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    Pfaff und Schlauder: Unterbringung für Flüchtlinge in Schramberg

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    Schramberg. Seit dem Verkauf des Pfaff und Schlauder-Gebäudes an eine Singener Kanzlei zum Jahresbeginn herrschte Rätselraten, was mit dem Gebäude geschehen soll. Jetzt teilt das Landratsamt auf Nachfrage der NRWZ mit, es werde in eine Flüchtlingsunterkunft umgebaut.

    Seit dem 11. Januar hat die NRWZ immer wieder versucht, mit der HSG-Wirtschaftskanzlei ins Gespräch zu kommen. Jedes Mal, zuletzt in der vergangenen Woche, versprach eine Büroangestellte, dem Verantwortliche für das Projekt den Wunnsch eines Rückrufs weiter zu leiten. Doch ein solcher Rückruf blieb aus.
    Nun meldet der „Schwarzwälder Bote“, bis zu 200 Geflüchtete sollten vom Landratsamt hier untergebracht werden.

    150, maximal 200 Plätze

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt Andrea Schmider, die Sprecherin des Landratsamts die Pläne. „Nach jetzigem Planungsstand könnten 150 bis 200 Geflüchtete Platz finden, wobei wir eine Belegung an der unteren Grenze anstreben.“ Zum Konzept für eine solche Gemeinschaftsunterkunft gehöre auch, dass das Landratsam eine Sozialbetreuung direkt vor Ort einrichten werde.

    Es gehe darum, dass der Landkreis die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge zunächst in eigenen Räumen unterbringen muss, erläutert Schmider der NRWZ. Geflüchtete aus der Ukraine für ein halbes Jahr, alle anderen Geflüchteten für ein Jahr. „Danach müssen die Kommunen diese Menschen übernehmen.“

    Anrechnung auf Unterbringungsquote

    Wenn der Landkreis in einer Stadt oder Gemeinde Flüchtlinge unterbringt, können diese auf die Unterbringungsquote der betreffenden Kommune angerechnet werden. Wenn die Geflüchteten nach einem halben beziehungsweise einem Jahr in der Unterkunft bleiben wollen, dann kann die Kommune sie dort übernehmen „und sie müssen nicht umziehen“, so Schmider.

    Die Stadt sei „frühzeitig“ in die Planung involviert worden, und zwar, nachdem die Kanzlei dem Kreis das Gebäude angeboten habe. Der Kreis halte das Gebäude „prinzipiell für geeignet“. Der Landkreis arbeite „generell eng“ mit den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter zusammen.

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr widerspricht dieser Darstellung des Landratsamtes, wonach die Stadt in die Planung einbezogen worden sei: „Der Landkreis hat uns vor einigen Wochen informiert, dass man einen Vertrag mit einem privaten Investor für die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft geschlossen habe, und dass ein Bauantrag gestellt werden soll.“

    Im Fall Schramberg hat die hiesige Baurechtsbehörde ein Wörtlein mitzureden, denn sie muss die Baugenehmigung erteilen. Eine Genehmigung des Regierungspräsidiums für die Anmietung liege bereits vor, teilt Schmider mit. Über die Pläne im Detail wisse das Landratsamt nicht Bescheid und verweist auf die Singener Wirtschaftskanzlei.

    Noch etliche offene Fragen

    Allerdings seien noch etliche Genehmigungen beizubringen: die Zustimmungen vom Baurechtsamt und Denkmalschutzamt sowie eine brandschutzrechtliche Abnahme und ein Unbedenklichkeitsnachweis über eventuelle Schadstoffbelastungen. Erst dann werde ein bereits geschlossener Mietvertrag in Kraft treten.

    Dieser sieht vor, dass die ersten Geflüchteten zum 1. April 2024 einziehen können. Mit dem Vorbehalt, dass sämtliche Genehmigungen bis dahin vorliegen.

    Eine erneute Anfrage bei der Wirtschaftskanzlei HSG ist unterwegs. Ein telefonischer Kontakt kam zwar zustande. Inhaltliche Auskünfte liegen der NRWZ bislang aber nicht vor. Wir werden das gegebenenfalls nachtragen.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Schramberg. Seit dem Verkauf des Pfaff und Schlauder-Gebäudes an eine Singener Kanzlei zum Jahresbeginn herrschte Rätselraten, was mit dem Gebäude geschehen soll. Jetzt teilt das Landratsamt auf Nachfrage der NRWZ mit, es werde in eine Flüchtlingsunterkunft umgebaut.

    Seit dem 11. Januar hat die NRWZ immer wieder versucht, mit der HSG-Wirtschaftskanzlei ins Gespräch zu kommen. Jedes Mal, zuletzt in der vergangenen Woche, versprach eine Büroangestellte, dem Verantwortliche für das Projekt den Wunnsch eines Rückrufs weiter zu leiten. Doch ein solcher Rückruf blieb aus.
    Nun meldet der „Schwarzwälder Bote“, bis zu 200 Geflüchtete sollten vom Landratsamt hier untergebracht werden.

    150, maximal 200 Plätze

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt Andrea Schmider, die Sprecherin des Landratsamts die Pläne. „Nach jetzigem Planungsstand könnten 150 bis 200 Geflüchtete Platz finden, wobei wir eine Belegung an der unteren Grenze anstreben.“ Zum Konzept für eine solche Gemeinschaftsunterkunft gehöre auch, dass das Landratsam eine Sozialbetreuung direkt vor Ort einrichten werde.

    Es gehe darum, dass der Landkreis die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge zunächst in eigenen Räumen unterbringen muss, erläutert Schmider der NRWZ. Geflüchtete aus der Ukraine für ein halbes Jahr, alle anderen Geflüchteten für ein Jahr. „Danach müssen die Kommunen diese Menschen übernehmen.“

    Anrechnung auf Unterbringungsquote

    Wenn der Landkreis in einer Stadt oder Gemeinde Flüchtlinge unterbringt, können diese auf die Unterbringungsquote der betreffenden Kommune angerechnet werden. Wenn die Geflüchteten nach einem halben beziehungsweise einem Jahr in der Unterkunft bleiben wollen, dann kann die Kommune sie dort übernehmen „und sie müssen nicht umziehen“, so Schmider.

    Die Stadt sei „frühzeitig“ in die Planung involviert worden, und zwar, nachdem die Kanzlei dem Kreis das Gebäude angeboten habe. Der Kreis halte das Gebäude „prinzipiell für geeignet“. Der Landkreis arbeite „generell eng“ mit den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter zusammen.

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr widerspricht dieser Darstellung des Landratsamtes, wonach die Stadt in die Planung einbezogen worden sei: „Der Landkreis hat uns vor einigen Wochen informiert, dass man einen Vertrag mit einem privaten Investor für die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft geschlossen habe, und dass ein Bauantrag gestellt werden soll.“

    Im Fall Schramberg hat die hiesige Baurechtsbehörde ein Wörtlein mitzureden, denn sie muss die Baugenehmigung erteilen. Eine Genehmigung des Regierungspräsidiums für die Anmietung liege bereits vor, teilt Schmider mit. Über die Pläne im Detail wisse das Landratsamt nicht Bescheid und verweist auf die Singener Wirtschaftskanzlei.

    Noch etliche offene Fragen

    Allerdings seien noch etliche Genehmigungen beizubringen: die Zustimmungen vom Baurechtsamt und Denkmalschutzamt sowie eine brandschutzrechtliche Abnahme und ein Unbedenklichkeitsnachweis über eventuelle Schadstoffbelastungen. Erst dann werde ein bereits geschlossener Mietvertrag in Kraft treten.

    Dieser sieht vor, dass die ersten Geflüchteten zum 1. April 2024 einziehen können. Mit dem Vorbehalt, dass sämtliche Genehmigungen bis dahin vorliegen.

    Eine erneute Anfrage bei der Wirtschaftskanzlei HSG ist unterwegs. Ein telefonischer Kontakt kam zwar zustande. Inhaltliche Auskünfte liegen der NRWZ bislang aber nicht vor. Wir werden das gegebenenfalls nachtragen.

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