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Eine E-Mail und ihre Folgen

Die Zukunft des Tennenbronner Ortsvorstehers Lutz Strobel füllt inzwischen die Leserbriefecke im „Schwarzwälder Boten“ – obwohl dort gar nicht berichtet wurde, sondern in der NRWZ. Nachdem Strobel im Mai einen äußerst kritischen Leserbrief zum Thema Freibadsanierung in einer Mail gelobt und nach seinen Worten „etwas geändert“ hatte, erntete er dafür heftige Kritik von Seiten der Fraktionsvorsitzenden im Schramberger Gemeinderat. Strobel sei „deutlich zu weit gegangen“, sein Verhalten sei „in keinster Weise“ zu akzeptieren, sagte beispielsweise die Fraktionsvorsitzende von SPD-Buntspecht Tanja Witkowski.

In der vergangenen Woche hat die NRWZ darüber berichtet, dass noch nicht klar sei, wie der Ortsvorsteher-Posten in Tennenbronn nach der Kommunalwahl besetzt werden wird. Nach seiner Leserbriefaffäre im Mai war Amtsinhaber Strobel in die Kritik geraten, weil  sein Verhalten als illoyal gegenüber der Verwaltungsspitze und den kommunalpolitischen Gremien bewertet wurde.

Ungewöhnlich: Zwei Leserbriefe im „Schwabo“ zu Artikel in der NRWZ

Nach diesem Artikel erschien im Schwarzwälder Boten und auch bei uns ein Leserbrief, in dem eine Tennenbronnerin sich für eine zweite Chance für Strobel ausspricht. Am Mittwoch veröffentlicht der „Schwarzwälder Bote“ einen Leserbrief des „Aktive-Bürger“-Stadtrats Jürgen Reuter, in dem dieser schwere Vorwürfe gegen den Oberbürgermeister, einen stellvertretenden Oberbürgermeister und Gemeinderäte erhebt.

Da die „Schwarzwälder-Bote“-Leser den kritisierten Artikel nicht kennen und auch nicht erwähnt wird, wo der Artikel erschienen ist, können sie den Wahrheitsgehalt des Leserbriefs nicht überprüfen. Reuter schickte diesen Brief nicht an die NRWZ, in der der von ihm kritisierte Artikel erschienen war. Wir zitieren daher aus dem „Schwarzwälder Boten:

„Unser amtierender Oberbürgermeister als Jurist und Disziplinarvorgesetzter, ein ehrenamtlicher Oberbürgermeisterstellvertreter und Gemeinderäte diskutieren Details und Auswirkungen eines schwebenden Disziplinarverfahrens gegen einen Ortsvorsteher in der Öffentlichkeit, obwohl die Gemeindeordnung für diese Fälle die nichtöffentliche Bearbeitung vorschreibt.“

Reuter bezieht sich dann auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta der EU und einen internationalen Pakt der Vereinten Nationen,  wonach Herr Strobel bis zum rechtsförmlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig gelte. Laut Pressekodex müsste die Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren frei von Vorurteilen erfolgen. Und weiter:

„Nicht die Bevölkerung und schon gar nicht ein beliebiger Zeitungsredakteur, sondern das Rechtsstaatsprinzip unseres Grundgesetzes trennen Recht und Unrecht. Ich rate dringend zur Mäßigung, zu mehr souveräner Gelassenheit und zur Konzentration auf wesentliche Weichenstellungen vom ehemaligen Krankenhaus bis zur Osttangente“, endet der Leserbrief.

Die NRWZ nimmt dazu wie folgt Stellung:

Anders als von Reuter behauptet, diskutieren in dem Artikel kein Oberbürgermeister, ehrenamtlicher OB-Stellvertreter oder Gemeinderäte „Details und Auswirkungen eines schwebenden Disziplinarverfahrens“. Es wird lediglich an OB Herzogs Aussage vom Mai erinnert, dass  Strobels Verhalten im Zusammenhang mit dem Leserbrief „einmalig“ und „mehr als problematisch“ war. Weiter heißt es: „Bei Verstößen dieser Art ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens möglich.“ Die NRWZ schreibt nicht, dass tatsächlich ein Disziplinarverfahren läuft. Reuter allerdings berichtet  von „einem schwebenden Disziplinarverfahren“.

Der Artikel in der NRWZ beschreibt weiter das Verfahren, wie ein Ortsvorsteher bestimmt wird, nämlich dass ein Ortsvorsteher für die Dauer der Amtszeit eines Ortschaftsrats gewählt wird, dass er vom Ortschaftsrat vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt wird.

Die NRWZ erinnert schließlich daran, dass sich nach Bekanntwerden der E-Mail-Affäre die Fraktionssprecher sehr kritisch zu Strobels Verhalten geäußert haben und es deshalb „wenig wahrscheinlich“ sei, dass der Ortschaftsrat Strobel vorschlagen und der Gemeinderat ihn wiederwählen wird. Das ist eine politische, keine juristische Entscheidung, und diese treffen die Gremien unabhängig davon, ob es ein schwebendes Disziplinarverfahren geben sollte, wie Reuter in seinem Leserbrief behauptet.

Martin Himmelheber, Redakteur

 

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