Der Radschutzstreifen zwischen Bühlingen und Lauffen wird kommende Woche entfernt. Grund ist ein Erlass des Landes-Verkehrsministeriums für solche Markierungen außerhalb von Ortschaften.
Rottweil – Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung schreibt, war der Radschutzstreifen auf der K5542 zwischen Bühlingen und Lauffen Teil eines landesweiten Modellprojektes. Mit diesem Projekt wollte das Land Baden-Württemberg die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Radschutzstreifen außerhalb von Ortschaften erforschen, da solche außerörtlichen Radschutzstreifen in der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Im Rahmen dieses Projekts wurde der Streifen Ende November 2019 aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums angeordnet, nachdem es das Wetter zuließ, wurde er im Frühjahr 2020 umgesetzt.
Die bisher vorhandene Mittelmarkierung wurde entfernt und in Fahrtrichtung Lauffen ein Radschutzstreifen markiert. Flankiert wurde diese Maßnahme mit Hinweisschildern aus beiden Richtungen sowie einer Ausweitung der vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer.
Nachdem das Projekt beendet war, gab das Verkehrsministerium einen Erlass für außerörtliche Radschutzstreifen heraus – in diesem Erlass wurden erstmals die Voraussetzungen für die Anordnung außerörtlicher Radschutzstreifen festgelegt. Anja Klein, Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt Rottweil: „Bedauerlicherweise werden diese Voraussetzungen an der K5542 nicht erfüllt, sodass wir die Markierung wieder entfernen müssen. Dies hat mehrere Gründe: Die erforderliche Fahrbahnbreite und Überholsicht sind nicht ausreichend, des Weiteren ist der Radschutzstreifen stellenweise zu schmal. Das bedeutet, dass eine dauerhafte Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde nicht ermöglicht werden kann.“
„Wir als Gemeinde Deißlingen hatten zunächst lange für die Aufnahme in das Modellprojekt gekämpft und waren froh, als der Radschutzstreifen vor vier Jahren eingerichtet wurde. Die Ankündigung, dass er nun die Voraussetzungen für einen dauerhaften Verbleib nicht mehr erfüllt, ist für uns unverständlich. Wir hatten bis zuletzt auf eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung durch das Verkehrsministerium gehofft. Wir sind enttäuscht und ärgern uns“, so Bürgermeister Ralf Ulbrich. Die Straßenverkehrsbehörde, der aus Gründen der Verkehrssicherheit hier kein Entscheidungsspielraum blieb, bedauert wie die Gemeinde Deißlingen die Entfernung des Radschutzstreifens, zumal er von den Fahrradfahrern sehr gut angenommen wurde.
Um den Radverkehr in diesem Abschnitt für alle anderen Verkehrsteilnehmer noch sichtbarer zu machen als bisher und den Radlern ein größtmögliches Maß an Sicherheit nach der Demarkierung bieten zu können, wird die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung beibehalten. Außerdem wird die Fahrbahn in regelmäßigen Abständen mit Piktogrammen in Form von Radfahrer-Symbolen markiert. Diese optische Ergänzung soll verdeutlichen, dass Autofahrer hier mit Radfahrern rechnen müssen. Diese Maßnahmen sollen gleichzeitig sicherstellen, dass Radfahrer nicht den linksseitigen Geh- und Radweg nutzen, um bergauf zu fahren.
Schade, aber die Beibehaltung von Tempo 60 und die Rad-Piktogramme werden zum Glück den gleichen Zweck erfüllen. Der Gehweg talwärts ist übrigens mit „Gehweg + Fahrrad frei“ beschildert. Also korrekterweise nicht benutzungspflichtig für Radverkehr. Wer gemütlich radelt nutzt ihn (Neckartalradweg-Radelnde), wer sportlich radelt, kann auf die Fahrbahn.