Es hat gedauert. Acht Jahre ist es her, dass Jürgen Grässlin eine Anzeige gegen den Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch wegen illegalen Waffenexports nach Mexiko erstattet hat.
Im August 2010 hatte der Spiegel erstmals darüber berichtet, dass Heckler und Koch zwischen 2006 und 2009 einige tausend G 36-Gewehre in vier mexikanische Unruheprovinzen geliefert habe, obwohl dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Sommer 2006 ausdrücklich verboten habe. Ein Whistleblower hatte dem langjährigen Heckler-und-Koch-Kritiker Grässlin Dokumente gesteckt, die zeigen, dass bei den Geschäften des Unternehmens mit Mexiko etwas faul war.
Der damalige Heckler-und-Koch-Geschäftsführer Peter Beyerle nannte die Vorwürfe im Spiegel „absurd“. Beyerle war vor seiner Zeit als Justitiar und dann als Geschäftsführer in Oberndorf Präsident des Landgerichts Rottweil.
Ein Fehler der Mexikaner
Als der Spiegel berichtete, war die Anzeige schon drei Monate alt. Beyerle erklärte damals im Gespräch mit der NRWZ: „Das erfahre ich von Ihnen jetzt zum ersten Mal.“ Es sei lediglich Zubehör für das G 36-Gewehr in eine der Unruheprovinzen, nämlich Chiappas, geliefert worden. Ein Fehler, den die Mexikaner begangen hätten. Als man von der Behörde darauf hingewiesen worden sei, habe man den Fehler sofort korrigiert. In der Sache Mexiko werde „wider besseres Wissen“ etwas behauptet, das nicht stimme, so Beyerle. Und überhaupt sei der mexikanische Markt für sein Unternehmen „völlig unbedeutend“.
Das mag sein, aber für Beyerle und die weiteren Angeklagten hat die Mexiko-Affäre inzwischen sicher an Bedeutung gewonnen. Nach sechs Jahren Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Arbeitsgerichtsverfahren, mehreren Fernsehdokumentationen, ja sogar einem preisgekrönten Spielfilm zum Thema und weiteren zwei Jahren Wartezeit wird jetzt vor dem Landgericht Stuttgart die juristische Aufarbeitung beginnen. Ab Dienstag wird in der Urbanstraße verhandelt. Bis Ende Oktober hat das Gericht bereits 24 weitere Termine eingeplant.
Ein juristisches Mammutverfahren. Aktenzeichen 13 KLs 143 Js 38100/10
Grässin unzufrieden
Jürgen Grässlin, der das ganzer Verfahren mit seiner Anzeige ins Rollen brachte, spricht vom „größten Prozess gegen die Rüstungsindustrie der letzten Jahre“. 28 Zeugen werden zu Wort kommen.
In einer Pressemitteilung seines Verlags kritisiert er aber die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese hätte „neben der Firma Heckler & Koch auch umfassend gegen involvierte Vertreter der Rüstungsexportkontrollbehörden ermitteln und deren rechtlich mehr als bedenkliche Rolle überprüfen müssen“. Das Bundesausfuhramt (BAFA) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hätten zumindest diesen illegalen Waffenhandel geduldet, wenn nicht sogar befördert, wie er und seine Ko-Autoren im Buch ‚Netzwerk des Todes‘ bewiesen hätten.
Dass es dennoch zu keinen Untersuchungen kam, liege daran, dass die Ermittlungen gegen Vertreter der Rüstungsexportkontrollbehörden zwar formal aufgenommen, das Verfahren aber umgehend wieder geschlossen wurde. „Dadurch konnte die fünfjährige Verjährungsfrist in Kraft treten. Und das führt heute dazu, dass innerhalb des jetzt anstehenden Prozesses kein Vertreter von BAFA oder BMWI auf der Anklagebank sitzt“. so Grässlin.
Von drei zu beschuldigenden Institutionen müsse sich mit den Heckler-und-Koch-Leuten nur eine verantworten. „Von 15 von mir angezeigten Personen sitzen lediglich sechs auf der Anklagebank. Da sind Kräfte im Spiel, die gewaltig sind zum Schutz der Verantwortlichen – in den Behörden und in der Regierungspolitik“, mutmaßt er.