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    Parkhaus-Planung wird konkret

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    Der Landkreis wird den Bau seines Parkhauses an einen Generalunternehmer vergeben. Zunächst ist ein Teilnahme-Wettbewerb vorgesehen.

    Rottweil – Das Parkhaus muss zeitgleich mit der Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes stehen, denn nur so kann das Landratsamt seine Parkplatz-Verpflichtung erfüllen. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren: zunächst der Teilnahme-Wettbewerb (ab Januar), um alle potenziellen Bieter über das Vorhaben zu informieren. In einer zweiten Stufe wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das bedeutet nicht nur das finanziell günstigste Angebot, sondern auch Entscheidungskriterien wie optimierte Bauzeit, Umfang der Baustelleneinrichtung und Vorschläge zur Konstruktion. Im November 2025 soll dann der Auftrag vergeben werden.

    Voraussetzung für den Bau ist aber ein Bebauungsplan, und für den ist die Stadt zuständig. Die Stadtverwaltung hat laut Landratsamt vorgesehen, den Auslegungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren noch vor Weihnachten im Gemeinderat zu behandeln. Der Satzungsbeschluss könne dann im zweiten Quartal 2025 erfolgen.

    Die Zustimmung im Gemeinsamen Ausschuss Verwaltungsgebäude des Kreistags erfolgte einstimmig.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Der Landkreis wird den Bau seines Parkhauses an einen Generalunternehmer vergeben. Zunächst ist ein Teilnahme-Wettbewerb vorgesehen.

    Rottweil – Das Parkhaus muss zeitgleich mit der Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes stehen, denn nur so kann das Landratsamt seine Parkplatz-Verpflichtung erfüllen. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren: zunächst der Teilnahme-Wettbewerb (ab Januar), um alle potenziellen Bieter über das Vorhaben zu informieren. In einer zweiten Stufe wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das bedeutet nicht nur das finanziell günstigste Angebot, sondern auch Entscheidungskriterien wie optimierte Bauzeit, Umfang der Baustelleneinrichtung und Vorschläge zur Konstruktion. Im November 2025 soll dann der Auftrag vergeben werden.

    Voraussetzung für den Bau ist aber ein Bebauungsplan, und für den ist die Stadt zuständig. Die Stadtverwaltung hat laut Landratsamt vorgesehen, den Auslegungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren noch vor Weihnachten im Gemeinderat zu behandeln. Der Satzungsbeschluss könne dann im zweiten Quartal 2025 erfolgen.

    Die Zustimmung im Gemeinsamen Ausschuss Verwaltungsgebäude des Kreistags erfolgte einstimmig.

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