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    Ferienparkversammlung: Mobilfunk war nicht auf der Tagesordnung

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    Ich bin Gesellschafter der Schutzgemeinschaft Tennenbronn GbR und Hauptinitiator der am 2. November 2019 in einer öffentlichen Sitzung durchgeführten Eigentümerversammlung der Hauseigentümer im Wohn- und Ferienpark Tennenbronn, an der neben der Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr auch weitere Vertreter der Stadt Schramberg teilgenommen haben.

    Ziel dieser Veranstaltung war es, den Eigentümern die Strukturen und Aufgaben der drei im Park ansässigen Unternehmen zu erläutern, über das neue Dienstleistungsangebot der Ferienpark GmbH und über den aktuell gültigen Bebauungsplan zu informieren.

    Die Eigentümer sollten einerseits motiviert werden, der Schutzgemeinschaft als Gesellschafter beizutreten, um somit ein Mitbestimmungsrecht bei der strategischen Ausrichtung der Geschäftspolitik der Ferienpark Tennenbronn zu erlangen.

    Darüber hinaus sollte allen Eigentümern verdeutlicht werden, dass der Wohn- und Ferienpark sich als eine Solidargemeinschaft versteht, in der ausnahmslos alle Eigentümer unter anderem für die Pflege und Funktionsfähigkeit des Parks zuständig sind. Das bedeutet, dass alle Eigentümer auch gemeinsam die Kosten und Pflichten für diese Leistungen im Rahmen eines modular aufgebauten Dienstleistungsvertrages zu tragen haben. Der Versuch, auf Kosten anderer von den Annehmlichkeiten zu profitieren, ohne selbst etwas dafür zu tun, widerspricht dem Geist einer Solidargemeinschaft.

    Des Weiteren wurde seitens der Stadt ausführlich darüber berichtet, dass bis heute kein aktualisierter Bebauungsplan verabschiedet werden konnte und somit der Bebauungsplan von 1997 nach wie vor gültig ist. In welcher Form Verstöße der Eigentümer im Ferienpark gegen diesen Plan sanktioniert werden, bleibt einer rechtlichen Überprüfung vorbehalten.

    Die Diskussion um den Sendemast in der Nähe des Feriendorfes stand nicht auf der Tagesordnung. Dieses Thema wurde von einer Teilnehmerin angesprochen, die Paris als ihren Wohnsitz nannte und sich vehement gegen den Standort des Sendemastes ausgesprochen und auf die gesundheitsschädigenden Strahleneinwirkungen hingewiesen hat. Dass jemand im Wald in der Nähe des Ferienparks verstorben sei, weil die Rettungskräfte wegen fehlenden Mobilfunkempfangs den Ort zu spät fanden, hat in ihrer Argumentation keine Rolle gespielt.

    Werner Winkel, Dorsten

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
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    Ziel dieser Veranstaltung war es, den Eigentümern die Strukturen und Aufgaben der drei im Park ansässigen Unternehmen zu erläutern, über das neue Dienstleistungsangebot der Ferienpark GmbH und über den aktuell gültigen Bebauungsplan zu informieren.

    Die Eigentümer sollten einerseits motiviert werden, der Schutzgemeinschaft als Gesellschafter beizutreten, um somit ein Mitbestimmungsrecht bei der strategischen Ausrichtung der Geschäftspolitik der Ferienpark Tennenbronn zu erlangen.

    Darüber hinaus sollte allen Eigentümern verdeutlicht werden, dass der Wohn- und Ferienpark sich als eine Solidargemeinschaft versteht, in der ausnahmslos alle Eigentümer unter anderem für die Pflege und Funktionsfähigkeit des Parks zuständig sind. Das bedeutet, dass alle Eigentümer auch gemeinsam die Kosten und Pflichten für diese Leistungen im Rahmen eines modular aufgebauten Dienstleistungsvertrages zu tragen haben. Der Versuch, auf Kosten anderer von den Annehmlichkeiten zu profitieren, ohne selbst etwas dafür zu tun, widerspricht dem Geist einer Solidargemeinschaft.

    Des Weiteren wurde seitens der Stadt ausführlich darüber berichtet, dass bis heute kein aktualisierter Bebauungsplan verabschiedet werden konnte und somit der Bebauungsplan von 1997 nach wie vor gültig ist. In welcher Form Verstöße der Eigentümer im Ferienpark gegen diesen Plan sanktioniert werden, bleibt einer rechtlichen Überprüfung vorbehalten.

    Die Diskussion um den Sendemast in der Nähe des Feriendorfes stand nicht auf der Tagesordnung. Dieses Thema wurde von einer Teilnehmerin angesprochen, die Paris als ihren Wohnsitz nannte und sich vehement gegen den Standort des Sendemastes ausgesprochen und auf die gesundheitsschädigenden Strahleneinwirkungen hingewiesen hat. Dass jemand im Wald in der Nähe des Ferienparks verstorben sei, weil die Rettungskräfte wegen fehlenden Mobilfunkempfangs den Ort zu spät fanden, hat in ihrer Argumentation keine Rolle gespielt.

    Werner Winkel, Dorsten

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