Dunningen-Seedorf. Weiterhin in Untersuchungshaft befinden sich die beiden 14-Jährigen, die am 12. November in Seedorf einen 22-Jährigen Geflüchteten brutal zusammen geschlagen und ausgeraubt haben sollen.
UPDATE Donnerstag, 23. Februar 2023: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat Anklage gegen zwei jugendliche Beschuldigte vor dem Landgericht Rottweil – Jugendkammer – erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12.11.2022 in Seedorf einen 22-Jährigen beraubt und in einem Schulhofbereich niedergeschlagen zu haben. Dabei sollen die beiden polizeibekannten Jugendlichen mit einer solchen körperlichen Gewalt gegen ihr Opfer vorgegangen sein, dass sie von Lebensgefahr ausgingen. Anschließend sollen sie ihn hilflos und ohne Bewusstsein zurückgelassen haben. Die Tat hätten sie mit ihrem Mobiltelefon gefilmt.
Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Unser ursprünglicher Bericht:
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil Frank Grundke erklärte auf Nachfrage der NRWZ, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. „Die vollständige Auswertung von Handydaten beispielsweise fehlt noch“, so Grundke.
Bis Ende Januar, Anfang Februar sollten die Unterlagen komplett sein. Dann werde es zur Anklageerhebung kommen. Mitte Februar könne die Staatsanwaltschaft nähere Auskunft zu den Tatvorwürfen machen. Etwa dazu, ob es bei dem Vorwurf des versuchten Mordes bleibe.
„Äußerste Gewalt“
Wie berichtet, sollen die beiden „polizeibekannten“ Burschen am Samstag 12. November auf dem Schulhof der Grundschule Seedorf „mit äußerster körperlicher Gewalt gegen ihr Opfer“ vorgegangen sein. Das Opfer sei ohne Bewusstsein auf dem Schulhof liegen geblieben. Ihre Tat sollen die beiden 14-Jährigen mit dem Smartphone gefilmt haben. Der 22-Jährige, der in Seedorf wohnt, habe sich Tage später bei der Polizei gemeldet.
„Das Verfahren wird wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten vollständig nichtöffentlich geführt werden“, so Grundke. Es werde anschließend lediglich eine Pressemitteilung des Landgerichts zum Urteil und zur Urteilsbegründung geben.