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    Mehrheit will einen mobilen Blitzer

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    Die Stadt Rottweil hat einen, jetzt will auch der Landkreis einen. Die Rede ist vom „Enforcement-Trailer“, vulgo Blitzer-Anhänger. Der Verwaltungsausschuss jedenfalls stimmte mit deutlicher Mehrheit für die Beschaffung.

    (Kreis Rottweil) Auf eine Anfrage der Kreisverwaltung, so berichtete Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, seien von 13 Städten und Gemeinden insgesamt 28 Stellen gemeldet, wo sie gern eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle hätten. Die Verwaltung hat sich diese Stellen genau angeschaut und nach Kriterien wie technische Umsetzbarkeit, schutzwürdige Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.), Art der Bebauung und daraus resultierende Anzahl an betroffenen Anwohnern bewertet. Übrig blieben 15 Stellen. Mit Messungen wurde herausgefunden, dass nicht überall gerast wird – als Rest blieben neun Stellen übrig.

    Neun stationäre Blitzer – das erschien den Fachleuten vom Amt dann doch viel. Drei Blitzer mit zwei Kameras kosten schon fast 230.000 Euro. Zudem wurde an den stationären Blitzern ein „Gewöhnungseffekt“ festgestellt: Nach einiger Zeit werden deutlich weniger Autos mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Was zwar positiv ist, wenn sich mehr Fahrer an die vorgeschrieben Geschwindigkeit halten. Was aber oft festzustellen sei: Nach dem Blitzer wird wieder Gas gegeben, so dass der Effekt der Verlangsamung des Verkehrs nur kurz ist. Oder, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt: „Dies bedeutet, dass eine Verhaltensänderung bei „klassischen Rasern“ lediglich punktuell erfolgt. Eine grundlegende Änderung der Verhaltensweise erfolgt in der Regel nicht.“

    Eine mobile Messung, wie sie laut Vorlage an 300 bis 400 Meßstellen immer mal wieder vorgenommen wird, hat einige Nachteile. Unter anderem, dass sie nur während der Dienstzeiten des Personals vorgenommen werden kann – also beispielsweise nicht bei Nacht.

    Die dritte Möglichkeit zur Geschwindigkeitskontrollen ist laut Landrat Michel eben besagter Meß-Anhänger. Die Kreisverwaltung habe den Angänger der Stadt Rottweil schon mal ausgeliehen und in Zimmern eingesetzt. „In den 11 Messtagen wurden 712 verwertbare Beanstandungen aufgezeichnet, dies entspricht rund 65 Verstößen pro Tag. Die Beanstandungsquote betrug 1,17 Prozent“, heißt es in der Vorlage.

    Bedenken kamen von Kreisrat Dr. Gerhard Aden, der einen „gewissen Abzock-Effekt“ gesehen haben will. Dem widersprach Michel: „Der Landkreis wird durch das Bußgeld nicht reich.“ Schließlich gebe es auch Personal- und Sachkosten für die Messungen. Eine genaue Zahl, wie viel der Kreis durch die Bußgelder einnimmt, konnten Michel nicht nennen, aber „es geht eher in die Hunderttausende als in die Million.“ Aden darauf: „Das glaube ich nicht.“

    Neben seiner Gegenstimme gab es dann noch eine Enthaltung (Dr. Christoph Maaß, AfD). Die überwiegende Mehrheit aber stimmte dafür, ein Angebot für die Beschaffung eines Trailers einzuholen, der die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen messen kann. Die Entscheidung trifft aber das Plenum des Kreistags.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Die Stadt Rottweil hat einen, jetzt will auch der Landkreis einen. Die Rede ist vom „Enforcement-Trailer“, vulgo Blitzer-Anhänger. Der Verwaltungsausschuss jedenfalls stimmte mit deutlicher Mehrheit für die Beschaffung.

    (Kreis Rottweil) Auf eine Anfrage der Kreisverwaltung, so berichtete Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, seien von 13 Städten und Gemeinden insgesamt 28 Stellen gemeldet, wo sie gern eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle hätten. Die Verwaltung hat sich diese Stellen genau angeschaut und nach Kriterien wie technische Umsetzbarkeit, schutzwürdige Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.), Art der Bebauung und daraus resultierende Anzahl an betroffenen Anwohnern bewertet. Übrig blieben 15 Stellen. Mit Messungen wurde herausgefunden, dass nicht überall gerast wird – als Rest blieben neun Stellen übrig.

    Neun stationäre Blitzer – das erschien den Fachleuten vom Amt dann doch viel. Drei Blitzer mit zwei Kameras kosten schon fast 230.000 Euro. Zudem wurde an den stationären Blitzern ein „Gewöhnungseffekt“ festgestellt: Nach einiger Zeit werden deutlich weniger Autos mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Was zwar positiv ist, wenn sich mehr Fahrer an die vorgeschrieben Geschwindigkeit halten. Was aber oft festzustellen sei: Nach dem Blitzer wird wieder Gas gegeben, so dass der Effekt der Verlangsamung des Verkehrs nur kurz ist. Oder, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt: „Dies bedeutet, dass eine Verhaltensänderung bei „klassischen Rasern“ lediglich punktuell erfolgt. Eine grundlegende Änderung der Verhaltensweise erfolgt in der Regel nicht.“

    Eine mobile Messung, wie sie laut Vorlage an 300 bis 400 Meßstellen immer mal wieder vorgenommen wird, hat einige Nachteile. Unter anderem, dass sie nur während der Dienstzeiten des Personals vorgenommen werden kann – also beispielsweise nicht bei Nacht.

    Die dritte Möglichkeit zur Geschwindigkeitskontrollen ist laut Landrat Michel eben besagter Meß-Anhänger. Die Kreisverwaltung habe den Angänger der Stadt Rottweil schon mal ausgeliehen und in Zimmern eingesetzt. „In den 11 Messtagen wurden 712 verwertbare Beanstandungen aufgezeichnet, dies entspricht rund 65 Verstößen pro Tag. Die Beanstandungsquote betrug 1,17 Prozent“, heißt es in der Vorlage.

    Bedenken kamen von Kreisrat Dr. Gerhard Aden, der einen „gewissen Abzock-Effekt“ gesehen haben will. Dem widersprach Michel: „Der Landkreis wird durch das Bußgeld nicht reich.“ Schließlich gebe es auch Personal- und Sachkosten für die Messungen. Eine genaue Zahl, wie viel der Kreis durch die Bußgelder einnimmt, konnten Michel nicht nennen, aber „es geht eher in die Hunderttausende als in die Million.“ Aden darauf: „Das glaube ich nicht.“

    Neben seiner Gegenstimme gab es dann noch eine Enthaltung (Dr. Christoph Maaß, AfD). Die überwiegende Mehrheit aber stimmte dafür, ein Angebot für die Beschaffung eines Trailers einzuholen, der die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen messen kann. Die Entscheidung trifft aber das Plenum des Kreistags.

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