Abriss des alten Gaswerks in Rottweil gestartet
Gebäude macht Platz für die Landesgartenschaubühne / Vorbereitende Maßnahme für Altlastensanierung

Die Stadt Rottweil macht einen weiteren Schritt in Richtung Landesgartenschau 2028: Am Mittwoch, 19. März, haben die Abrissarbeiten am Alten Gaswerk begonnen. Damit wird der Weg frei für eine neue Nutzung des Geländes, das 2028 die große Landesgartenschaubühne beheimaten wird, teilt die Stadtverwaltung mit.

Das Gaswerk wurde Ende 1965 stillgelegt, als die Stadt von der Gaserzeugung aus Koks auf Ferngas umstieg. Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) nutzte das Gaswerk lange Zeit noch als Lager. Viele Gebäudeteile wurden aber bereits in den vergangenen Jahrzehnten entfernt, nun erfolgt der Rückbau der verbliebenen Bausubstanz.
Den Abriss führt die Firma Geiger Abbruch im Auftrag der Stadt Rottweil aus. Die Arbeiten werden voraussichtlich vier bis sechs Wochen dauern, anschließend beginnt die Sanierung der Altlasten im Boden. Die Arbeiten umfassen zunächst die bereits erledigte Stilllegung der Versorgungsleitungen und die Auskernung der Gebäude. Jetzt folgt der Abbruch bis zur Bodenplatte.
„Mit dem Abriss des alten Gaswerks machen wir den Weg frei für eine zukunftsweisende Nutzung dieses Geländes. Hier wird ein zentraler Veranstaltungsort für die Landesgartenschau entstehen, der auch darüber hinaus einen Mehrwert für die Stadt bieten wird“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf, der sich auch vor Ort ein Bild von den Abbrucharbeiten machte.
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten beginnt eine umfangreiche Altlastensanierung, da der Boden während der Gasproduktion mit Teer und anderen Rückständen verunreinigt wurde. Im Jahr 2027 schließen sich dann die Arbeiten zur Gestaltung des Geländes für die Landesgartenschau an. Nach 2028 ist geplant, das Areal weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer umfassenden Bürgerbeteiligung wurde das Konzept einer Naturbühne als favorisierte Nachnutzung erarbeitet.
Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite www.landesgartenschau-rottweil.de abrufbar.