Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag das Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2019 komplett bestätigt. Eine Revision der Staatsanwaltschaft und der beiden Verurteilten, eine ehemaligen HK-Vertriebsleiters und einer HK-Sachbearbeiterin hatte der Bundesgerichthof (BGH) bereits 2021 verworfen.
Karlsruhe / Oberndorf. Offen geblieben war die Frage, ob die gesamten 3,7 Millionen Euro, die HK aus den illegalen Mexikogeschäften eingenommen hatte, an den Staat abgeführt werden müssen oder ob es 690.000 Euro weniger sind. Mehrere Medien melden nun unter Berufung auf dpa, der BGH habe eine „verfahrensrechtliche Frage …geklärt“ und die Einziehung der gesamten 3,7 Millionen Euro für rechtens erklärt. Die Presseagentur hat dazu eine Pressemitteilung des BGH von gestern verwendet.
Dabei ging es um die Frage, ob bei verjährten Straftaten dennoch die erlangte Summe aus der Straftat eingezogen werden darf.
Mexikogeschäfte waren illegal
Nach jahrzehntelangen Ermittlungen hatte das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass zwischen 2006 und 2009 mehr als 4200 G36 Sturmgewehre und andere Waffen von Heckler und Koch nach Mexiko verkauft wurden.
Diese Waffen waren zum Teil in vier Unruheprovinzen gelangt, obwohl es dafür keine Ausfuhrgenehmigung gegeben hatte. Dafür seien wahrheitswidrig falsche Empfängerprovinzen angegeben worden.
Drei ehemalige Führungskräfte von Heckler und Koch hatte das Landgericht im Januar 2019 freigesprochen. Der Vertriebsleiter und die Sachbearbeiterin bekamen Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten jeweils zur Bewährung.
Außerdem muss das Unternehmen die gesamten Einnahmen, nicht nur den Gewinn, aus dem Mexikogeschäft an den Staat abführen. Dagegen war Heckler und Koch in Revision gegangen. Diese hat nun fünf Jahre nach dem ersten Urteil der BGH verworfen.
Heckler und Koch wird zahlen
Julia Döhler, die Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, erklärt auf Nachfrage der NRWZ, es sei mit dieser Entscheidung zu rechnen gewesen. „Heckler und Koch wird nun die Zustellung der Urteilsvollstreckung erwarten und mit Zahlung der entsprechenden Summe ebenfalls den Vorgang Mexiko abschließen.“