Mit einem kann man Rottweils Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel gerade richtig in Fahrt bringen: Indem man auf die Corona-Verordnungen pfeift. Vor allem auf die Pflicht, bei einem Restaurantbesuch Name und Telefonnummer oder Adresse anzugeben. Anders ausgedrückt: Wenn angeblich Bill und Hillary Clinton in einem Rottweiler Restaurant speisen, dann ist das laut Michel „Unsinn“, der zu unterlassen sei. Man setze nämlich die Gesundheit aller aufs Spiel. Man verhalte sich sogar „strohdumm“.
Der „Schwabo“ hatte das zunächst vermeldet – dass offenbar die Adresslisten in den Gaststätten nicht richtig oder von manchen Gästen gar nicht ausgefüllt werden. Dabei sei es die Pflicht eines Restaurantbesuchers, seinen echten Namen anzugeben. Das gebe die Corona-Verordnung vor, so Landrat Michel im Rahmen eines Pressegesprächs am Freitag. Wenn jemand positiv auf das Corona-Virus getestet wird, dann versucht bekanntlich das Gesundheitsamt, das Umfeld des Patienten auszuleuchten. Die Behörde schaut, mit wem der Mensch Kontakt hatte. Und wenn es dann herausfindet, dass bei seinem jüngsten Restaurantbesuch zwar andere Gäste neben ihm gespeist haben, die aber angeblich auf den Namen Clinton hören – dann „erschwert das die Rückverfolgung“, so Michel. „Also lassen Sie den Unsinn“, appellierte der Landrat.
Er bekam große Unterstützung von Kreis-Ordnungsamtsleiter Thomas Seeger. Es sei kein Kavaliersdelikt, seinen Namen nicht anzugeben, meinte er. Das geschehe mutwillig und könne im schlimmsten Fall gar in Richtung Körperverletzung ausgelegt werden, erklärte der Kreis-Ordnungshüter zudem. Die Nachverfolgung der Kontakte sollte im Falle einer Infizierung möglichst rasch erfolgen, argumentierte Seeger, je schneller das gehe, desto besser könne ein massiver lokaler Ausbruch mit mehreren Infektionen – ein sogenannter Superspreader – verhindert werden.
Gäste und Gastronomen müssten dagegen beide ein Interesse daran haben, die Corona-Verordnung des Landes einzuhalten und die weitere Ausbreitung des Virus einzuschränken, so Seeger weiter. Alle miteinander – im Übrigen auch die Landkreisverwaltung selbst – hätten doch ein Interesse daran, dass die nun erreichten Lockerungen aufrecht erhalten werden könnten. „Weitere Lockerungen wird es nur geben, wenn die Regeln eingehalten werden“, warnte etwa auch Landrat Michel.
Nun wird es im Einzelfall schwer sein für den Wirt, seine Gäste dazu zu bringen, einen Echtnamen anzugeben. Zumal, das hat die NRWZ beobachtet, viele Wirte ihre Pflicht da selbst nicht so ernst nehmen. Sondern einfach froh sind, dass sie wieder öffnen und bewirten dürfen. In teils gähnend leeren Gaststuben. Ordnungsamtsleiter Seeger plädiert dafür, dass Wirte Gäste, die sich nicht in die Adresslisten eintragen wollen, des Lokals zu verweisen. Aber welcher Gastronom wird das tun?
Allerdings drohen jenen, die ihre Gäste mal machen lassen, wiederum Unannehmlichkeiten. So könnten die Gaststätten kontrolliert werden und im Extremfall geschlossen, erklärte Seeger. Und zwar, indem die Gastronomen sanktioniert werden. Bis hin zu einer Entziehung der Erlaubnis, eine Gaststätte zu führen. „Er hat sich dann als nicht zuverlässig erwiesen“, so Michel. Sein Ordnungsamtschef schränkte allerdings ein, dass das nur ein äußerstes Mittel wäre und mit Vorsicht anzuwenden. Der Landrat ergänzte zudem, wie es aus seiner Sicht sein sollte: „Ein vernünftiger Gastwirt“ führe seine Gaststätte ordentlich, also mit möglichst korrekt ausgefüllten Adresslisten seiner Gäste.
Den Ausweis einfordern, das darf ein Wirt allerdings nicht. Und wenn ein Fritz Müller sich als Karl Maier einträgt, wird auch der Wirt nichts dagegen unternehmen können, weil nicht auf der Hand liegt, dass absichtlich ein falscher Name angegeben worden ist. Daher liege es an jedem Einzelnen, diesen Unsinn zu unterlassen.