Eine Kostenübernahme an Sanierungskosten für die eigenen Schulen fordert die Stadt Rottweil von umliegenden Städten und Gemeinden. Meist kommt es daraufhin zu ordentlich öffentlichkeitswirksamem Getöse mit dem Tenor „Was erlauben Rottweil?“ In aller Stille hat Nachbar Villingendorf recherchiert. Und zeigt sich nun gesprächs- und damit grundsätzlich zahlungsbereit.
(Rottweil / Villingendorf). Die Stadt Rottweil fordert bekanntlich von umliegenden Kommunen die „Erklärung der Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an Investitions- und Sanierungskosten betreffend der Achert-Schule, des Droste-Hülshoff-Gymnasiums und des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Rottweil, wie so etwas in ordentlichem Deutsch heißt. Die Nachbarn sollen anteilig der von ihnen nach Rottweil gehenden Schülerinnen und Schüler zahlen. Das gilt als rechtens: „Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wurde zuletzt klargestellt, dass Umlandgemeinden sich grundsätzlich finanziell an einem Schulneubau oder einer Generalsanierung beteiligen müssen, wenn ihre Schüler in der Standortgemeinde beschult werden“, hat etwa Villingendorfs Bürgermeister Marcus Türk erkannt. Das deckt sich mit der Rechtsauffassung Rottweils.
Natürlich zahlen auch nicht-aufsässige Kommunen wie Villingendorf nicht gleich jede Rechnung aus Rottweil. Nachdem die Stadt Rottweil schriftlich ihre Ansprüche angemeldet und zur Beteiligung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aufgefordert hat, hat sich die Gemeinde Villingendorf nach Angaben des Bürgermeisters mit 13 weiteren Kommunen zusammengeschlossen und eine gutachterliche Untersuchung der Rechtslage durch eine Kanzlei beauftragt. „Das Ergebnis des Gutachtens ist dahin gehend eindeutig, dass ein Anspruch der Stadt Rottweil auf Beteiligung an den Investitionskosten vorliegt“, ist das klare Fazit.
Es geht um folgende Summen für Villingendorf, das nur wenige Kilometer von Rottweil entfernt liegt – vorgerechnet von der Gemeinde:
Generalsanierung Achert-Schule: Sanierungskosten rund 5,4 Millionen Euro. Zum Stand 19. Oktober 2022 waren zwei von 90 Schülerinnen und Schülern aus Villingendorf an der Achert-Schule.
Sanierung und Erweiterung Droste-Hülshoff-Gymnasium: Die Stadt Rottweil geht von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 14,482 Millionen Euro aus. Fertigstellung der Maßnahme ist voraussichtlich Ende 2024. Zum Stand 19. Oktober 2022 waren 16 von 578 Schülerinnen und Schülern aus Villingendorf am Droste-Hülshoff-Gymnasium.
Generalsanierung Albert-Magnus-Gymnasium: Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Fertigstellung der Maßnahme ist voraussichtlich Anfang 2028. Zum Stand 24. Oktober 2022 waren 31 von 352 Schülerinnen und Schülern des Albert-Magnus-Gymnasiums aus Villingendorf.
Insgesamt geht die Gemeinde Villingendorf von einer Gesamtbeteiligung für alle drei Schulen in einer Höhe von 800.000 bis 900.000 Euro aus, was einem Pro-Kopf-Betrag von zwischen 16.000 und 18.000 Euro entspricht.
Darüber hatte der Gemeinderat zu entscheiden. Beziehungsweise, richtiger gesagt, darüber, ob Villingendorf nun in eine sogenannte Freiwilligkeitsphase eintreten wolle. Die sieht nach Angaben Türks wie folgt aus: So hätten die Gemeinderäte der Umlandgemeinden über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ihrerseits Beschlüsse zu fassen, nachdem Rottweil ihnen „tragfähige Informationen zur Maßnahme“ zukommen hat lassen. Dies seien unter anderem Grund und Gegenstand der Maßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtkosten, die gewährten Zuschüsse Dritter sowie die jeweiligen Schüleranteile der Kommunen im Betrachtungszeitraum.
Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, geht die Freiwilligkeitsphase in die Zwischenphase über. „Die Schulstandortgemeinde könnte sodann einen Antrag bei der obersten Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) auf Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses stellen“, erklärt Villingendorfs Bürgermeister Türk. Die Feststellung würde durch das Kultusministerium erfolgen, wobei die betroffenen Kommunen zuvor vom Ministerium angehört würden. Die Umlandgemeinden würden dann, sollte das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt werden, vom Kultusministerium verpflichtet werden, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Und in der Folge zu zahlen.
Nach Abschluss der Zwischenphase könne sich eine Zwangsphase anschließen, wenn es selbst nach der Feststellung eines entsprechenden dringen öffentlichen Bedürfnisses weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbandes oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommt. „In dieser Phase hat die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen zu treffen“, so Türk. Dann habe es die Kommune nicht mehr selbst in der Hand.
Offenbar auf weiterhin gute Nachbarschaft bedacht, gibt sich Villingendorf nun gesprächsbereit. „Nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats soll die Gemeinde Villingendorf in die Freiwilligkeitsphase und damit in Gespräche mit der Stadt Rottweil eintreten“, heißt es in Türks Bericht aus der jüngsten Gemeinderatssitzung. Geld fließt damit noch nicht. Nun wolle man zunächst „klären, welche Kosten aufgrund der rechtlichen Vorgaben tatsächlich für die Gemeinde Villingendorf anfallen.“