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    Impfschaden-Prozess

    Verkündungstermin verschoben

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    Der Zivilprozess um einen Corona-Impfschaden geht weiter, allerdings verzögert, wie das Landgericht Rottweil heute mitteilte.

    (Rottweil) – Zur Erinnerung: Ein 59-jähriger Mann verlor einen grüßen Teil der Sehkraft eines Auges. Er macht die Corona-Impfung dafür verantwortlich und klagt nun 150.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Hersteller, der Firma Biontech, ein. Am 3. Juli war der Termin zur mündlichen Verhandlung.

    Damals setzte die vorsitzende Richterin Corinne Schweizer den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf 29. September fest. Anfang August gab das Gericht aber den Prozessvertretern beider Seiten den Hinweis, dass sie noch mehr vortragen müssten, damit der Kläger eine Chance auf eine Entschädigung hat. Darauf, so schreibt Richterin Schweizer in einer Pressemitteilung, haben beide Seiten beantragt, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern, Dem ist das Gericht gefolgt. Es wird nun am 6. Dezember seine Entscheidung verkünden.

    Wie diese aussehen wird, ist natürlich noch nicht klar. Das kann, so schreibt das Gericht, „ein Urteil, ein Beweisbeschluss oder ein Hinweisbeschluss“ sein.

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    Der Zivilprozess um einen Corona-Impfschaden geht weiter, allerdings verzögert, wie das Landgericht Rottweil heute mitteilte.

    (Rottweil) – Zur Erinnerung: Ein 59-jähriger Mann verlor einen grüßen Teil der Sehkraft eines Auges. Er macht die Corona-Impfung dafür verantwortlich und klagt nun 150.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Hersteller, der Firma Biontech, ein. Am 3. Juli war der Termin zur mündlichen Verhandlung.

    Damals setzte die vorsitzende Richterin Corinne Schweizer den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf 29. September fest. Anfang August gab das Gericht aber den Prozessvertretern beider Seiten den Hinweis, dass sie noch mehr vortragen müssten, damit der Kläger eine Chance auf eine Entschädigung hat. Darauf, so schreibt Richterin Schweizer in einer Pressemitteilung, haben beide Seiten beantragt, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern, Dem ist das Gericht gefolgt. Es wird nun am 6. Dezember seine Entscheidung verkünden.

    Wie diese aussehen wird, ist natürlich noch nicht klar. Das kann, so schreibt das Gericht, „ein Urteil, ein Beweisbeschluss oder ein Hinweisbeschluss“ sein.

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