Die derzeit rege Bautätigkeit erfordert mehr Personal bei der Genehmigungsbehörde. Der Verwaltungsausschuss des Kreistags genehmigte daher zwei zusätzliche Teilzeitstellen – eine 0,5-Stelle bei der Baurechtsbehörde und eine Dreiviertel-Stelle im technischen Bereich des Bauamts.
Bauboom ungebrochen
Dass der Bauboom ungebrochen ist, Baugebiete ratzfatz ausverkauft sind und auf Bebauung warten, das ist auch in diesen Zeiten ausgemacht. Der Hilferuf aus dem „Amt für Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt“, wie die Behörde mit vollem Namen heißt, traf daher nicht auf taube Ohren im Kreistagsausschuss. Auch wenn, worauf auch der Landrats-Stellvertreter Hermann Kopp hinwies, Stellenbesetzungen in die Haushaltsberatungen gehören. Aber nicht nur das höhere Aufkommen, auch eine hohe Fluktuation im Amt machten eine Erweiterung der Stellen notwendig. Für die Arbeit der Behörde fallen Gebühren an, die sich nach den Baukosten berechnen, wie sich aus dem Antrag des Amtes ergibt.
100 neue Stellen in sechs Jahren
Das hob auch Kreisrat Markus Huber (FWV) hervor, der sich ebenso wie Herbert Halder (CDU) für den Antrag aussprach. Auf die Stellenvermehrung im Amt wies Dr. Gerhard Aden (FDP) hin – seit 2015 habe es über hundert neue Stellen im Landratsamt gegeben. Er wollte die Notwendigkeit dieser Stellen nicht in Abrede stellen, fand aber eine grundsätzliche Diskussion des Themas notwendig.
Berthold Kammerer (SPD) regte an, die Stelle mit einem „kw-Vermerk“ (künftig wegfallend“ zu versehen. Seine Ratskollegen und Hermann Kopp gaben aber zu bedenken, dass bei Rückgang der Fallzahlen durch Fluktuation die Stellen wieder abgebaut werden könnten. „Die Gremien haben jederzeit die Möglichkeit, die Stellen wieder zu streichen“, merkte Herbert Halder an. Insofern waren alle zufrieden und beschlossen einstimmig die zusätzlichen Stellen.
An die sehr geschätzten Kreisräte des Landkreises Rottweil möchte ich folgendes zu bedenken geben. Sie monieren dass es in den letzten Jahren zu einem Stellenaufbau gekommen ist. Nun dazu sollten Sie bedenken, dass es in der Verwaltung auch zu einer Aufgabensteigerung gekommen ist. Nicht zu vergessen ist auch die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingswelle und der noch derzeit aktiven Pandemie. Es ist doch im Grunde schon erbärmlich wenn ein Gesundheitsamt personell so unterbesetzt ist, dass bei einer Pandemie alles hinten anstehen muss und zusätzlich externe Hilfen (in Form von Bundeswehr etc.) benötigt werden. Und werte Räte, Sie sind auch den Bewohner des Landkreises verpflichtet. Nicht nur dahingehend, dass die Finanzen sorgsam behandelt wird. Nein auch die Leistungen solten den Bürgern gerecht werden. Und das kann nicht funktionieren wenn die Beschäftigen im Landratsamt permanent „Land unter sind“ oder dass die Arbeit bei Urlaub einfach liegen bleibt weil die Belastung derzeit so hoch ist, dass keiner mehr eine Vertretung machen kann geschweige denn will. Auch in dieser Hinsicht haben die Kreisräte in gewisser Weise eine „sorgfaltspflicht“ den Beschäftigten gegenüber. Und sicher ist es schwierig wenn die Kreisräte zeitgleich Gemeinderäte / Bürgermeister sind. Es bedarf schon einen Spagat wenn man einerseits dem Haushalt der Gemeinde verpflichtet ist und zeitgleich dem Haushalt des Kreises …. Aber wenn Sie im Kreistag sitzen und dort „ihr Leberkäsweckle inkl. Süsses Stückle mit Getränk“ einverleiben sind Sie nunmal dem Kreis verpflichtet, ohne Wenn und Aber!