Stuttgart/Oberndorf (him) – Die Sicherheitsvorkehrungen waren streng, das Interesse der Medien groß, die Zahl der Rüstungsgegner allerdings eher überschaubar. Und dabei begann vor dem Landgericht Stuttgart einer der wichtigsten Prozesse wegen illegaler Waffenexporte seit Jahrzehnten.
Sechs Angeklagte müssen sich wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz in Tateinheit mit besonders schwerem, gewerbs- und bandenmäßigem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor in unterschiedlicher Zusammensetzung G 36 Gewehre, Maschinenpistolen und Zubehör in vier mexikanische Bundesstaaten, nämlich Chiapas, Guerrero, Chihuahua und Jalisco, verkauft zu haben, obwohl dorthin wegen Menschenrechtsverletzungen nicht hätte geliefert werden dürfen.
Angeklagt sind sechs Menschen von der einfachen Sachbearbeiterin über den Repräsentanten in Mexiko, die früheren Vertriebsleiter bis zu zwei ehemaligen Geschäftsführern von Heckler und Koch in Oberndorf. Zum Auftakt wenig Überraschendes: Die Angeklagten sind entweder krank, hatten damals keine Verantwortung oder sehen die Schuld bei den Behörden. Und Heckler und Koch hat aus alldem natürlich gelernt und immer mit den Behörden kooperiert. Jedenfalls wenn man den Anwälten der Betroffenen glaubt.
Vor der Verhandlung hatten Rüstungsgegner eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude in der Olgastraße abgehalten. Sie erinnerten an die 43 ermordeten Studenten in Mexiko, mutmaßlich erschossen mit Gewehren aus Oberndorf.
Nach genauen Taschenkontrollen fanden sich das Publikum und die Prozessbeteiligten nach und nach im Gerichtssaal ein. Die Angeklagten hatten es allerdings vorgezogen sich möglichst lange den Kameras zu entziehen. Erst kurz vor der Aufforderung, sich bitte zu erheben, kamen die fünf mit ihren Anwälten in den Saal. Fünf? Ja, der Repräsentant aus Mexiko, Markus B. hatte sich entschuldigen lassen. Er sei nicht reisefähig.
Der Vorsitzende Richter, Frank Maurer, seine Richterkolleginnen, die beiden Schöffen sowie ein Ersatzrichter und ein Ersatzschöffe betraten pünktlich um 9.30 Uhr den Sitzungssaal. Nach einer „gefühlten Ewigkeit“, wie Richter Maurer meinte, bat er die Kameras abzuschalten und eröffnete die Sitzung.
Markus B. kann nicht fliegen
Der Anwalt von Markus B., Wolfram Ziegelmaier, begründete die Abwesenheit seines Mandanten damit, dass dieser seit Jahrzehnten in Mexiko lebe, aber wegen Venenerkrankungen nicht reisefähig sei. Es täte ihm sehr leid, denn er hätte sehr gern seine Unschuld im Gerichtssaal bewiesen „und einen Freispruch erwirkt“. Im Übrigen habe sein Mandant nichts verbrochen, es habe nie ein Verbot gegeben, Waffen in bestimmte mexikanische Bundesstaaten zu verkaufen. Ein Argument, das später auch andere Anwälte vorbringen werden.
Die Staatsanwaltschaft antwortete mit dem Antrag, das Verfahren gegen Markus B. abzutrennen, das gewährte freie Geleit aufzuheben, die Reisefähigkeit zu prüfen und, falls B. reisefähig wäre, einen internationalen Haftbefehl zu erlassen. Dem ersten Teil stimmte das Gericht gleich zu, das Verfahren wird abgetrennt, und für Markus B.s Anwalt der Arbeitstag zu Ende.
Die Angeklagten hatten anschließend ihre Personalien anzugeben: Marianne B., die Sachbearbeiterin, Ingo S., der Vertriebsleiter, Peter B., der ehemalige Präsident des Landgerichts Rottweil und bei HK zum Schluss Geschäftsführer, Joachim Fritz M., Peter B.s Vorgänger als Geschäftsführer und schließlich Wolfram M., der Stellvertreter und Nachfolger von Ingo s. als Vertriebsleiter.
4686 G 36 Gewehre
Die drei Vertreter der Anklage verlasen dann die Anklagepunkte. Vier der fünf Angeklagten sollen in unterschiedlicher Beteiligung „als Mitglieder einer Bande“ ohne Genehmigung Kriegsswaffen ausgeführt haben. Der fünfte, Wolfram M., habe fahrlässig gehandelt. Die Angeklagten seien zwischen 2005 und 2009 zu unterschiedlichen Zeiten bei Heckler und Koch beschäftigt gewesen. Sie hätten dafür gesorgt, dass exakt 4686 G 36 Gewehre im Wert von mehr als vier Millionen Euro in vier „verbotene“ Bundesstaaten geliefert wurden.
In einer endlosen Litanei trug eine Staatsanwältin die Vertragsdaten, Genehmigungssaktenzeichen und Liefertermine von insgesamt 16 Fällen vor, an denen die Angeklagten in unterschiedlicher Zusammensetzung beteiligt waren. Alle hätten gewusst, dass diese Ausfuhren in die vier Staaten nicht erlaubt waren, es aber geduldet oder nicht verhindert, weil sie sich „eine nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle“ versprachen.
Richter Maurer betonte in einer Erklärung, dass so viel Zeit seit Anklageerhebung vergangen sei, weil das Gericht mit anderen Fällen beschäftigt war, die wegen Haftsachen Vorrang hatten. “Spekulationen über andere Gründe entbehren jeder Grundlage.“ Das Thema Verjährung war so ein Spekulationsgrund…
Marianne B.s Anwalt, Uwe Holzapfel, nutzte die Möglichkeit, grundsätzlich zu werden. Er berief sich auf die Fernsehdokumentation „Das Comeback der Rüstungsindustrie“ – und verteilte gleich DVDs an die Prozessbeteiligten. Die Anklage gegen seine Mandantin sei „fragwürdig und falsch“. Er kritisierte Heckler und Koch, weil die Firma seine Mandantin wie auch den inzwischen verstorbenen Axel H. und den Mexikorepräsentanten B. per Firmenaushang am schwarzen Brett als Schuldige präsentiert habe.
Peter B.: „der reitende Bote“
Ingo S. Vertreter erklärte, sein Mandant wolle weder zur Person noch zur Sache Angaben machen. Für den Ex- Landgerichtspräsidenten Peter B. holte dessen Anwalt Dietrich Quedenfeld dagegen weit aus. B. sei in der ersten Zeit vom Januar 2006 bis Juni 2007 als Behördenrepräsentant bei Heckler und Koch lediglich der „reitende Bote zwischen Oberndorf, Bonn und Berlin“ gewesen.
In seiner Zeit als Geschäftsführer und Ausfuhrbeauftragter vom Juli 2007 bis Ende 2010 seien alle Verträge schon geschlossen und die Genehmigungen erteilt gewesen. Die Geschäfte mit Mexiko seien immer so gelaufen, dass Heckler und Koch an ein staatliches Unternehmen, die DCAM, die Waffen geliefert habe: „Bestimmungsland Mexiko“. In allen Fällen habe es eine Exportgenehmigung gegeben.
DCAM habe dann die Waffen weiterverkauft und die Endverbleibserklärungen ausgestellt. Auf den Weiterverkauf habe das Unternehmen „keine Einflussmöglichkeit“ gehabt. B. habe auch keinen Grund gehabt, an der Rechtmäßigkeit der Endverbleibserklärungen zu zweifeln. Es habe auch keine Liste mit „verbotenen Staaten“ gegeben, wie die Staatsanwaltschaft behaupte.
Ingo M.: fast schon verjährt
Für den Angeklagten Ingo M., der lediglich wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt ist, argumentierte sein Verteidiger Nikolaus Rixe, dass die ihm vorgeworfenen Taten entweder bereits verjährt seien oder demnächst verjährten und deshalb die Hauptverhandlung für ihn „unangemessen“ sei.
Heckler und Koch: Wir haben gelernt
Schließlich kam auch der Anwalt des Unternehmens als Nebenbeteiligte, Professor Alfred Dierlamm zu Wort. Die Firma habe immer mit den Behörden kooperiert, eine eigene Untersuchung der Vorfälle durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG angeordnet und drei der Mitarbeiter –den Mexikorepräsentanten, Marianne B. und Axel H. fristlos entlassen.
Heckler und Koch habe überdies 2016 eine grundlegende Veränderung der Vertriebsstrategie“ vorgenommen, und liefere nur noch an sogenannte grüne Länder, die EU- oder Nato-Mitglieder sind oder Nato-assoziiert und außerdem Antikorruptions- und Demokratiekriterien einhalten. Das tue das Unternehmen, „um seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen“. Es gebe Null-Toleranz gegenüber Rechtsverstößen Dierlamm: „Heckler und Koch hat aus dem Vorgang gelernt.“
Zum Abschluss dieser ersten Runde befand Richter Maurer, nun habe man „aus der Sicht der Verteidiger“ gehört, worum es geht. Die Hauptverhandlung sei dazu da, zu prüfen, was der Sachverhalt sei. Klar sei schon jetzt, der Fall sei ungewöhnlich, sowohl was die Sache als auch was die rechtliche Bewertung angehe. Die Gretchenfrage werde sein: „Was ist Inhalt der Genehmigungen? Wer waren die Verantwortlichen und wie sah die Tatbeteiligung aus?“ Pause. „Wenn es Täter gab.“
Marianne B.: Undank ist der Welten Lohn
Am Nachmittag haben sich Marianne B. und Peter B. geäußert. B., die als Sachbearbeiterin im Vertrieb bei Heckler und Koch gearbeitet hatte, berichtete, sie habe einmal mit nach Mexiko reisen dürfen. Die Mexikogeschäfte hätten etwa zehn Prozent ihrer Tätigkeit ausgemacht. Sie habe immer zur Firma gehalten und das Beste gegeben. Dass sie nun angeklagt werde, sei der Lohn, meinte sie bitter.
Peter B: „Ironie des Schicksals“
Der ehemalige Landgerichtspräsident B. erklärte wie sein Anwalt, er sei in der ersten Phase seiner Tätigkeit in Oberndorf lediglich Gesprächspartner der Behörden gewesen und habe immer Rücksprache halten müssen mit Oberndorf. Er habe von seinem Vorgänger nichts Schriftliches vorgefunden. In seiner Zeit als Geschäftsführer bis Ende 2010 habe es einen Zeitpunkt gegeben, da die Behörden die Waffenlieferungen nach Mexiko einschränken wollten.
Ein generelles Exportverbot sollte aber aus politischen Gründen vermieden werden. B. betonte aber, es habe keine Verbotsliste gegeben, allenfalls Bundesstaaten, die genehmigungsrechtlich problematisch waren. Sobald Heckler und Koch die Waffen an die DCAM geliefert habe, habe das Unternehmen keine Verfügungsgewalt mehr gehabt.
Zum Unternehmen habe ihn der damalige Geschäftsführer Mauch gebracht. Dieser habe ihn gefragt, ob er nicht nach seinem Ausscheiden aus der Justiz als Behördenvertreter bei Heckler und Koch antreten wolle. Es sei „eine Ironie des Schicksals“, dass Mauch mit seiner Aussage zu der Anklage gegen ihn beigetragen habe. B.s Fazit: „Ich weise die erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden zurück.“
Jürgen Grässlin: Skandal
Jürgen Grässlin, der als Anzeigenerstatter 2010 das ganze Verfahren ins Rollen gebracht hatte, rechnet mit Verurteilungen und Haftstrafen für die Angeklagten. Er ist dennoch sauer. Zum einen, weil keine Beamte des Bundewirtschaftsministeriums oder des Bundesausfuhramtes angeklagt sind. Zum anderen, weil das Gericht bisher den Kronzeugen, den Whistleblower aus Mexiko, nicht als Zeugen geladen hat: „Ein Skandal.“