Gerade hatte Ordnungsamtsleiter Thomas Seeger die neuen Vorschriften zum Besuch bei Freunden erläutert, schon meldete der SWR eine Änderung der neuen, ab heute geltenden Corona-Verordnung: Jetzt darf man nicht nur bei Lebenspartner oder –in, sondern auch bei Eltern, Geschwistern oder Freunden übernachten, wenn die Zahl der zulässigen Personen in der Wohnung (fünf aus zwei Haushalten) nicht überschritten wird.
(Aktualisierung: Das Sozialministerium teilt mit, dass es sich um eine Änderung der Auslegung handelt, nicht der Verordnung.) Das gilt nicht nur an Weihnachten. Tagsüber sind die Besuche ohnehin schon erlaubt, und erlaubte Besuche sind auch ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Laut Ministerium miss man dort sogar über Nacht bleiben, beispielsweise an Silvester, wenn man nach 20 Uhr noch dort ist – denn dann gilt die Ausgangsbeschränkung.
300 sind möglich
„Die Lage ist nach wie vor sehr schwierig“, sagte Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel zur Corona-Situation im Kreis. Die Sieben-Tage-Inzidenz nannte er mit 268,1. Es gebe Schwankungen, aber die Tendenz weise nach wie vor nach oben. „300 sind in den nächsten Tagen durchaus möglich“, sagte er.
Seine Prognose: Die Zahl werde sich nach Weihnachten sich auf hohem Niveau stabilisieren. Er rechnet damit, dass die Zahl der Neuansteckungen erst in der zweiten Januarwoche deutlich abnehme, „aber es wird lang dauern, bis wir die 50 wieder erreicht haben.“ Mit Entspannung bei den Kliniken rechnet er erst ab der zweiten Hälfte des Januars. Wenn über Weihnachen und Silvester die Menschen „nicht über die Stränge schlagen“, sagte er und appellierte an alle, zu Hause zu bleiben. Bei jedem Besuch fahre der Virus mit, meinte er.
800 Neuansteckungen im Dezember
Die aktuellen Zahlen hatte Gesundheitsamts-Chef Dr. Heinz-Joachim Adam parat: Im November waren es 900 Neuansteckungen, im Dezember bisher schon 800. Im Landkreis seien 66 Menschen an oder mit Corona gestorben, davon 27 in den Monaten bis September.
Die Ansteckungen seien meist diffus, aber es gebe auch Zentren: In 24 Pflege-Einrichtungen seien 250 Bewohner und hundert Mitarbeiter erkrankt, in Schulen und Kindergärten seien 125 positiv auf Corona getestet worden. Im Dezember kamen 30 Menschen über 60 Jahre in die Krankenhäuser, aber inzwischen betrifft dies vermehrt auch die 20- bis 60-Jährigen, sagte Adam.
Adam: Maskentragen hilft
„Der Lockdown light hat meines Erachtens nichts gebracht, jetzt hoffen wir auf Lockdown zwei“, sagte Adam über den erwarteten weiteren Verlauf. „Große Sorge“ machten ihm Singen und Blasmusik, fügte er an. „Halten Sie Abstände ein und tragen Sie Maske!“, empfahl der Mediziner und führte statistische Werte an. Demnach filtern Eigenbau-Masken 15 Prozent der austretenden Viren, OP-Masken 50 und FFP3-Masken 75 Prozent. Beim Eigenschutz sei es besser: Eigenbau. Und OP-Masken filtern zu 70, die teureren bis zu 90 Prozent der Viren. Zusammen mit Abstand und regelmäßigem Lüften ergebe das einen wirksamen Schutz.
Böllern verboten
Thomas Seeger machte auf die Änderungen der Corona-Verordnung aufmerksam. So ist Außer-Haus-Verkauf zwar bei Gaststätten, aber nicht bei Läden zulässig; Letztere dürften aber die bestellten Waren ausliefern. Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit seien verboten. Auch Böller und Raketen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgefeuert werden. „Das geht über den Beschluss der Ministerprädentenkonferenz hinaus“, informierte Seeger, „ein gute Entschluss, denn wenn ich das auf bestimmten Plätzen verbiete, sucht sich das feuerwerkwütige Volk eben einen anderen Platz.“ Erlaubt sei aber das Abfeuern auf privatem Gelände.