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    5G: Aktive Vorsorgepolitik ist unumgänglich

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    In der Debatte zur 5G-Veanstaltung  mit Jörn Gutbier in Schramberg hat sich zwischen diesem und dem FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais eine Leserbriefdebatte entwickelt. Zum zuletzt erschienenen Leserbrief von Karrais antwortet nun wiederum Gutbier:

    Sehr geehrter Herr Karrais, was ist falsch an der vom mir gewählten Überschrift „… Karrais verbreitetet Falschaussagen“? Wir können doch festhalten, dass sich fünf Aussagen und Interpretationen in Ihrem Leserbrief nicht mit der Realität meiner Aussagen während des Vortrags in Deckung bringen lassen. Auch Kollegen haben beide Aussagen verglichen und wunderten sich über Ihre Äußerungen. Mir insoweit mangelnde Diskursbereitschaft zu unterstellen, ist unsachlich. Zumal ich Ihre öffentlichen Falschaussagen gezwungenermaßen auch öffentlich richtig stellen musste.

    Und jetzt folgt von Ihnen die nächste falsche Unterstellung, indem Sie behaupten, ich würde die Kommunen dazu auffordern, die Optimierung der Mobilfunknetze im Sinne einer Reduzierung der Strahlenbelastung zu blockieren. Mehr daneben geht nicht, wie Sie meinem Vortrag entnehmen können.

    Noch ein paar Anmerkungen zu Ihren Ausführungen:

    Die längere Lebenszeit der bestrahlten Nager trat nicht bei der Falconi-Studie auf, wie Sie schreiben, sondern nur bei einer Gruppe in der NTP-Studie. Zudem wurde hier neben GSM auch das CDMA-Modulationsverfahren benutzt, worauf UMTS/3G und auch die Folgetechniken aufbauen. Solche Einwände gegen diese beiden Großstudien, die den Nachweis (clear evidenz) dafür liefern, dass Mobilfunkstrahlung Krebs auslösen kann, sind schon mehrfach ausgeräumt worden. Beispielhaft: https://www.diagnose-funk.org/1087. Ein Tipp: Sehen Sie sich mal den Film „WarGaming für den Profit“ an. Darin wird deutlich, wem Sie hier wie aufgesessen sind mit dieser Art von Argumentation.

    Das harte Wort „Zwangsbestrahlung“ lässt sich natürlich auch anders ausdrücken: „Ein Makrozellennetz missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürger!“, so der Amtsleiter der Technischen Betriebe der Stadt St. Gallen am 5.10.2014 in Stuttgart. Besser?

    Besonders „überschwänglich“ bin ich gerne dort, wo das Bundesamt für Strahlenschutz selbst in zum Beispiel der Wiederholungsstudie von Tillmann die Ergebnisse der Krebspromotion 1 zu 1 bestätigt bekam. Allein damit bricht das gesamte Lügengebäude von „nur thermische Wirkungen“ und „nur davor muss geschützt werden“, in sich zusammen. Eine aktive Vorsorgepolitik ist unumgänglich.

    Und noch eine Anmerkung zu Ihrem  Verweis auf die Schweiz als Vorbild. Hier setzten sich die Mobilfunklobbyisten dafür ein, die dortigen Anlagengrenzwerte aufzulösen – so wie es HUAWEI bereits 2017 in der Anhörung zur anstehenden 5G-Frequenzversteigerung schriftlich gefordert hat: Mit den Vorsorgewerten um 100 mW/m² kann 5G und Beamforming in der Schweiz sonst nicht betrieben werden.(!) Zweimal sind sie damit knapp gescheitert. Damit kann der Schweizer Rat tatsächlich ein Vorbild sein – sich nicht für die Interessen der Mobilfunkbetreiber stark machen, sondern für den Schutz der Bürger.

    Erfreulicherweise stellen Sie so manches Ziel des verabredeten Mobilfunkausbaus, wie die vollständige Indoor-Versorgung mit Mobilfunk von außen, selbst in Frage. Darüber könnten und sollten wir uns mal direkt austauschen. Wie ließe sich Strahlenschutz und Vorsorge mit einer ausreichend guten Mobilfunkversorgung in Einklang bringen? Könnten wir nicht einen konsequenten Immissionsschutz zum Abfallprodukt einer verantwortungsbewussten Netzplanung machen? Und welche Hausaufgaben oblägen der Politik, um das zu gestalten?

    Jörn Gutbier, Erster Vorsitzender diagnose:funk, Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, Herrenberg

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    Sehr geehrter Herr Karrais, was ist falsch an der vom mir gewählten Überschrift „… Karrais verbreitetet Falschaussagen“? Wir können doch festhalten, dass sich fünf Aussagen und Interpretationen in Ihrem Leserbrief nicht mit der Realität meiner Aussagen während des Vortrags in Deckung bringen lassen. Auch Kollegen haben beide Aussagen verglichen und wunderten sich über Ihre Äußerungen. Mir insoweit mangelnde Diskursbereitschaft zu unterstellen, ist unsachlich. Zumal ich Ihre öffentlichen Falschaussagen gezwungenermaßen auch öffentlich richtig stellen musste.

    Und jetzt folgt von Ihnen die nächste falsche Unterstellung, indem Sie behaupten, ich würde die Kommunen dazu auffordern, die Optimierung der Mobilfunknetze im Sinne einer Reduzierung der Strahlenbelastung zu blockieren. Mehr daneben geht nicht, wie Sie meinem Vortrag entnehmen können.

    Noch ein paar Anmerkungen zu Ihren Ausführungen:

    Die längere Lebenszeit der bestrahlten Nager trat nicht bei der Falconi-Studie auf, wie Sie schreiben, sondern nur bei einer Gruppe in der NTP-Studie. Zudem wurde hier neben GSM auch das CDMA-Modulationsverfahren benutzt, worauf UMTS/3G und auch die Folgetechniken aufbauen. Solche Einwände gegen diese beiden Großstudien, die den Nachweis (clear evidenz) dafür liefern, dass Mobilfunkstrahlung Krebs auslösen kann, sind schon mehrfach ausgeräumt worden. Beispielhaft: https://www.diagnose-funk.org/1087. Ein Tipp: Sehen Sie sich mal den Film „WarGaming für den Profit“ an. Darin wird deutlich, wem Sie hier wie aufgesessen sind mit dieser Art von Argumentation.

    Das harte Wort „Zwangsbestrahlung“ lässt sich natürlich auch anders ausdrücken: „Ein Makrozellennetz missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürger!“, so der Amtsleiter der Technischen Betriebe der Stadt St. Gallen am 5.10.2014 in Stuttgart. Besser?

    Besonders „überschwänglich“ bin ich gerne dort, wo das Bundesamt für Strahlenschutz selbst in zum Beispiel der Wiederholungsstudie von Tillmann die Ergebnisse der Krebspromotion 1 zu 1 bestätigt bekam. Allein damit bricht das gesamte Lügengebäude von „nur thermische Wirkungen“ und „nur davor muss geschützt werden“, in sich zusammen. Eine aktive Vorsorgepolitik ist unumgänglich.

    Und noch eine Anmerkung zu Ihrem  Verweis auf die Schweiz als Vorbild. Hier setzten sich die Mobilfunklobbyisten dafür ein, die dortigen Anlagengrenzwerte aufzulösen – so wie es HUAWEI bereits 2017 in der Anhörung zur anstehenden 5G-Frequenzversteigerung schriftlich gefordert hat: Mit den Vorsorgewerten um 100 mW/m² kann 5G und Beamforming in der Schweiz sonst nicht betrieben werden.(!) Zweimal sind sie damit knapp gescheitert. Damit kann der Schweizer Rat tatsächlich ein Vorbild sein – sich nicht für die Interessen der Mobilfunkbetreiber stark machen, sondern für den Schutz der Bürger.

    Erfreulicherweise stellen Sie so manches Ziel des verabredeten Mobilfunkausbaus, wie die vollständige Indoor-Versorgung mit Mobilfunk von außen, selbst in Frage. Darüber könnten und sollten wir uns mal direkt austauschen. Wie ließe sich Strahlenschutz und Vorsorge mit einer ausreichend guten Mobilfunkversorgung in Einklang bringen? Könnten wir nicht einen konsequenten Immissionsschutz zum Abfallprodukt einer verantwortungsbewussten Netzplanung machen? Und welche Hausaufgaben oblägen der Politik, um das zu gestalten?

    Jörn Gutbier, Erster Vorsitzender diagnose:funk, Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, Herrenberg

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