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    „Soll ich Dir die Kehle durchschneiden?“

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    Der 2. Juli 2016 wird einigen Familien aus dem Raum Schramberg-Schiltach noch lange im Gedächtnis bleiben. Ein fröhliches Geburtstagsfest an einem Grillplatz bei Schiltach endete mit vier Messerstichen, die einen heute 51-Jährigen lebensgefährlich verletzten. Der mutmaßliche Täter und sein Opfer, aber auch die anderen Geburtstagsgäste hatten ordentlich gezecht – so sehr, dass bei der Hauptverhandlung vor der ersten Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil sich sowohl der 34-jährige Angeklagte als auch sein Opfer an die entscheidenden Momente nicht mehr erinnern konnten.

    Aufgewachsen in einer ehemaligen Sowjetrepublik

    Um sich ein Bild vom Angeklagten zu verschaffen, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorwirft, hat der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer im großen Sitzungssaal den gefasst wirkenden Angeklagten ausführlich zur Person vernommen. Geboren 1984 in einer ehemaligen Sowjetrepublik  wuchs Andreas W.* in einem  kleinen Ort auf. Er besuchte dort die Schule und machte eine Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker.

    Seinen leiblichen Vater hat er nicht kennengelernt, die Eltern trennten sich, als W. noch ein Säugling war. Die Mutter lernte einen Lastwagenfahrer kennen und heiratete ihn. Die Beziehung zu seinem Stiefvater sei gut gewesen: „Der Vater war der Verdiener, die Mutter hat sich um die Kinder gekümmert“, berichtet W.. Alkohol habe für den Stiefvater nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion schon eine Rolle gespielt. Weil die Tanten schon in Deutschland waren, habe seine Mutter 2001 die Übersiedlung nach Deutschland beschlossen. Er habe als 17-jähriger keine Wahl gehabt und sei mit gegangen. Der Stiefvater sei ein Jahre später nachgekommen.

    Start in der neuen Heimat gelingt…

    Nach einen Jahr Berufsvorbereitungsjahr und einem Jahr Metallschule arbeitet Andreas W.  teils als Zeitarbeiter teils mit festen Verträgen bei verschiedenen größeren Betrieben in Schramberg und Schiltach. Schließlich findet er im Umland in einem kleinen Betrieb als Maschinenbediener eine Arbeit, die ihm gefällt. Der Chef lässt ihn eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker machen. Damit er mit seiner kleinen Familie über die Runden kommt, schafft er samstags zusätzlich.

    Das klingt fast perfekt, wäre da nicht der Alkohol. Vor seiner Ehe habe er sich regelmäßig am Wochenende mit seinen Kumpels getroffen. „Eine Flasche Wodka zu zweit, und sechs Flaschen Bier, das ist so zur Gewohnheit geworden.“ Nach der Hochzeit 2009 habe er zwar auch noch getrunken, aber eher, wenn Besuch kam. Die kleine Familie trifft sich mit seinen Eltern, den beiden Tanten und deren Freunden und Bekannten.

    … wenn der Alkohol nicht wäre

    So auch an diesem 2. Juli 2016. Da feiert eine der Tanten ihren 45. Geburtstag, und drei Familien fahren zum Grillplatz „Tiefenbach“ bei Schiltach. „Wir haben gefeiert, Musik gehört, gegessen, gespielt und getrunken“, erzählt Andreas W. Die Musik kam aus seinem Auto. Als man spät abends wieder nach Hause wollte – da war die Autobatterie leer. Gemeinsam schoben sie das Auto an auf  einem Weg unterhalb vom Grillplatz. Mit laufendem Motor räumen die Geburtstagsgäste auf. Kurz vor 23 Uhr soll die Rückfahrt beginnen.

    Das spätere Opfer Waldemar K.* hatte seinen Sohn  angerufen, damit dieser seine Frau und ihn abhole. Der Stiefvater sitzt im Auto einer der Tanten. Am Steuer des Autos des Angeklagten die Ehefrau. Auf dem schmalen Sträßle kommt die Kolonne nach wenigen Metern zum Stehen, denn der Stiefvater steht plötzlich auf der Straße und will unbedingt mit seinem Citroen nach Hause fahren.

    Daraus entwickelt sich ein Streit zwischen Stiefvater und Stiefsohn. Waldemar K. sagt später aus, er sei dazwischen gegangen und habe Andreas W. festgehalten. „Warum ihn und nicht den sturzbetrunkenen Stiefvater“, fragt Richter Münzer. Ob Andreas W. den Stiefvater beleidigt habe. Waldemar K. zögert, kann sich nicht mehr erinnern.

    Gedächtnislücken

    Auch was dann geschah, bleibt schwierig zu rekonstruieren. Irgendwie stürzen Andreas W. und Waldemar K. in ein nahe der Straße vorbei fließendes Bächle. Der Angeklagte schildert es so: Waldemar sei auf ihm gelegen, sein Gesicht teilweise unter Wasser. Er habe sich umgedreht und in seiner Arbeitsjacke sein Vespermesser gefunden und auf K. eingestochen. „Ich kann mich nicht erinnern, wie viele Stiche es waren. Ich wollte niemanden töten, es tut mir wirklich leid.“

    Richter Münzer fragt: „Was hatten Sie mit dem Messer vor?“ – „Ich weiß es nicht. Ich hatte Panik, dass er mich unter Wasser drückt.“ Er weiß noch, dass er aus dem Bach geklettert ist, seine Verwandten aufgefordert hat, einen Krankenwagen zu rufen und er mitgeholfen habe, Waldemar K. aus dem Bach zu ziehen.

    Waldemar K. hat ebenfalls Gedächtnislücken, weil er beim Sturz in den Bach mit dem Kopf auf einen Stein gefallen sei. Er weiß aber noch genau, dass er unten lag und ihm der Angeklagte das Messer an die Kehle gehalten und geschrien habe: „Willst du, dass ich dir die Kehle durchschneide?“ Er habe erwidert: „Andreas, Du hast zwei Kinder, ich habe zwei Kinder, hör‘ auf.“ Daraufhin sei dieser aufgestanden und weggegangen.

    Als nächster Zeuge sagt mit Hilfe einer Russisch-Dolmetscherin der Stiefvater aus. Doch der erweist sich als wenig hilfreich: „Ich hab‘ schon bei der Polizei nicht mehr gewusst, was passiert war, und jetzt ist es fast drei Jahre her“, erklärt der 62-Jährige dem Richter. Nach ein paar vergeblichen Anläufen, doch noch irgendetwas Bedeutungsvolles aus dem Zeugen heraus zu bekommen, gibt Münzer auf.

    Beide leiden unter den Folgen

    Die Folgen der vier Messerstiche waren für Waldemar K. gravierend: Vier Operationen, ein Herzinfarkt lange Krankenhausaufenthalte, ein halbes Jahr krank geschrieben. Inzwischen arbeitet Waldemar W. wieder, muss aber regelmäßig zur Nachuntersuchung und Medikamente nehmen.

    Der Angeklagte Andreas K. verbrachte eine knappe Woche in Untersuchungshaft. Er hat dann seine Ausbildung abgeschlossen, ist nach einem halben Jahr zur Suchtberatung gegangen, scheint sein Leben in den Griff zu bekommen. Auch wenn ihn hohe Schulden belasten. Der Arbeitgeber des Opfers will Geld für die Verdienstausfallentschädigung, die Krankenkasse fordert 45.000 Euro für die Behandlung.

    Das Landgericht Rottweil

    Das Opfer Waldemar W. sagt, der Angeklagte lüge, wenn er behaupte, er, Waldemar habe ihn unter Wasser gedrückt. Er ist auch enttäuscht, dass sich Andreas K. nie bei ihm gemeldet hat. Er appelliert dennoch an das Gericht: „Lassen Sie ihn bei seiner Familie, er hat drei kleine Kinder.“

    Das Gericht will ein weiteres halbes Dutzend Zeugen vernehmen. Auch werden eine Gerichtsmedizinerin und ein psychiatrischer Gutachter zu den Stichverletzungen und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten aussagen.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen der „hohen Alkoholisierung zur Tatzeit“ nur vermindert schuldfähig war. Ob sich das Gericht dem anschließen wird, wird sich an den nächsten vier Verhandlungstagen zeigen. Das Urteil soll am 18. April verkündet werden.

    *Zum Schutz der Beteiligten und ihrer Familien sind alle Namen der Beteiligten geändert.

     

     

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    Der 2. Juli 2016 wird einigen Familien aus dem Raum Schramberg-Schiltach noch lange im Gedächtnis bleiben. Ein fröhliches Geburtstagsfest an einem Grillplatz bei Schiltach endete mit vier Messerstichen, die einen heute 51-Jährigen lebensgefährlich verletzten. Der mutmaßliche Täter und sein Opfer, aber auch die anderen Geburtstagsgäste hatten ordentlich gezecht – so sehr, dass bei der Hauptverhandlung vor der ersten Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil sich sowohl der 34-jährige Angeklagte als auch sein Opfer an die entscheidenden Momente nicht mehr erinnern konnten.

    Aufgewachsen in einer ehemaligen Sowjetrepublik

    Um sich ein Bild vom Angeklagten zu verschaffen, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorwirft, hat der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer im großen Sitzungssaal den gefasst wirkenden Angeklagten ausführlich zur Person vernommen. Geboren 1984 in einer ehemaligen Sowjetrepublik  wuchs Andreas W.* in einem  kleinen Ort auf. Er besuchte dort die Schule und machte eine Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker.

    Seinen leiblichen Vater hat er nicht kennengelernt, die Eltern trennten sich, als W. noch ein Säugling war. Die Mutter lernte einen Lastwagenfahrer kennen und heiratete ihn. Die Beziehung zu seinem Stiefvater sei gut gewesen: „Der Vater war der Verdiener, die Mutter hat sich um die Kinder gekümmert“, berichtet W.. Alkohol habe für den Stiefvater nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion schon eine Rolle gespielt. Weil die Tanten schon in Deutschland waren, habe seine Mutter 2001 die Übersiedlung nach Deutschland beschlossen. Er habe als 17-jähriger keine Wahl gehabt und sei mit gegangen. Der Stiefvater sei ein Jahre später nachgekommen.

    Start in der neuen Heimat gelingt…

    Nach einen Jahr Berufsvorbereitungsjahr und einem Jahr Metallschule arbeitet Andreas W.  teils als Zeitarbeiter teils mit festen Verträgen bei verschiedenen größeren Betrieben in Schramberg und Schiltach. Schließlich findet er im Umland in einem kleinen Betrieb als Maschinenbediener eine Arbeit, die ihm gefällt. Der Chef lässt ihn eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker machen. Damit er mit seiner kleinen Familie über die Runden kommt, schafft er samstags zusätzlich.

    Das klingt fast perfekt, wäre da nicht der Alkohol. Vor seiner Ehe habe er sich regelmäßig am Wochenende mit seinen Kumpels getroffen. „Eine Flasche Wodka zu zweit, und sechs Flaschen Bier, das ist so zur Gewohnheit geworden.“ Nach der Hochzeit 2009 habe er zwar auch noch getrunken, aber eher, wenn Besuch kam. Die kleine Familie trifft sich mit seinen Eltern, den beiden Tanten und deren Freunden und Bekannten.

    … wenn der Alkohol nicht wäre

    So auch an diesem 2. Juli 2016. Da feiert eine der Tanten ihren 45. Geburtstag, und drei Familien fahren zum Grillplatz „Tiefenbach“ bei Schiltach. „Wir haben gefeiert, Musik gehört, gegessen, gespielt und getrunken“, erzählt Andreas W. Die Musik kam aus seinem Auto. Als man spät abends wieder nach Hause wollte – da war die Autobatterie leer. Gemeinsam schoben sie das Auto an auf  einem Weg unterhalb vom Grillplatz. Mit laufendem Motor räumen die Geburtstagsgäste auf. Kurz vor 23 Uhr soll die Rückfahrt beginnen.

    Das spätere Opfer Waldemar K.* hatte seinen Sohn  angerufen, damit dieser seine Frau und ihn abhole. Der Stiefvater sitzt im Auto einer der Tanten. Am Steuer des Autos des Angeklagten die Ehefrau. Auf dem schmalen Sträßle kommt die Kolonne nach wenigen Metern zum Stehen, denn der Stiefvater steht plötzlich auf der Straße und will unbedingt mit seinem Citroen nach Hause fahren.

    Daraus entwickelt sich ein Streit zwischen Stiefvater und Stiefsohn. Waldemar K. sagt später aus, er sei dazwischen gegangen und habe Andreas W. festgehalten. „Warum ihn und nicht den sturzbetrunkenen Stiefvater“, fragt Richter Münzer. Ob Andreas W. den Stiefvater beleidigt habe. Waldemar K. zögert, kann sich nicht mehr erinnern.

    Gedächtnislücken

    Auch was dann geschah, bleibt schwierig zu rekonstruieren. Irgendwie stürzen Andreas W. und Waldemar K. in ein nahe der Straße vorbei fließendes Bächle. Der Angeklagte schildert es so: Waldemar sei auf ihm gelegen, sein Gesicht teilweise unter Wasser. Er habe sich umgedreht und in seiner Arbeitsjacke sein Vespermesser gefunden und auf K. eingestochen. „Ich kann mich nicht erinnern, wie viele Stiche es waren. Ich wollte niemanden töten, es tut mir wirklich leid.“

    Richter Münzer fragt: „Was hatten Sie mit dem Messer vor?“ – „Ich weiß es nicht. Ich hatte Panik, dass er mich unter Wasser drückt.“ Er weiß noch, dass er aus dem Bach geklettert ist, seine Verwandten aufgefordert hat, einen Krankenwagen zu rufen und er mitgeholfen habe, Waldemar K. aus dem Bach zu ziehen.

    Waldemar K. hat ebenfalls Gedächtnislücken, weil er beim Sturz in den Bach mit dem Kopf auf einen Stein gefallen sei. Er weiß aber noch genau, dass er unten lag und ihm der Angeklagte das Messer an die Kehle gehalten und geschrien habe: „Willst du, dass ich dir die Kehle durchschneide?“ Er habe erwidert: „Andreas, Du hast zwei Kinder, ich habe zwei Kinder, hör‘ auf.“ Daraufhin sei dieser aufgestanden und weggegangen.

    Als nächster Zeuge sagt mit Hilfe einer Russisch-Dolmetscherin der Stiefvater aus. Doch der erweist sich als wenig hilfreich: „Ich hab‘ schon bei der Polizei nicht mehr gewusst, was passiert war, und jetzt ist es fast drei Jahre her“, erklärt der 62-Jährige dem Richter. Nach ein paar vergeblichen Anläufen, doch noch irgendetwas Bedeutungsvolles aus dem Zeugen heraus zu bekommen, gibt Münzer auf.

    Beide leiden unter den Folgen

    Die Folgen der vier Messerstiche waren für Waldemar K. gravierend: Vier Operationen, ein Herzinfarkt lange Krankenhausaufenthalte, ein halbes Jahr krank geschrieben. Inzwischen arbeitet Waldemar W. wieder, muss aber regelmäßig zur Nachuntersuchung und Medikamente nehmen.

    Der Angeklagte Andreas K. verbrachte eine knappe Woche in Untersuchungshaft. Er hat dann seine Ausbildung abgeschlossen, ist nach einem halben Jahr zur Suchtberatung gegangen, scheint sein Leben in den Griff zu bekommen. Auch wenn ihn hohe Schulden belasten. Der Arbeitgeber des Opfers will Geld für die Verdienstausfallentschädigung, die Krankenkasse fordert 45.000 Euro für die Behandlung.

    Das Landgericht Rottweil

    Das Opfer Waldemar W. sagt, der Angeklagte lüge, wenn er behaupte, er, Waldemar habe ihn unter Wasser gedrückt. Er ist auch enttäuscht, dass sich Andreas K. nie bei ihm gemeldet hat. Er appelliert dennoch an das Gericht: „Lassen Sie ihn bei seiner Familie, er hat drei kleine Kinder.“

    Das Gericht will ein weiteres halbes Dutzend Zeugen vernehmen. Auch werden eine Gerichtsmedizinerin und ein psychiatrischer Gutachter zu den Stichverletzungen und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten aussagen.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen der „hohen Alkoholisierung zur Tatzeit“ nur vermindert schuldfähig war. Ob sich das Gericht dem anschließen wird, wird sich an den nächsten vier Verhandlungstagen zeigen. Das Urteil soll am 18. April verkündet werden.

    *Zum Schutz der Beteiligten und ihrer Familien sind alle Namen der Beteiligten geändert.

     

     

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