von 50 bis 100 MHz.
    4. Es gibt keinerlei Forschung zu den spezifischen Modulationen der 5G Signale.

    Aussage Karrais: „Auch die Frage nach Beamforming, also dem gezielten Anfunken des Teilnehmers, beantwortete er mit der Unterstellung, dass das keiner machen würde. Das stimmt, weil das mit 4G eben nicht geht, sondern nur mit künftigen Einsatzzwecken von 5G. Letzteres gibt es noch nicht in der Breite. Das hat er aber nicht gesagt.“

    Falsch! Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass Beamforming „keiner machen würde“. Die Technik des Beamforming bietet das Potenzial zur Strahlungsminimierung. Das habe ich in der Fragerunde betont. Weitere Ausführungen habe ich an dem Abend dazu nicht gemacht.

    Klar ist aber, dass die aktuellen Auslegungen von Beamforming-Makrozellen zu einer massiven punktuellen Erhöhung der Strahlenbelastung führen können, wie die französische Behörde ANSES nach Messungen an Teststandorten gerade erst veröffentlicht hat – der Hauptgrund warum die französische Stadt Lille am 9.10.2020 ein 5G-Moratorium beschlossen hat[1].

    Die Sicherheitsabstände um solche Anlagen müssten nach bestehender Norm in Deutschland zweieinhalb mal so groß sein als heute. In der Schweiz hat dieser Umstand zu einem faktischen Moratorium für den Aufbau von Beamformingantennen geführt, nach dem zweimal die Versuche industrieller Handlanger im Bundesrat in Bern die Schweizer Anlagengrenzwerte aufzuweichen, an der Mehrheit gescheitert sind und mehrere Kantone und Großstädte wie z.B. Genf ein 5G-Moratorium beschossen haben. Beamforming-Makroantennen haben ein fundamentales Problem aufgrund der Bündelungseigenschaften die bis heute messtechnisch und in der Bewertung nicht abschließend gelöst sind.

    Der Aufruf von 11 französischen Großstädten, darunter die Millionenstädte Lyon und Marseille, der französische Staat solle ein 5G-Moratorium umsetzen, begründet sich unter anderem auf die faktischen Probleme mit den Beamformingantennen.[2] Darauf habe ich hingewiesen.

    Klarheit und Wahrheit in einem fachlichen Diskurs sieht anders aus. Wenn Herr Karrais so auch im Landtag agiert und Falschaussagen eine Art Grundhaltung seines politischen Handelns sein sollten, wäre das sehr traurig.

    Auf meine Mail vom 12.10. mit Gesprächsangebot habe ich bis Dato keine Rückmeldung von Herrn Karrais erhalten.

    Jörn Gutbier

    Erster Vorsitzender diagnose:funk e.V.
    Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
    www.diagnose-funk.de

    Herrenberg, 15.10.2020

     

    [1] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1617

    [2] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1613

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    Beate Kalmbach
    4 Jahre her

    Hört sich absolut sinnvoll an für mich – ein Moratorium, und dann erstmal forschen, was eigentlich geht.

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
    NRWZ-Redaktion Schramberg
    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Die Veranstaltung zu 5G in Schramberg hat den FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais zu einem Leserbrief in der NRWZ motiviert. Diesen wiederum will der Referent des Abends Jörn Gutbier so nicht stehen lassen. Er fordert uns auf: „Entweder Sie löschen den Beitrag umgehend oder veröffentlichen meine Gegendarstellung in angemessener Form wie den Leserbrief von Herrn Karrais und verlinken aus diesem gut sichtbar zu meinem Beitrag.“ Wir veröffentlichen Gutbiers Leserbrief unverändert – wie jeden anderen auch – und überlassen unserer Leserschaft ein Urteil:

     

    Wie schade, dass der Landtagsabgeordneter der FDP Daniel Karrais, Sprecher für Energiewirtschaft, Digitalisierung, Naturschutz und Bundeswehr, in der Landtagsfraktion während meines Vortrags anscheinend nicht in der Lage war, richtig zuzuhören und mir in Leserbriefen nachträglich Aussagen unterstellt, die ich so nicht getätigt habe.

    Wie gut, dass der BUND den Vortrag hat aufzeichnen lassen: https://www.youtube.com/watch?v=DeE0yrwttIo&feature=youtu.be

    Herr Karrais schreibt: „Herr Gutbier hat zum Beispiel Mäusestudien zitiert und mehrfach erklärt, dass die Erkenntnisse nicht direkt auf den Menschen zu übertragen sind. Dann aber hat er plötzlich eine nicht näher erklärte Umrechnung auf den Menschen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass es einen Nachweis für eine Gesundheitsgefährdung gebe.“

    Falsch! Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass die Ergebnisse von Tier- oder speziell Mäusestudien nicht auf den Menschen übertragbar seien. Ich habe aber bei Min. 40:00 meines Vortrags die Aussagen auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu den Studien von Tillmann/Lerchl zitiert, welche die krebspromovierenden Effekte vom Mobilfunkstrahlung im ENU-Mausmodell nachgewiesen haben. Die Wiederholungsstudie des BfS von 2015 bestätigt 1 zu 1 die Erkenntnisse der Tillmann-Studie vom 2010. Ein bereits vorhandener Krebs wächst schneller unter dem Einfluss von Mobilfunkstrahlung und dass bei Leistungsflussdichten die unterhalb der gültigen deutschen Grenzwerte liegen. Diese Erkenntnis allein müsste eigentlich zu einer sofortigen Vorsorgepolitik führen, tut es aber nicht, weil das BfS behauptet, das diese als gesichert bezeichnete Erkenntnis, nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Darauf habe ich in meinem Vortrag hingewiesen.

    Irgendwie absurd! Kein Medikament, welches im Tierversuch solche Ergebnisse liefert, würde für die klinische Testung zugelassen, geschweige denn am Markt verkauft werden dürfen. Beim Mobilfunk heißt es hingegen: Weitermachen mit der Zwangsbestrahlung – Ausbau anstelle Einschränkungen – WLAN in jedes Klassenzimmer.

    Aussage Karrais: „Bei der Frage, wozu man eigentlich 5G brauche, verwies er lapidar auf das autonome Fahren, das kein 5G brauche. Das stimmt zwar grundsätzlich, andere Themen wie Telemedizin, Augmented Reality oder datenunterstütze Landwirtschaft wurden aber völlig ignoriert.“

    Weitgehend falsch! Weder habe ich „lapidar“ geantwortet, noch habe ich die anderen Fragestellungen ignoriert. Ich habe mit der Folie 21 zu min. 55:43 diese Fragestellungen fast drei Minuten lang erläutert. Bei der industriellen Anwendung, wie der Maschine zu Maschine Steuerung, liegt ein Anwendungsfeld, wo 5G sinnvoll zum Einsatz kommen kann. Aber weder für die Telemedizin noch für die Landwirtschaft, die Energieversorgung oder auch SmartHome braucht jemand die Leistungsfähigkeit von 5G. Das wird alles auch jetzt schon gemacht, mit der bestehenden Technologie. Wer sich da reinlesen möchte, findet weitergehende Erläuterungen über dem Link in der Folie 21.

    Aussage Karrais: „Auf meine Feststellung hin, dass ja mehr Sendeanlagen besser seien als weniger, antwortete er, dass das stimmt, aber das mache ja keiner.“

    Falsch! Ich habe gesagt: Kleinzellennetze können eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn sie strahlungsminimiert ausgeführt werden. Strahlungsminimierung ist aber kein Ziel beim Kleinzellennetzausbau – das habe ich ausgesagt. Vgl. 1:05:30 im Video.

    Aussage Karrais: „Dass dafür häufig die kommunalen Gremien, die einen Ausbau verhindern, verantwortlich sind, hat er ignoriert.“

    Falsch und zudem eine verquere Aussage. Der Vortrag hat sehr deutlich gemacht warum, wie und auf welcher Grundlage Kommunen ein strahlungsarmes Mobilfunknetz umsetzen können. Siehe hierzu die zusammenfassenden Ausführungen 1:07:05 im Mitschnitt.

    Warum wir die Kommunen dazu aufrufen 5G mit Moratoriums-Beschlüssen zu verhindern, begründet sich wie folgt:

    1. Es gibt keine Technikfolgenabschätzung zu dem soziotechnischen System 5G (New Radio), was mehr sein soll als nur eine neuer Mobilfunkstandard. Der Bundestag hat bis heute noch nicht einmal eine Prüfung beim Büro für Technikfolgenabschätzung beauftragt.
    2. Es gibt keinerlei Forschung zu den neuen Frequenzen bei 3,6 GHz und 700 MHz, wo 5G zum Einsatz kommen soll.
    3. Es gibt keinerlei Forschung zu der mit 5G zur Anwendung kommenden Signalbandbreite von 50 bis 100 MHz.
    4. Es gibt keinerlei Forschung zu den spezifischen Modulationen der 5G Signale.

    Aussage Karrais: „Auch die Frage nach Beamforming, also dem gezielten Anfunken des Teilnehmers, beantwortete er mit der Unterstellung, dass das keiner machen würde. Das stimmt, weil das mit 4G eben nicht geht, sondern nur mit künftigen Einsatzzwecken von 5G. Letzteres gibt es noch nicht in der Breite. Das hat er aber nicht gesagt.“

    Falsch! Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass Beamforming „keiner machen würde“. Die Technik des Beamforming bietet das Potenzial zur Strahlungsminimierung. Das habe ich in der Fragerunde betont. Weitere Ausführungen habe ich an dem Abend dazu nicht gemacht.

    Klar ist aber, dass die aktuellen Auslegungen von Beamforming-Makrozellen zu einer massiven punktuellen Erhöhung der Strahlenbelastung führen können, wie die französische Behörde ANSES nach Messungen an Teststandorten gerade erst veröffentlicht hat – der Hauptgrund warum die französische Stadt Lille am 9.10.2020 ein 5G-Moratorium beschlossen hat[1].

    Die Sicherheitsabstände um solche Anlagen müssten nach bestehender Norm in Deutschland zweieinhalb mal so groß sein als heute. In der Schweiz hat dieser Umstand zu einem faktischen Moratorium für den Aufbau von Beamformingantennen geführt, nach dem zweimal die Versuche industrieller Handlanger im Bundesrat in Bern die Schweizer Anlagengrenzwerte aufzuweichen, an der Mehrheit gescheitert sind und mehrere Kantone und Großstädte wie z.B. Genf ein 5G-Moratorium beschossen haben. Beamforming-Makroantennen haben ein fundamentales Problem aufgrund der Bündelungseigenschaften die bis heute messtechnisch und in der Bewertung nicht abschließend gelöst sind.

    Der Aufruf von 11 französischen Großstädten, darunter die Millionenstädte Lyon und Marseille, der französische Staat solle ein 5G-Moratorium umsetzen, begründet sich unter anderem auf die faktischen Probleme mit den Beamformingantennen.[2] Darauf habe ich hingewiesen.

    Klarheit und Wahrheit in einem fachlichen Diskurs sieht anders aus. Wenn Herr Karrais so auch im Landtag agiert und Falschaussagen eine Art Grundhaltung seines politischen Handelns sein sollten, wäre das sehr traurig.

    Auf meine Mail vom 12.10. mit Gesprächsangebot habe ich bis Dato keine Rückmeldung von Herrn Karrais erhalten.

    Jörn Gutbier

    Erster Vorsitzender diagnose:funk e.V.
    Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
    www.diagnose-funk.de

    Herrenberg, 15.10.2020

     

    [1] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1617

    [2] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1613

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