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    Seedorf: Harte Strafen für 14-jährige Schläger

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    Zur drei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten hat das Landgericht Rottweil zwei Burschen verurteilt, die am 12. November 2022 einen 22-jährigen Guineer brutal zusammengeschlagen und beraubt hatten. Der Fall hatte damals für große Empörung gesorgt.

    Die erste Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verhandelte unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Karlheinz Münzer vom 24. Mai bis 4. Juli 2023 gegen die beiden zur Tatzeit 14-Jährigen nicht-öffentlich. In einer Pressemitteilung berichtet das Landgericht nun über den Prozess und das Urteil gegen die beiden Burschen, die nachfolgend A und B genannt werden.

    Ausführliche Verhandlung

    Das Urteil erging am 4. Juli, beide Angeklagten wurden wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Urkundenunterdrückung in drei Fällen verurteilt. Der Angeklagte A erhielt überdies wegen Körperverletzung, Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung eine Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Der Angeklagte B wegen der Tat vom 12. November 2022 eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

    Das Gericht habe in der Hauptverhandlung 19 Zeugen und zwei Sachverständige, nämlich eine Rechtsmedizinerin und einen Kinder- und Jugendpsychiater zur Beurteilung der Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit der Angeklagten gehört.

    Brutale Schläge und Tritte – aber kein Mordversuch

    Das Gericht hat die Tat wie folgt geschildert: „Am Samstag, dem 12. November 2022, haben die Jugendlichen in Dunningen-Seedorf im Kreis Rottweil einen 22-jährigen guineischen Staatsangehörigen zunächst gemeinschaftlich mit Fäusten und Füßen geschlagen beziehungsweise getreten, um diesem seinen Geldbeutel samt Bankkarte wegzunehmen, was ihnen auch gelang. Im Anschluss an die Verfolgung, die der Geschädigte aufgenommen hatte, weil er seine Bankkarte zurückerlangen wollte, entschlossen sich die Jugendlichen, Gewalt gegen den Geschädigten anzuwenden, da sie die Bankkarte behalten wollten. Entsprechend diesem gemeinsamen Tatplan trat A den vor ihm knienden Geschädigten, der die Angeklagten anflehte, ihm die Bankkarte zu geben, zunächst mit dem Fuß gegen die Schulter, sodass dieser umkippte und zu Boden fiel, und sodann mit mittlerer Intensität, mit einem sogenannten ‚Sprungtritt‘ auf den Kopf des Geschädigten, welcher hierdurch kurzzeitig bewusstlos wurde.“

    Tat mit dem Handy gefilmt

    Der Jugendliche B habe vor Beginn des ersten Trittes ein Handy so auf einem Fensterbrett aufgestellt, dass er damit das Geschehen filmen konnte. Nach dem zweiten Tritt wollte auch der Jugendliche B auf den 22-Jährigen eintreten. Sein Kumpel habe ihn aber davon abgehalten.

    Die beiden Jugendlichen seien mehrere Minuten am Tatort geblieben und „entfernten sich erst, als der Geschädigte wieder zu sich kam und sich von der Örtlichkeit selbstständig entfernte“. Die Kammer glaubte den beiden aufgrund einer Gesamtwürdigung der Indizien „und nahm keinen versuchten Mord durch Unterlassen an“.
    Später hätten die beiden die geraubte Bankkarte verwendet, um an einem Zigarettenautomaten dreimal Tabakwaren im Wert von insgesamt 60 Euro zu ziehen.

    Der Guineer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine kleine Platzwunde sowie Schmerzen und Hämatome. „Er blieb einen Tag dem Schulunterricht fern. Er zeigte die Tat nicht an und begab sich nicht in ärztliche Behandlung“, berichtet das Landgericht. Aufgeflogen war die Tat, „nachdem der Angeklagte B das Video einem Betreuer gezeigt hatte“.

    Angeklagter A ein Mehrfachtäter

    Die Strafe für den Angeklagten A fiel deutlich höher aus, weil er wegen drei weiterer Taten verurteilt wurde: Im Juni 2022 drohte er in Rottweil einer 16-Jährige und ihren 17-jährigen Begleiter damit, ihr die „Nase zu brechen“. Er schlug und trat auf den 17-Jährigen ein, sodass dieser Schmerzen erlitt und dessen T-Shirt beschädigt wurde.

    Im Juli 2022 klaute er in einer Tankstelle in Rottweil eine E-Shisha im Wert von 9,99 Euro. Zwei Tage später schlug er mit einer weiteren Person in Rottweil einen 47-Jährigen, bis dieser zu Boden ging und trat anschließend zweimal wuchtig gegen den Kopf, „sodass auch dieser kurzzeitig bewusstlos war, abgesehen von Schmerzen im Gesichtsbereich jedoch keine weiteren Folgen davontrug“.

    A bleibt in Haft, B kommt vorläufig in Heim der Jugendhilfe

    Wegen der Tat vom 12. November 2022 hat die Polizei die beiden Jugendlichen am 24. November 2022 festgenommen. Bis zur Urteilsverkündung saßen sie in Untersuchungshaft. Wegen Wiederholungsgefahr bleibt A in Haft.

    Für den Angeklagten B hob die 1. Große Jugendkammer den Haftbefehl auf und ordnete bis zur Rechtskraft seine einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe an. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren sei Untersuchungshaft (nur) wegen Fluchtgefahr und nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor, so das Gericht.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Tat mit dem Handy gefilmt

    Der Jugendliche B habe vor Beginn des ersten Trittes ein Handy so auf einem Fensterbrett aufgestellt, dass er damit das Geschehen filmen konnte. Nach dem zweiten Tritt wollte auch der Jugendliche B auf den 22-Jährigen eintreten. Sein Kumpel habe ihn aber davon abgehalten.

    Die beiden Jugendlichen seien mehrere Minuten am Tatort geblieben und „entfernten sich erst, als der Geschädigte wieder zu sich kam und sich von der Örtlichkeit selbstständig entfernte“. Die Kammer glaubte den beiden aufgrund einer Gesamtwürdigung der Indizien „und nahm keinen versuchten Mord durch Unterlassen an“.
    Später hätten die beiden die geraubte Bankkarte verwendet, um an einem Zigarettenautomaten dreimal Tabakwaren im Wert von insgesamt 60 Euro zu ziehen.

    Der Guineer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine kleine Platzwunde sowie Schmerzen und Hämatome. „Er blieb einen Tag dem Schulunterricht fern. Er zeigte die Tat nicht an und begab sich nicht in ärztliche Behandlung“, berichtet das Landgericht. Aufgeflogen war die Tat, „nachdem der Angeklagte B das Video einem Betreuer gezeigt hatte“.

    Angeklagter A ein Mehrfachtäter

    Die Strafe für den Angeklagten A fiel deutlich höher aus, weil er wegen drei weiterer Taten verurteilt wurde: Im Juni 2022 drohte er in Rottweil einer 16-Jährige und ihren 17-jährigen Begleiter damit, ihr die „Nase zu brechen“. Er schlug und trat auf den 17-Jährigen ein, sodass dieser Schmerzen erlitt und dessen T-Shirt beschädigt wurde.

    Im Juli 2022 klaute er in einer Tankstelle in Rottweil eine E-Shisha im Wert von 9,99 Euro. Zwei Tage später schlug er mit einer weiteren Person in Rottweil einen 47-Jährigen, bis dieser zu Boden ging und trat anschließend zweimal wuchtig gegen den Kopf, „sodass auch dieser kurzzeitig bewusstlos war, abgesehen von Schmerzen im Gesichtsbereich jedoch keine weiteren Folgen davontrug“.

    A bleibt in Haft, B kommt vorläufig in Heim der Jugendhilfe

    Wegen der Tat vom 12. November 2022 hat die Polizei die beiden Jugendlichen am 24. November 2022 festgenommen. Bis zur Urteilsverkündung saßen sie in Untersuchungshaft. Wegen Wiederholungsgefahr bleibt A in Haft.

    Für den Angeklagten B hob die 1. Große Jugendkammer den Haftbefehl auf und ordnete bis zur Rechtskraft seine einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe an. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren sei Untersuchungshaft (nur) wegen Fluchtgefahr und nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor, so das Gericht.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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