Nach dem Bekanntwerden schlimmer Zustände in einem Schweinezuchtbetrieb in Flözlingen ergeben sich Fragen an Rottweils Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel. Immerhin hatte dieser im Juli noch den Bauernhof mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer besucht. Im selben Monat sind Beschwerden eines Nachbarn gegenüber dem Veterinäramt laut geworden.
Ganz erhebliche Missstände bei der Schweinehaltung: Öffentlich machte das das Landratsamt selbst am 7. Oktober. Doch hatte die Behörde bereits im Juli Hinweise auf die gravierenden Mängel erhalten. Wie also erklärt sich die lange Zeitdauer, die zwischen diesen ersten Hinweisen und der Schließung des Betriebs liegt?
Die NRWZ hakte nach, eine Sprecherin antwortete im Namen des Landrats:
Im Juli noch besuchte Herr Michel in Begleitung der Regierungspräsidentin den nun teilweise zu schließenden Hof. Fiel den Besuchern damals nichts auf? Was wurde besichtigt?
Die Veranstaltung am 3. Juli 2020 war eine Veranstaltung des Regierungspräsidiums zur Biodiversität. Das Regierungspräsidium hat – auch für das Landratsamt Rottweil – zu diesem Pressetermin „Förderung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft“ eingeladen. Es wurden lediglich im Feld, naheliegend zum Schweinestall, Anbaubeispiele besichtigt. Die Wirtschaftsgebäude einschließlich Stallungen waren nicht einbezogen und besichtigt. Damals waren aus den geöffneten Fenstern der Stallungen keine Unruhe im Tierbestand zu hören.
Hat das Veterinäramt aus Sicht von Herrn Michel ausreichend rasch reagiert und die im Juli vorgebrachten Vorwürfen ausreichend ernst genommen? So schrieb das Landratsamt ursprünglich etwas von „unspezifizierten“ Vorwürfen des Nachbarn. Hätte man denen nicht besser folgen können? Hat Herr Michel die Hand über den Betreiber des Betriebs, Manfred Haas, gehalten? Oder war, den Zeugen abzuwiegeln, voreilender – und unangebrachter – Gehorsam im Veterinäramt?
Anfang Juli wurden dem Veterinäramt des Landratsamtes Rottweil in der Tat unspezifizierte Mängel bei einem Schweinehaltungsbetrieb im Kreis gemeldet. Das im Weiteren (Mitte Juli) überspielte Videomaterial ließ Art und Ausmaß der Mängel nicht erkennen. Der Betrieb war in der Vergangenheit bisher nicht auffällig.
Nach ersten internen Prüfvorbereitungen (Abfrage Betriebsdaten, Tierdaten, Tierbewegungen) wurde die Tierschutzanzeige zum Anlass für eine Überprüfung des landwirtschaftlichen Betriebes Ende Juli genommen. Diese hat in der Tat erhebliche tierschutzrelevante Mängel offengelegt. Dem Landwirt wurden durch das Veterinäramt am selben Tag Sofortmaßnahmen zur unverzüglichen Umsetzung verfügt, was er auch zusagte.
Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass sich die Mängel nicht – wie gefordert – deutlich verbessert hatten. Die Amtsleitung erachtete eine intensivierte Sachbearbeitung für zwingend und zum 14. September 2020 erfolgte ein Sachbearbeiterwechsel.
Im Anschluss daran wurden weitere umfassende Maßnahmen gegenüber dem Betrieb angeordnet. Der Betrieb befand sich dann weiter in engmaschiger Überwachung. Es konnten bei weiteren Kontrollen im Laufe des September keine ausreichenden Verbesserungen festgestellt werden. Daher erfolgten die am 2. Oktober eingeleiteten Maßnahmen. Unabhängig davon erfolgte am 24. September 2020 eine Strafanzeige durch das Veterinäramt an die Staatsanwaltschaft Rottweil.
Landrat Dr. Michel hat am 23. September 2020 von dem Vorgang Kenntnis erhalten. Er steht hinter den vor wenigen Tagen getroffenen Entscheidungen, insbesondere hinter der Untersagung der Schweinehaltung und der Auflösung des Bestandes.
Das Landratsamt, das heißt jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat Vorgänge ohne Ansehen der Person zu ermitteln und aufzuklären. Im konkreten Fall geht es um erhebliche Verstöße beim Tierschutz. Da ist es unerheblich, ob es sich beim Tierhalter um einen Verbandsfunktionär handelt oder nicht.
Wie wird ein solcher Verlauf künftig verhindert?
Im Landkreis Rottweil gibt es 2200 registrierte Tierhaltungen. Eine systematische Überprüfung aller landwirtschaftlichen Betriebe gibt es daher nicht. Die Kontrollen erfolgen abhängig von Größe und Tierart.
Die letzte Kontrolle des Betriebs erfolgte 2018. Neben solchen Plankontrollen gibt es auch Anlasskontrollen, zum Beispiel auch durch Hinweise aus der Bevölkerung.
Den aktuellen Fall nehmen wir zum Anlass für eine Prüfung unserer Kontrollsystematik, um solche Missstände schneller erkennen zu können.
Hat der Fall innerhalb des Landratsamts personelle Konsequenzen?
Diesbezüglich erfolgt eine interne Aufarbeitung.
Interne Aufarbeitung – das riecht nach Vertuschung, Verschleierung, Hier ist Offenheit gefragt. Und zum Besuch von. Hr. Michel: Was man nicht sehen will, sieht man auch nicht. Selektive Wahrnehmung.
Michel muss weg!
Es reicht mit Dingen, die er alle verbockt und unter den Tisch gekehrt hat. Weg mit ihm. Aber unehrenhaft, unter Haftung und ohne jede Pension.