Pandemiebeauftragter und zugleich Impfarzt und Leichenbeschauer – ein Problem?

400 Impfdosen täglich verabreichen die Ärzte des „Impfcenters“ Rottweil auf dem Berner Feld derzeit. Erstimpfungen immer freitags, Zweitimpfungen derzeit noch samstags. Bei einer Kapazität von 1000 Impfungen am Tag ist das Impfcenter aktuell also zu 40 Prozent ausgelastet. Vor diesem Hintergrund wirbt der Betreiber dieses Impfzentrums, Dr. Bernhard Schönemann, in seiner Rolle als Pandemiebeauftragter dafür, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zu impfen. Das bringt ihm Kritik ein, nämlich den zentralen Vorwurf, er würde seine Doppelfunktion ausnutzen, würde ökonomische Interessen verfolgen, sich die Taschen vollmachen wollen. Wir sind dem nachgegangen. Ein Ergebnis: Etwa die Kassenärztliche Vereinigung weist den Vorwurf als haltlos zurück. Ein zweites Ergebnis: Auch, wenn Schönemann als Leichenbeschauer tätig ist, wird er wohl kaum eine tödliche Impf-Nebenwirkung verheimlichen (können).

Derzeit gibt es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, der STIKO, für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, sondern nur für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Risiko. Dr. Schönemann, Pandemiebeauftragter im Kreis Rottweil und zugleich Betreiber eines Schnell-Impfzentrums, fordert aber genau diese Empfehlung ein. Er verlangt laut einem Pressebericht (hier, hinter der Bezahlschranke), dass die STIKO endlich auch die Impfempfehlung für Kinder ab zwölf Jahren aussprechen sollte.

Kinder impfen – ein Politikum. Der vehemente Widerspruch lässt nicht lange auf sich warten. Schönemann wird Skrupellosigkeit unterstellt und dass er Kinder quälen wolle, damit bei ihm die Kasse klingelt. Im am meisten kommentierten Beitrag der vergangenen Woche heißt es: „Kinder leiden kein bisschen unter Corona. Warum also sollen die geimpft werden?“ Das alles wird anonym vorgebracht.

Symbol-Bild von DoroT Schenk

Kinder ab 12 Jahren impfen?

Das ist die Ausgangsfrage. Ausführlich antwortet ein Sprecher des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration:

Die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) orientieren sich am wissenschaftlichen Kenntnisstand. Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren werden dann empfohlen, wenn sich in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie). Der Einsatz des Impfstoffs Comirnaty (Biontech/Pfizer) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich. Somit steht auch ohne eine generelle Impfempfehlung Kindern ab 12 Jahren die Möglichkeit einer Impfung offen.

Im Rahmen weiterer wissenschaftlicher Daten wird, wie üblich, eine Anpassung der STIKO-Empfehlungen erfolgen. Kinder und Jugendliche, die unter die von der STIKO genannten Bedingungen fallen (Vorerkrankungen etc.), können in Baden-Württemberg in den Impfzentren und Arztpraxen geimpft werden. Für Kinder und Jugendliche, die gesund sind und unter keine der weiteren genannten Gruppen fallen, ist eine Impfung nach den Empfehlungen der STIKO grundsätzlich ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings immer eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Analyse und ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung zu empfehlen ist und damit vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Die Impf-Ärzte, etwa in den Impfzentren, sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Das Gesundheitsamt Rottweil erklärt: „Als Untere Gesundheitsbehörde des Landes halten wir uns an den Empfehlungen und Vorgaben des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Sowohl das Gesundheitsamt als auch das Kreisimpfzentrum in Rottweil orientieren sich hierbei an den Empfehlungen der STIKO“, so eine Sprecherin auf Nachfrage der NRWZ.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) legt sich derweil darauf fest, dass sie sich nicht festlegen will: „Die STIKO ist eine unabhängige wissenschaftliche Institution, die Empfehlungen zu Impfungen abgibt. Als KVBW wollen wir uns an der Diskussion nicht beteiligen“, so ein KV-Sprecher auf Nachfrage der NRWZ. Und weiter: „Über die Impfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren kann man sehr unterschiedlicher Ansicht sein. Das zeigen die Diskussionen insgesamt, die über dieses Thema geführt werden. Auch in der Ärzteschaft gibt es dazu unterschiedliche Positionen. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen haben im Übrigen ein Interesse daran, dass die Impfquoten steigen.“

Dr. Schönemann: „Der Impfstoff von Biontech ist gemäß der Zulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde und der Deutschen Arzneimittelbehörde für Personen ab 12 Jahren zugelassen. In den USA wird die Impfung für Kinder ab 12 Jahren ausdrücklich empfohlen. Die Kinderärzte in Rottweil impfen Kinder ab 12 Jahren, wenn das Kind selbst die Impfung wünscht und die Eltern einverstanden sind. Ich halte eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren für sinnvoll.“

Ein zentraler Punkt für den Arzt: „Es besteht keine Pflicht, die Impfung ist freiwillig.“

Sein Bestreben sei es, „dass so viele Personen wie möglich in unserem Landkreis geimpft werden.“ Jeder erinnere sich sicherlich an die Zeit , als die Bewohner des Landkreises keine Termine bekamen beziehungsweise für eine Impfung sehr lange warten und sehr weit fahren mussten. „Um hier eine Entlastung zu erreichen und um die Impfquote zu erhöhen, kamen wir mit Herrn Axel Keller von Hauser Reisen auf die Idee, zusätzlich zu den Impfungen, die wir in der Praxis durchführen, ein Drive-in anzubieten“. Schönemann meint hier den Bus- und Reiseunternehmer vom Berner Feld, der bereits ein Schnelltest-Zentrum eingerichtet hatte. Zweispurig in der Bushalle. Zwei weitere Spuren nutzt nun das Impfcenter.

Schönemann weiter:

Während die Landkreis-Einheimischen-Quote im Kreisimpfzentrum bei etwa 50 Prozent lag, hatten wir im Schnitt 90 Prozent Anteil an Landkreis-Bewohnern. Bei nachlassendem Interesse machen wir nun zusätzlich niederschwellige Angebote. Wir bieten Unterstützung an bei Impfaktionen in Betrieben und auch bei Impfaktionen von Gemeinden. Vorgestern (vergangenen Donnerstag, Anm. der. Red.) war ich auf Bitten der Gemeindeverwaltung mit einem Team in Schonach, wo wir mit der Gemeinde eine Impfaktion durchgeführt haben. In Absprache mit dem dort niedergelassenen Arzt und zusammen mit einer Kinderärztin.

Auf Bitten der Stadt Rottweil planen wir eine Impfaktion von Obdachlosen. Weiterhin kann ich mir eine Unterstützung für spontane Impfaktionen in Gebieten vorstellen, in denen vorwiegend sozioökonomisch benachteiligte Personen wohnen. Auch das Impfen in Berufsschulen käme infrage, da hier ja in der Regel volljährige Schüler sind.

Dr. Bernhard Schönemann

Stellvertretend für die Ärzte im Landkreis sagt ihr Vertreter Dr. Jochen Scherler zur Impfung von Über-12-Jährigen: „Dies kann man anbieten. Dieser Personenkreis erkrankt nicht schwer, wenn überhaupt. Obwohl es auch jugendliche Long Covid-Fälle gibt.“ Scherler hebt aber hervor, dass es „wichtig wäre, möglichst viele Personen ab 30 zu impfen und besonders auf Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser zu achten. Aus Verantwortung heraus sollte dort jeder geimpft werden.“

Scherler legt sich fest: „Der Impfstoff ist sicher – aber trotzdem kommt es immer wieder zu unerwünschten Nebenwirkungen. Etwa immunallergische Reaktionen, die selten sind, jedoch lebenslange Komplikationen mit sich bringen und nicht vorhersehbar sind.“ Bei noch ungenügender Erfahrung, ungenügender Studienlage und bei geringster Krankheitslast bleibe die Risikoabwägung nun den Eltern überlassen. „Insofern sagt die STIKO eigentlich nein. Klar die Kinder sind Überträger – aber da sollte die Impflast eigentlich bei den Älteren liegen. Die müssen sich schützen.“ So müsse auch jeder Arzt aufgrund seiner eigenen ethischen Veranlagung seine Entscheidung finden.

Als Pandemiebeauftragter zugleich Impfcenter-Betreiber

Schönemann drückt also, was die Impfquote angeht, ganz allgemein auf die Tube. Inklusive der Aufforderung nach Kinder-Impfung ab 12. Und ist selbst an den Impfungen in hohem Maße beteiligt. Kann das einen Konflikt darstellen zwischen medizinischem und ökonomischem Interesse eines Arztes? „Jeder Arzt kann hierzu seine Meinung äußern und zur Diskussion beitragen“, erklärt der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung dazu. „Wir können überhaupt keinen Verstoß gegen irgendwelche Regelungen erkennen“, sagt er weiter, zumal nur etwa die KIZ in öffentlicher Hand betrieben werden.

Der Arzt nimmt auf Nachfrage der NRWZ selbst ausführlich Stellung zu den Vorwürfen. Und erklärt sich – ruhig, sachlich, detailliert. Er schickt voraus: „Als Pandemiebeauftragter hat man die Aufgabe, die ambulante Versorgung von an Covid-19 erkrankten Patienten sicherzustellen. Insbesondere ist man Vermittler zwischen den niedergelassenen Ärzten, dem Krankenhaus und dem Gesundheitsamt. Sicherzustellen ist zum Beispiel, dass ausreichend Teststellen für PCR-Tests zur Verfügung stehen und ausreichend Schwerpunktpraxen auch für die ambulante Behandlung erkrankter Patienten vorhanden sind.“

Seit Anfang dieses Jahres sei die Aufgabe um Impfungen erweitert worden. „Der Pandemiebeauftragte soll mit dafür sorgen, dass sich möglichst viele Personen impfen lassen“, so Schönemann gegenüber der NRWZ weiter. Jeder Stadtkreis und jeder Landkreis in Baden-Württemberg verfüge über einen solchen Pandemiebeauftragten. Einige davon leiteten sogar das jeweilige Kreisimpfzentrum.

Nahezu alle diese Pandemiebeauftragten seien selbst an Impfungen beteiligt, „die meisten impfen in ihrer eigenen Praxis“, hat Schönemann beobachtet. Im Landkreis Rottweil impfen nach seinen Worten 90 Ärzte in ihrer eigenen Praxis.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums dazu: „Pandemiebeauftragte wurden von der Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg in den Land- und Stadtkreises als Ansprechpartner für kommunale Stellen und Verantwortliche und zur Abstimmung der Maßnahmen vor Ort etabliert.“

Ein wenig Kritik kommt hier vom Vorsitzenden der Kreis-Ärzteschaft, Dr. Jochen Scherler. Er ist sozusagen der örtliche Vertreter der Ärztekammer, steht für die Ärzte im Kreis, ob von der KV, im Krankenhaus oder im Ruhestand. „Dass ausgerechnet ein Chirurg zum Pandemiebeauftragten bestimmt wurde, und nicht ein Internist oder Allgemeinmediziner mit breiterem Versorgungsauftrag, hat mich auch die Stirn runzeln lassen“, sagt Scherler. „Aber Bernhard Schönemann hat spontan in der Urlaubszeit Ja gesagt, als die Anfrage der KV kam.“ Er, Scherler selbst, habe davon erst viel später erfahren.

Dazu habe sich Schönemann – Scherler nennt hier den Vornamen, die beiden duzen sich – während der ersten Welle häufig bei den Abstrichdiensten eingetragen, „da die chirurgische Praxis nur wenig Zulauf hatte und so die Praxis ökonomisch abgepuffert wurde“. Insofern habe er sich schon damals „etwas herausgehoben“, so Scherler – „wobei Planung, Ausstattung und Implementierung der damaligen Coronaambulanz und Abstrichstelle von Thomas Sterzing und mir getragen wurde.“ Genauer: Sterziung als Notdienstbeauftragter und seine Frau hätten den Hauptteil der Verwaltungsarbeit am Hals gehabt. Außerdem waren auch das Gesundheitsamt, das Landratsamt, das THW und das DRK beteiligt. 

Dr. Schönemann habe allerdings frühzeitig die Notwendigkeit der PCR-Testung auf dem Stadionplatz zusammen mit dem DRK in die Hand genommen, und habe „mit großem personellen und auch finanziellem Input das Angebot bereitgestellt“, lobt Scherler. Auch bei den Schnelltesten und jetzt in der Impfkampagne habe er „sein großes Organisierungstalent für ein bevölkerungsnahes Angebot bewiesen“, sagt der Vorsitzende der Kreisärzteschaft. Dass Schönemann dabei auch Geld verdient, sei „nicht verwerflich. So funktioniert unsere Gesellschaft“. Dennoch: „Was ein Kritikpunkt wäre, ist, dass er andere Kollegen nicht mit in die Aktionen mit eingebunden hat. Da hätte man, in der Funktion als Pandemiebeauftagter, mehr erwarten können.“

Profit mit Impfungen?

Bleiben wir beim Punkt Profit. Wie sieht es nun aus – kann man sich als Impfarzt in der Corona-Pandemie die Taschen füllen? „Die Vergütung für Ärzte für die Impfung in der Praxis oder von Betriebsärzten in der Firma beziehungsweise in Betrieben ist in der Impfverordnung des Bundes festgelegt. Alle genannten Ärzte erhalten die gleiche Vergütung“, sagt Schönemann dazu.

Nachzulesen ist das bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Vergütung auf einen Blick:

  • 20 Euro je Impfung,
  • 35 Euro für den Hausbesuch und 15 Euro für den Mitbesuch,
  • 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung.

Die Position des Gesundheitsministeriums ist eher vage. „Wir können aus der Ferne keine Bewertung zu Einzelfällen abgeben. Allgemein gilt: Die ärztliche Tätigkeit muss grundsätzlich immer auf der Basis der allgemeinen Fachempfehlungen erfolgen“, so sein Sprecher.

Die Kassenärztliche Vereinigung räumt dagegen klar mit dem Vorwurf auf. Der Sprecher: „Die Vergütung für Impfungen ist vom Bund vorgegeben. Sie beträgt für die niedergelassenen Ärzte 20 Euro pro Impfung. Der Impfstoff und das Impfzubehör werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Aufwand, der mit der Impfung verbunden ist, ist für die Praxen dagegen so hoch, dass die Vergütung die Kosten in der Regel nicht deckt – von einem Gewinn ganz zu schweigen.“

Auch der Arzt nimmt Stellung:

Die Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Schönemann, Dr. Gaus, Frau Dr. Fritz und Dr. Simon impft auf dem Berner Feld Personen, die sich gegen eine Covid-19 Erkrankung schützen wollen. Hierbei wird die Berufsausübungsgemeinschaft von dem Logistikpartner Hauser Reisen, Herrn Axel Keller, unterstützt. 

Ein Arzt erbringt seine Leistung und erhält dafür eine Vergütung, die er nicht frei wählen kann. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen ist in amtlichen Gebührenordnungen festgelegt. Sie ist für alle Ärzte gleich.

Insofern müssten Sie die Frage, ob es einen Konflikt zwischen medizinischen und ökonomischen Interessen gibt, an jeden Arzt richten.

Diese Aktivitäten zu entfalten, steht jedem Arzt frei. Im Ergebnis erhalten wir mehr geimpfte Personen. Eine Forderung von Bund, Land und Kommunen. 

Dr. Bernhard Schönemann

Das Gesundheitsamt Rottweil unterstützt die Bemühungen Dr. Schönemanns. Die Sprecherin: „Ziel der Impfungen ist es, einen hohen Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung zu erreichen. Daher sorgt jede einzelne Impfstelle für ein besseres, flächendeckendes Impfangebot.“

Der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung verweist darauf, „dass Ärzte freiberuflich tätig sind und viele davon eine Praxis betreiben, die einem kleinen Unternehmen gleicht.  Es ist daher ganz selbstverständlich, wenn Ärzte auch wirtschaftliche Interessen haben“. Das sei aber „ausdrücklich damit nicht verbunden…, dass dies in diesem Fall überhaupt eine Rolle spielt“, ergänzt er in Bezug auf Dr. Schönemann.

Pandemiebeauftragter, Impfcenterbetreiber – und zugleich Leichenbeschauer

Aus noch einem Umstand erwachsen zurzeit Gerüchte in der Stadt. So ist Dr. Schönemann nicht nur Pandemiebeauftragter und Impfarzt in Personalunion, hat als solcher ein Interesse an einer hohen Zahl an Impfungen. Er macht zudem auch Leichenschauen, bestimmt Todesursachen bei Verstorbenen. Wie groß ist für ihn also der innere Konflikt, wenn er bei einer solchen Beschau eine Thrombose nach einer Impfung feststellen sollte?

Konkret geht es um den Fall eines Mannes mittleren Alters aus einer Kreisgemeinde. Hier habe Schönemann als den Todesfall feststellender Arzt trotz offensichtlicher zeitlicher Nähe zu einer Impfung auf einer anderen Todesursache beharrt. Und er habe eine Obduktion verhindert. Wir haben nachgefragt.

Dr. Schönemann: „Zu Leichenschauen kann ich nur allgemein sagen, dass die Beauftragung für eine Leichenschau im Regelfall von Angehörigen kommt, von einem Altenheim oder Pflegeheim oder von der Polizei. Im Regelfall leistet der Hausarzt die Leichenschau. Eine Obduktion wird von den Angehörigen veranlasst oder von der Staatsanwaltschaft. Ein Arzt kann keine Obduktion verhindern. Ein Leichenschauarzt veranlasst auch keine Obduktion.“

Das Gesundheitsamt erklärt über seine Sprecherin dazu: „Die ärztliche Leichenschau kann von jedem Arzt (in der Regel ist es der Hausarzt) durchgeführt werden. Vor einer Kremation erfolgt grundsätzlich eine (amtsärztliche) zweite Leichenschau. Das Gesundheitsamt bekommt bei jeder Todesfeststellung vom Standesamt anschließend den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität.“ In aller Regel führe der behandelnde Hausarzt bei seinem  Patienten die Todesfeststellung / äußere Leichenschau durch. Eine Trennung zwischen behandelndem Arzt  und leichenschauendem Arzt sei in Deutschland nicht vorgesehen.

Wenn es Zweifel gibt, könne eine Obduktion durch die Angehörigen jederzeit in die Wege geleitet werden, ergänzt der Sprecher des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg. „Eine Verhinderung durch einen niedergelassenen Arzt … ist nicht möglich, da dieser nach der Feststellung des Todes nicht über das weitere Prozedere entscheidet“, legt sich der Sprecher fest. Der Eintrag der Todesursache auf der amtlichen Todesbescheinigung habe nach bestem Wissen und unter Abwägung aller Begleitfaktoren und der zugrundeliegenden Vorerkrankungen zu erfolgen. Somit sei es möglich, „dass trotz des zeitlichen Zusammenhangs mit einer Impfung andere Umstände als kausal zwingender todesursächlich angesehen werden.“

Apropos: Wie sehen die Nebenwirkungen aus?

Schwellung und Rötung eines Beines beziehungsweise Fußes nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Biontech. Nach ärztlicher Behandlung mit Cortison bildete sich die laut dem Patienten sehr schmerzhafte Erscheinung dauerhaft zurück. Foto: privat

Wir wären beim Thema Nebenwirkungen. Der Impfstoff AstraZeneca hat hier seinen Ruf weg, gilt als nicht mehr verimpfbar. Welche Nebenwirkungen treten im Landkreis Rottweil nach den Impfungen aber insgesamt auf? „Es gibt Impfreaktionen wie etwa Fieber und Schmerzen an der Einstichstelle und weitere bekannte Nebenwirkungen, die der Impfstoff-Packungsbeilage zu entnehmen sind“, erklärt die Sprecherin des Gesundheitsamts auch für das Kreisimpfzentrum. „Hierzu wird vom Impfarzt vor der Impfung hingewiesen und aufgeklärt. Eintretende Nebenwirkungen werden vom Impfarzt  dokumentiert und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet.“

„Unsere Erfahrung mit Impfungen ist sehr gut“, sagt Dr. Schönemann. Neben allgemeinen Kreislaufreaktionen, die in der Natur des Geimpften liegen, sehen wir bisher keine ernsthaften Nebenwirkungen.“

In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. „Dazu sammelt und bewertet die Abteilung Arzneimittelsicherheit Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen“, heißt es dort. Eine offene Kommunikation auch möglicher Risiken sei eine Voraussetzung für eine hohe Impfakzeptanz in der Bevölkerung. Der Nutzen der COVID-19-Impfung für die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung sowie ihr Effekt im Kampf gegen die Pandemie hänge wesentlich vom Vertrauen in die Impfung ab. Um dem Rechnung zu tragen, informiere das Paul-Ehrlich-Institut über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 kontinuierlich in Sicherheitsberichten. Diese sind hier abrufbar.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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