NRWZ.de – Neue Rottweiler Zeitung. 

 „Dieselbe Scheiße wie in Mexiko, nur ein bisschen sauberer“

„Ich will Gerechtigkeit für meinen Bruder, versprich mir, dass Du mir hilfst.“ Ein junger Mexikaner fleht eine deutsche Menschenrechtsanwältin an. Die Sonne geht unter, die beiden knien vor einem Erdhaufen irgendwo in der mexikanischen Pampa. Szenen-Wechsel: In einer „Werks-Kirche“ überreicht der Geschäftsführer von HSW einem Bundestagsabgeordneten aus Anlass seines 60. Geburtstags einen Scheck über 10.000 Euro für „die Fort- und Weiterbildungsschule St. Franziskus für körperlich und geistig eingeschränkte Kinder“. Und dann meint jemand: „Hochdorf ist ein durch und durch verlogenes Nest.“

Spätestens hier ist für die Fernsehzuschauer in unserer Region klar, um was es geht: Die illegalen Waffenlieferungen von Heckler und Koch in vier Unruheprovinzen in Mexiko und den späteren Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.  Nach jahrelangen Ermittlungen mit immer neuen Verzögerungen mussten sich endlich fünf ehemalige Manager, darunter zwei Geschäftsführer, aber auch eine kleine Sachbearbeiterin wegen des illegalen Exports von 4219 Sturmgewehren aus Oberndorf nach Mexiko verantworten. Während die drei Manager frei gesprochen wurden, erhielten die beiden niederen Chargen Gefängnisstrafen auf Bewährung. Und – immerhin – soll das Unternehmen 3,7 Millionen Euro herausrücken, den gesamten Verkaufserlös aus diesem Waffen-Geschäft.

Der zweite ARD-Themenabend zu illegalen Waffenexporten

Mit einem Themenabend am kommenden Mittwoch, 1. April, befasst sich die ARD erneut mit dem Waffenhandel. Zunächst mit einem fiktiven Spielfilm und anschließend in einer Dokumentation.

Dokumentarfilmer Daniel Harrich, der auch das Buch für den Spielfilm verantwortet und Regie geführt hat, sagt, die Realität und die Spielfilmfiktion seien „verdammt nah beieinander“. Am Ende des Spielfilms ist eine Szene zu sehen, in der ein früherer „HSW“-Geschäftsführer – gespielt von Axel Milberg – einen Reporter eines Fernsehmagazins mit der Aktentasche traktiert. In der Wirklichkeit passierte die Szene während des Gerichtsverfahrens nach einer Verhandlung in Stuttgart. Da attackierte der frühere HK-Geschäftsführer tatsächlich Daniel Harrich. Eine Szene, die später bei Report Mainz zu sehen war.

Fiktion und Realität

Ein wichtiger Teil des Spielfilm ist der große Mexikoprozess, über den ja auch die NRWZ in den Jahren 2018 und 2019 ausführlich berichtete. Etliche der Erklärungen, die im Gerichtsaal zu hören waren, vom Richter, von den Angeklagten, den Verteidigern oder dem Staatsanwalt, sind hier wieder zu vernehmen aus dem Mund prominenter Schauspieler wie Heiner Lauterbach oder Udo Wachtveitl.

In diesem zweiten Themenabend könne er „aufdecken, inwiefern die Politik zusammen mit der Wirtschaft und die Judikative eines der wichtigsten Verfahren im Bereich der Rüstungsexportkontrolle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland unterlaufen und unterwandert haben“, so Harrich in einem Interview.

Der Staatsanwalt lässt ermitteln – der Beschuldigte zahlt die Ermittler

Im Spielfilm beispielsweise ist die Richterin (Désirée Nosbusch) bass erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft sich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei ihren Ermittlungen helfen ließ. Diese Gesellschaft habe ein Gutachten erstellt und festgestellt, bis auf ein paar Ungenauigkeiten sei alles korrekt gelaufen, sagt ein Mitarbeiter der Gesellschaft als Zeuge. Von der Richterin gefragt, wer denn das Gutachten bezahlt habe, antwortet der Wirtschaftsprüfer: „HSW“. Raunen im Gerichtssaal.

Außerdem seien tausende E-Mails, in denen die Mitwisserschaft der Geschäftsführer klar belegt worden wären, verschwunden, heißt es im Spielfilm. Fiktion? Realität?

Das Urteil: „Die Kleinen hängt man…“

Für den Leiter der Kommunikation bei Heckler und Koch, Marco Seliger, zählt das Urteil des Stuttgarter Landgerichts: „Soweit die Verfahren zum Teil bereits beendet sind, wurden sämtliche hiervon betroffenen Mitarbeiter von Heckler & Koch, insbesondere deren damalige Geschäftsführer, rechtskräftig freigesprochen.“

Das Gericht war am Ende „zu der Überzeugung gelangt, dass der Waffenhersteller 4219 Sturmgewehre, 2 Maschinenpistolen und 1759 Magazine nach Mexiko ausgeführt hat, die dort von der zentralen Beschaffungsstelle an die mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero weiterveräußert wurden“, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts vom 21. Februar 2019 zum Urteil heißt. Die Ausfuhren seien „zwar inhaltlich von den Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gedeckt“ gewesen. Diese Genehmigungen seien aber „aufgrund bewusst unrichtiger Angaben erschlichen worden, da den deutschen Genehmigungsbehörden als unzuverlässig erkannte Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden vorgelegt wurden.“

Dafür verantwortlich waren nach Ansicht des Gerichts ein ehemaliger Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin. Die beiden wurden „wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen beziehungsweise wegen Beihilfe hierzu“ zu Bewährungsstrafen von einem Jahr zehn Monaten und einem Jahr fünf Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bei den drei – rechtskräftig – Freigesprochenen sah es das Gericht nicht als erwiesen an, dass sie von den illegalen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen wussten.

HK-Sprecher Seliger betont in seiner Stellungnahme, „die umfassende Aufklärung durch das Landgericht Stuttgart (hat) keine Tatsachen erkennen lassen, die dazu geeignet gewesen wären, der Heckler & Koch GmbH eine Geldbuße aufzuerlegen.“

Allerdings fanden die Richter, dass zwei Heckler und Koch-Mitarbeiter eine Straftat begangen haben. Deshalb sei „gegen den Waffenhersteller die Einziehung von Verkaufserlösen in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro angeordnet“ worden, so das Gericht in seiner Pressemitteilung zum Urteil. Denn wenn Gelder aus einer Straftat stammen, dann werden sie eingezogen. Und zwar brutto. Die nach Mexiko verkauften Waffen stammten aus dem Warenlager von Heckler und Koch, die verurteilten Täter waren dort angestellt. Fertig. Gegen die Einziehung der 3,7 Millionen Euro ist HK allerdings in Revision beim Bundesgerichtshof gegangen. Eine Entscheidung wird für dieses Jahr noch erwartet.

Keine Gerechtigkeit, nirgends

Miguel, der junge Mexikaner im Spielfilm, gehörte zu einer Gruppe von Studenten, die bei einer Protestaktion in einer der Unruheprovinzen von Polizeibeamten beschossen wurden. 43 starben, ihre Leichen wurden irgendwo verscharrt. Miguels Bruder liegt seit dem Überfall im Koma. Miguel kommt nach Deutschland, möchte als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Das Gericht lehnt ab. „Hier ist alles nur ein bisschen sauberer, aber es ist dieselbe Scheiße wie in Mexiko“, beschimpft er die Menschenrechtsanwältin, als er aus dem Gerichtssaal verwiesen wird.

Fiktion und Wirklichkeit: Im Stuttgarter Verfahren hatte der Bruder eines im Koma liegenden jungen Mexikaners beantragt, als Nebenkläger auftreten zu dürfen. Das lehnte das Gericht ab mit der Begründung, es gehe im Verfahren ausschließlich um den illegalen Waffenexport, nicht um den Einsatz von Waffen in Mexiko. Geschossen hatten die mexikanischen Polizisten nachweislich auch mit HK-Gewehren.

Nachtrag:  Lernprozess nach Strafprozess

Inzwischen ist es zehn Jahre her, dass der Rüstungskritiker und Mitbegründer der „Kritischen Aktionäre“ von HK Jürgen Grässlin gemeinsam mit Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige gegen Heckler und Koch wegen der illegalen Waffenexporte gestellt und damit den Stein ins Rollen brachte. Auch die NRWZ hat von Beginn an über den Fall berichtet. Zunächst als 2010 der damalige Geschäftsführer Peter B. die Vorwürfe als „absurd“ zurückwies, dann über die Razzia anderthalb Jahre später, den Rausschmiss von zwei Mitarbeitern (die beiden schließlich Verurteilten, übrigens), deren Arbeitsgerichtsprozess in Villingen-Schwenningen, über die jahrelangen Verzögerungen durch einen Stuttgarter Staatsanwalt bis hin zum Gerichtsverfahren in Stuttgart.

Jürgen Grässlin sieht in Harrichs Filmen einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung: Denn es geht darum, einem Millionenpublikum zu zeigen, wie dubios der Strafprozess in Stuttgart verlaufen und wie problematisch das Urteil an entscheidender Stelle ist.“ Grässlin verweist darauf, dass das Stuttgarter Landgericht Endverbleibserklärungen nicht als verbindlichen Teil von Exportverträgen ansieht. Er hofft, dass der Bundesgerichtshof die rechtliche Verbindlichkeit des Endverbleibs festschreibt. „Somit könnten deutsche Waffen nicht noch einmal von den Empfängern in Krisenregionen weiterexportiert werden.“

HK: Wir haben verstanden

Aber auch das Oberndorfer Unternehmen scheint gelernt zu haben. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender von Heckler & Koch verweist in einem „Hintergrundartikel“ vom 26. März 2020 auf die neue Politik des Unternehmens. Heckler & Koch liefere seine „Produkte“ nur an freiheitlich-demokratisch verfasste Staaten und an Länder, die nach den Vorgaben der Bundesregierung von besonderer außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland seien. „Unser Unternehmen hat diese Selbstbeschränkung in seiner
,Grünen-Länder-Strategie‘ manifestiert und macht damit deutlich, dass Waffengeschäfte nicht nur ethisch vertretbar sein müssen, sondern auch können.“

Die „Grüne-Länder-Strategie“ sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Jürgen Grässlin.  „Zentral muss dabei die selbstgesetzte Vorgabe sein, Waffen ‚ethisch vertretbar‘ und unter Berücksichtigung der ‚Menschenrechtslage im Empfängerland‘ zu exportieren.“ Noch aber sehe die Realität der H&K-Waffenexporte vielfach anders aus: Der NATO-Partner USA beispielsweise führe “mit Kleinwaffen vom Oberndorfer Lindenhof völkerrechtswidrige Kriege.“

Ausgerechnet Indonesien

Als Beispiel für die aktive Unterstützung auch der Bundesregierung bei den seit 2015 eingeführten Endverbleibskontrollen für Kleinwaffen nennt Koch eine Aktion im Januar 2019 in Indonesien: „Damals inspizierten Vertreter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), des Auswärtigen Amts und von Heckler & Koch ein Waffendepot von Spezialkräften der indonesischen Armee, in dem Sturmgewehre vom Typ G36K lagerten“, berichtet Koch. „Es gab keine Beanstandungen. Alle Waffen waren dort, wo sie laut Endverbleibserklärung sein sollten.“

Ausgerechnet Indonesien – entgegnet Grässlin. „In Indonesien verübten die Sicherheitskräfte bei Protesten  ‚rechtswidrige Tötungen und wandten exzessive Gewalt an‘“, zitiert er die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Wenn HK seine eigenen Richtlinien ernst nähme, müsste es die Waffen aus Indonesien zurückholen und dürfte keine mehr dorthin liefern, findet Grässlin.

„Grüne-Länder-Strategie“ bringt Gewinn

Der HK-Vorstandsvorsitzende Koch verweist im Zusammenhang mit der neuen Strategie des Unternehmens auf die Diskussionen mit den „Kritischen Aktionären“: „Heckler & Koch empfindet den Dialog mit seinen Aktionären als sehr konstruktiv und hilfreich“, schreibt Koch. „Die Resultate dieses Dialogs sind in den Ethik- und Verhaltenskodex sowie die  ,Grüne-Länder-Strategie‘ des Unternehmens eingeflossen.“ Dass sich diese Strategie auszahle, belege die Bilanz für 2019: „Nach verlustreichen Jahren ist Heckler & Koch wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt.“

Info: Ein Trailer zum Film ist hier zu finden. Spielfilm und Doku sind am Mittwoch, 1. April, in der ARD und im SWR-Fernsehen nach der 20-Uhr-Tagesschau und einem „Corona-Extra“ zu sehen.

 

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