Umbruch beim Landgericht (LG) Rottweil: Drei der fünf Zivilkammer-Vorsitzenden verlassen innerhalb von drei Monaten die Rottweiler Justiz. In einem Fall ist die Nachfolge bereits angetreten. Dies berichtete Landgerichtspräsident Dr. Dietmar Foth im Pressegespräch des LG.
Einer der drei Nachfolger ist bereits im Amt: Der neue Vizepräsident Dr. Torsten Hub hat die Zweite Zivilkammer übernommen, die sich unter anderem mit Arzthaftungsfällen beschäftigt. Richter Dirk Hornikel, der unter anderem der Kammer für Handelssachen vorsteht, wechselt in der kommenden Woche ans Landgericht Tübingen. Und der Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Dr. Armin Zirn, „eine Institution des Landgerichts“ (Foth), tritt zum 1. Juli in den Ruhestand. Die Stellen seien ausgeschrieben, und Foth zeigte sich zuversichtlich, dass die Nachfolge von Zirn nahtlos erfolgen kann.
Corona überstanden
Die Corona-Zeit hat das Gericht laut Aussage von Foth „sehr gut“ überstanden. Abgesehen von einer Lockdown-Phase habe immer verhandelt werden können. Die Sicherheitsmaßnahmen wie Plexiglasscheiben oder Kohlendioxid-Ampeln „haben einen sicheren Dienstbetrieb, insbesondere risikolose Verhandlungen zugelassen“, sagte er. „Hinweise auf eine im Landgericht erfolgte Ansteckung in einer Sitzung oder in der Belegschaft haben wir nicht“, betonte Foth. Er lobte Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellen, die auch im Homeoffice zahlreiche Tätigkeiten „zumindest gleichwertig“ hätten erledigen können – auch wegen der neu eingeführten elektronischen Akte.
„Wir sind gut aber nicht reibungslos durch Corona gekommen“, sagte auch Dr. Thomas Geiger für die strafrechtliche Seite des LG. Dort hätten sich die Fälle gehäuft, dass ein Angeklagte oder ein Zeuge kurz vor der Verhandlung angegeben hätte, er (oder sie) sei mit Corona infiziert. So mussten immer wieder Verhandlungen kurzfristig verschoben werden, Angeklagte, Zeugen und Sachverständige umgeladen werden. „Da gab es Verzögerungen und Mehrarbeit für die Geschäftsstellen.“
Pflichtverteidiger
Geiger beschrieb ein neu aufgetauchtes Problem im Zusammenhang mit Corona: Die Anträge auf Bestellung von Pflichtverteidigern. Zwar werden die Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen bei Corona vor dem Amtsgericht verhandelt. Aber wenn ein Angeklagter (bei Strafsachen) oder Betroffener (bei Ordnugnswidrigkeiten) die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragt, ist das LG zuständig für die Beschwerden, wenn der Amtsrichter das ablehnt. Da müsse sich dann der Strafrichter in jedem Einzelfall nachprüfen, ob die Sache wirklich so schwierig ist, dass der Angeklagte einen Pflichtverteidiger braucht, und sich dazu womöglich auch in verwaltungsrechtliche Vorschriften einlesen.
Diesel
Immer noch beschäftigt der „Diesel-Skandal“ das Landgericht, berichtete Hub. Die Klagen kämen mit hundertseitigen Schriftsätzen und mehreren hundert Seiten Anlagen ins Gericht, ebenso die Erwiderungen. Auf den konkreten Fall beziehe sich nur eine Seite. Da beide Prozessparteien nicht an einem Bergleich interessiert seien, dauerten die mündlichen Verhandlungen nur ein paar Minuten. Einige Richter seien dazu übergegangen, in diesen Verfahren Onlinetermine zu machen – das heißt, der Richter muss vor Ort sein, weil die Verhandlungen öffentlich sind, Anwälte und ihre Mandanten können aber per Video zugeschaltet werden. Beklagt seien inzwischen nicht mehr die Autohäuser, sondern die Hersteller.
Die zentralen Fragen in der Diesel-Affäre seien aber inzwischen vom Bundesgerichtshof entschieden worden Aber auch wenn die Zahl der Klagen rückläufig sei: Immer noch machen die Diesel-Verfahren ein Viertel alle erstinstanzlichen Zivilsachen aus. Hub zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres diese Verfahren abgeschlossen sind.
Urteil gegen Mitarbeiter nicht rechtskräftig
Eine „sehr schwierige Zeit“ habe das Gericht erlebt, als ein Geschäftsstellenmitarbeiter verurteilt wurde, weil er Geld erschwindelt haben soll (wir berichteten). Das habe alle sehr betroffen gemacht. „Ich fand es nicht besonders glücklich, dass der Prozess hier stattfinden musste“, bemerkte Foth. Er hoffe darauf, dass die Sache bald rechtskräftig werde – der Angeklagte habe Revision eingelegt, und der BGH habe noch nicht darüber entschieden.