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    Landkreis wird Alkoholverbot am Schmotzigen anordnen

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    Alkoholverbot am Schmotzigen Donnerstag? Das soll in Rottweil kommen. So jedenfalls kündigte es der Ordnungsamtsleiter des Kreises, Thomas Seeger, an.

    Eigentlich hat Rottweil ja ein eigenes Ordnungsamt, geleitet von Bernd Pfaff. Und eigentlich waren Verkauf und Genuss von Alkohol im Freien ja auch im Rahmen der Corona-Maßnahmen verboten. Eigentlich. Aber seit dieser Woche steht das Alkoholverbot nicht mehr in der Verordnung des Landes. Offizieller Grund laut Seeger: Die Glühweinstände wie zur Weihnachtszeit gibt es nicht mehr. Der eigentliche Grund dürfte wohl eher in Bayern zu finden sein, dessen Alkoholverbot von einem Gericht gekippt wurde. Das wollte man sich hier im Ländle ersparen.

    Inzidenz über 50

    Die Zuständigkeit des Landkreises statt der Stadt für den Erlass des Alkoholverbots ergibt sich nun aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Jedenfalls bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Gestern waren es im Kreis laut Landesgesundheitsamt 88,6, heute 85,1. Und weil Seeger davon ausgeht, dass es bis zum 11. Februar nicht weniger als 50 werden, wird der Kreis eine entsprechende Verfügung erlassen.

    Städte und Gemeinden sollen sich äußern

    Nun muss aber, damit die auch gilt und nicht gleich vom Gericht zerpflückt wird, genau beschrieben werden, wo das Verbot gilt. Seeger hat sich daher mit den Städten und Gemeinden des Kreises in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob und wo ein Alkoholverbot gewünscht wird. Die Stadt Rottweil habe ganz klar Bedarf angemeldet, sagte Seeger. Schließlich ist dort am Schmotzigen die Not am größten, wenn sich Scharen von Schülern in der oberen Hauptstraße einfinden und einige kräftig übern Durst trinken. Auch wenn, wie Rottweils Bürgermeister Dr. Christian Ruf am Mittwochabend im Gemeinderat sagte, die weiterführenden Schulen auch am Schmotzigen geschlossen sind, wird eine solche Verfügung benötigt. Sicher ist sicher.

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    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    3 Jahre her

    Liebe Entscheidungsträger im Kreis und in den Städten. Es dürfte wohl jedem klar sein, dass es im Grunde Situationen wie sie im Bild dargestellt wurde dieses Jahr nicht geben kann. Zum einen benötigt es kein Alkoholverbot denn die Kontaktbeschränkung im öffentlichem Raum gilt ja weiterhin. Jetzt soll auch noch ein Alkoholverbot ausgesprochen werde. Ja wer soll denn das alles und vor allem überall kontrollieren? Haben denn etwa die Ordnungsämter und die Polizei den Personalstand derart aufgebaut? Wenn ja, muss man sich fragen warum das beim Gesundheitsamt nicht klappt und die Bundeswehr aushelfen muss. Diese kann für solche Aufgaben rein vom Gesetzt her für solche Aufgaben nicht eingesetzt werden. Wenn dies aber – was ich gar nicht erwarte klappen sollte, müssen sich unsere Entscheidungsträger sich fragen lassen warum es in den sonstigen Jahren nicht klappt. Jugendschutz, sei es beim Alkohol oder beim Rauchen sind quasi nicht kontrollierbar. Weder in den Schulhöfen noch in den Innenstädten. Aber vielleicht läuft auch die Amtsspitze (Bross, Dr. Ruf und Herr Pfaff an den Tagen in der Stadt umher und kontrollieren. Dann sieht man sie wenigstens an den Tagen mal in der Öffentlichkeit.

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    NRWZ-Redaktion
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    Eigentlich hat Rottweil ja ein eigenes Ordnungsamt, geleitet von Bernd Pfaff. Und eigentlich waren Verkauf und Genuss von Alkohol im Freien ja auch im Rahmen der Corona-Maßnahmen verboten. Eigentlich. Aber seit dieser Woche steht das Alkoholverbot nicht mehr in der Verordnung des Landes. Offizieller Grund laut Seeger: Die Glühweinstände wie zur Weihnachtszeit gibt es nicht mehr. Der eigentliche Grund dürfte wohl eher in Bayern zu finden sein, dessen Alkoholverbot von einem Gericht gekippt wurde. Das wollte man sich hier im Ländle ersparen.

    Inzidenz über 50

    Die Zuständigkeit des Landkreises statt der Stadt für den Erlass des Alkoholverbots ergibt sich nun aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Jedenfalls bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Gestern waren es im Kreis laut Landesgesundheitsamt 88,6, heute 85,1. Und weil Seeger davon ausgeht, dass es bis zum 11. Februar nicht weniger als 50 werden, wird der Kreis eine entsprechende Verfügung erlassen.

    Städte und Gemeinden sollen sich äußern

    Nun muss aber, damit die auch gilt und nicht gleich vom Gericht zerpflückt wird, genau beschrieben werden, wo das Verbot gilt. Seeger hat sich daher mit den Städten und Gemeinden des Kreises in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob und wo ein Alkoholverbot gewünscht wird. Die Stadt Rottweil habe ganz klar Bedarf angemeldet, sagte Seeger. Schließlich ist dort am Schmotzigen die Not am größten, wenn sich Scharen von Schülern in der oberen Hauptstraße einfinden und einige kräftig übern Durst trinken. Auch wenn, wie Rottweils Bürgermeister Dr. Christian Ruf am Mittwochabend im Gemeinderat sagte, die weiterführenden Schulen auch am Schmotzigen geschlossen sind, wird eine solche Verfügung benötigt. Sicher ist sicher.

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