Verschiedene Taxiunternehmen im Landkreis Rottweil haben gemeinsam die Erhöhung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr beantragt. Das Landratsamt hat dem Ansinnen jetzt stattgegeben. Das bedeutet, dass der Tarif auf 1. Mai ein wenig steigt. Für ihre Entscheidung hat sich die Behörde nach eigenen Angaben ziemlich viel Mühe gegeben.
Begründet hätten die Unternehmen ihren Antrag damit, dass seit der letzten Tariferhöhung, die zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten war, wesentliche Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen seien. Sie verwiesen laut Landratsamt auf steigende Personalkosten mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dessen Anpassung von 8,50 Euro auf inzwischen 8,84 Euro. Die Mehrheit der übrigen Taxiunternehmen im Landkreis Rottweil habe diesem Antrag zugestimmt, teilt das Landratsamt mit.
Ein Beispiel. Kilometertarif alt: 2 Euro plus 10 Cent alle 50 Meter. Kilometertarif neu: 2,20 Euro plus 10 Cent alle 45,45 Meter. „Die ungerade Meter-Zahl kommt daher zustande, dass der Kilometertarif auf volle 10 Cent umgerechnet wird“, erklärte das Brigitte Stein, Referentin des Landrats und Sprecherin des Landratsamts, auf Nachfrage der NRWZ.
Das Landratsamt Rottweil habe als Genehmigungsbehörde für die Beförderungsentgelte den Antrag der Taxifahrer vor allem daraufhin geprüft, ob die Erhöhung angemessen ist – und zwar, wie das Landratsamt erklärt, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmer, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie der notwendigen technischen Entwicklung. Die Behörde habe festgestellt, dass sich die Erhöhung des Taxentarifs im Rahmen des vom Statistischen Landesamts Baden-Württemberg ermittelten Verbraucherpreisindex für Personenbeförderung im Straßenverkehr bewegt, welcher im Zeitraum von 2013 bis Ende 2017 um rund 15 Prozent gestiegen ist.
Auch seien eigens verschiedene Fachbehörden und Verbände zur Tariferhöhung angehört worden, welche aber zugestimmt haben. Und schließlich habe das Landratsamt die beantragten Beförderungsentgelte mit den Tarifen angrenzender Landkreise verglichen. „Dieser Vergleich zeigte, dass die beantragten Beförderungsentgelte sich im Rahmen der Regelungen der anderen Landkreise bewegen, so dass diese vom Landratsamt Rottweil zu genehmigen waren“, erklärt Stein das Ergebnis.
Die NRWZ hat das Amt um eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Tarifs gebeten. Diese kann hier herunter geladen werden.