Abrücken von der Tageszeitung: Der Landkreis Rottweil veröffentlicht seine Amtlichen Bekanntmachungen künftig ausschließlich auf seiner Webseite www.landkreis-rottweil.de. Dies beschloss der Kreistag heute bei zwei Gegenstimmen.
Rottweil – Das eine Argument der Verwaltung, wie aus der Sitzungsvorlage von Kämmerer Gerald Kramer hervorgeht, war die Schnelligkeit. Im Rahmen der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, dass es geboten sein kann, amtliche Bekanntmachungen sehr kurzfristig so zu veröffentlichen, dass sie auch rechtswirksam werden. Das lässt sich auf der eigenen Homepage besser erledigen. „Auch in der Praxis wurde immer wieder aus verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung gefordert, künftig auf das schnellere und unkompliziertere Veröffentlichungsprozedere durch öffentliche Bekanntmachungen im Internet umzustellen“, schreibt Kramer weiter. Unter die Bekanntmachungen fallen auch die Ankündigungen der Kreistags-Sitzungen.
Ein zweites Argument sind die Kosten: Im vorigen Jahr hat der Landkreis 42.000 Euro für amtliche Bekanntmachungen ausgegeben, in diesem Jahr 30.000. Veröffentlicht werden die Bekanntmachungen im Schwarzwälder Boten, Ausgaben R1 und R2. Die umliegenden Landkreise, so Kramer weiter, haben inzwischen alle umgestellt. Und ebenso die beiden Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg.
Eine Zwischenlösung gibt es nicht, so betonte Landrat Wolf-Rüdiger Michel. Der Kreis habe nach der Landkreisordnung drei Möglichkeiten: Einrücken ins eigene Amtsblatt des Landkreises (was es nicht gibt), Einrücken in eine bestimmte, regelmäßig erscheinende Zeitung (bisher) und Bereitstellung im Internet (neu).
Die Änderung gilt ab 1. Januar. Trost für die Tageszeitung: Stellenanzeigen und Nachrufe können auch künftig in der Tageszeitung veröffentlicht werden. Und natürlich auch in der NRWZ (Anmerkung des Autors).