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    Kultusministerium:  Aichhalder Schulschließung ist zumutbar

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    Die Aichhalder Werkrealschule muss schließen. Zum nächsten Schuljahr darf die Schule keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen, weil in den beiden letzten Jahren deutlich zu wenig Eltern ihre Kinder dort angemeldet haben.

    Auf Nachfrage der NRWZ hat das Kultusministerium die Entscheidung  ausführlich begründet. Es lägen „die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Werkrealschule in Aichhalden nicht vor“, so ein Ministeriumssprecher. Die Schule habe bereits im vergangenen Schuljahr einen ersten Hinweis im Rahmen der sogenannten regionalen Schulentwicklung erhalten. Schon damals hatte die Schule die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse deutlich verfehlt.

    „Da die Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse auch in diesem Schuljahr unterschritten wurde und die Schule nicht als letzte Werkrealschule in zumutbarer Erreichbarkeit besteht – erreichbar sind beispielsweise die Grund- und Werkrealschule Schramberg-Sulgen, die Werkrealschule und Realschule Oberes Kinzigtal sowie die Werkrealschule Alpirsbach – hat der Schulträger entsprechend der rechtlichen Vorgaben einen zweiten Hinweis vom zuständigen Regierungspräsidium Freiburg erhalten.“

    Grundsätzlich gelte bei der Regionalen Schulentwicklung an auf der Grundschule aufbauenden Schulen Paragraf 30b des Schulgesetzes Baden-Württemberg. Dieser sieht vor, dass der Schulträger eine regionale Schulentwicklung durchzuführen habe, wenn die Mindestschülerzahl von 16 in der Eingangsklasse unterschritten werde. Nur wenn keine andere öffentliche Schule in zumutbarer Erreichbarkeit den gleichen Abschluss anbiete, könne man davon absehen..

    Eisenmann wollte andere Berechnung

    Weil es regelmäßig dazu komme, dass in den höheren Jahrgangsstufen die Schülerzahlen an Werkrealschulen steigen, habe sich Kultusministerin Susanne Eisenmann dafür eingesetzt, die 16er Regel zu ändern. Immer wieder wechselten Schülerinnen und Schüler von den Realschulen auf die Haupt- und Werkrealschulen, so die Ministerin.

    Kultusministerin Susanne Eisenmann. Archiv-Foto:
    him

    Sie habe sich daher „gegenüber dem Koalitionspartner dafür eingesetzt, dass die Schülerzahlen insgesamt und nicht nur die Eingangsklassen betrachtet werden“, so der Ministeriumssprecher. Und weiter: „Die Landesregierung ist dieser Auffassung allerdings leider nicht gefolgt.“

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Grundsätzlich gelte bei der Regionalen Schulentwicklung an auf der Grundschule aufbauenden Schulen Paragraf 30b des Schulgesetzes Baden-Württemberg. Dieser sieht vor, dass der Schulträger eine regionale Schulentwicklung durchzuführen habe, wenn die Mindestschülerzahl von 16 in der Eingangsklasse unterschritten werde. Nur wenn keine andere öffentliche Schule in zumutbarer Erreichbarkeit den gleichen Abschluss anbiete, könne man davon absehen..

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    Kultusministerin Susanne Eisenmann. Archiv-Foto:
    him

    Sie habe sich daher „gegenüber dem Koalitionspartner dafür eingesetzt, dass die Schülerzahlen insgesamt und nicht nur die Eingangsklassen betrachtet werden“, so der Ministeriumssprecher. Und weiter: „Die Landesregierung ist dieser Auffassung allerdings leider nicht gefolgt.“

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