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    „Kriegen Sie den A… hoch!“

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    Oberndorf/Schramberg. „Wenn Sie so weitermachen und den A…. nicht hochkriegen, sieht Ihre Zukunft schwarz aus!“ Mit drastischen Worten hat eine junge Richterin am Amtsgericht Oberndorf am Donnerstagvormittag einem gerade 21-Jährigen bei der Urteilsverkündung ins Gewissen geredet.

    Bei Peter K. (Name geändert) hatte die Polizei im März 2021 neben vier Ecstasy-Tabletten auch einen illegalen Wurfstern entdeckt. Ende Juli war er nach einem Einbruch in die Turn und Festhalle Sulgen von der Polizei erwischt worden. Beute: ein Kasten Fürstenberg Bier und zwölf weitere Flaschen Bier. Wert, mit Pfand, 25 Euro. Schaden an der Tür und am Fenster der Halle: 1000 Euro.

    Nach einer etwa zweistündigen Verhandlung hatte sie den jungen Mann wegen  des Besitzes von Drogen und einer illegalen Waffe, sowie wegen Diebstahl und Sachbeschädigung zu zwei Wochen Dauerarrest und 80 gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Außerdem muss er viermal zur Drogenberatung und  zweimal zum Drogentest.

    Im schwarzen Look, Jogginghose und Guess-Sweatshirt war der junge Schramberger vor Gericht erschienen. Geboren in Kasachstan war er als Baby mit den Eltern nach Deutschland gekommen. Ab 2007 lebt die Familie in Schramberg.  Nach einer Scheidung zieht die Mutter den Angeklagten und seine beiden jüngeren Geschwister allein auf.

    Nach Verlesung der Anklage fragt die Richterin Peter K., ob er Aussagen machen wolle. Nein, wolle er nicht.

    Polizeibeamte als Zeugen

    Als erster Zeuge berichtet ein Polizeihauptkommissar, wie man wegen der Drogen auf Peter K. gestoßen war: In einem anderen Fall hatte die Polizei Telefone überwacht – und  dabei war auch immer der Name von K. gefallen.

    Mit einem Durchsuchungsbeschluss sei man in die Wohnung gekommen und habe im Kinderzimmer die Pillen und den Wurfstern gefunden. „Außerdem haben wir sein Mobiltelefon sichergestellt.“ Darauf fanden sich Chatverläufe. Da sei es immer wieder um Marihuana in Mengen bis 5 Gramm gegangen.

    Die Beteiligten hätten sich ausgetauscht, wie man mit Alkohol und Drogen die Zeit totschlagen kann. „Das hat mich schon geschockt.“

    Bierklau in der Turn- und Festhalle

    Nach dem Fall mit den Drogen habe er später auch den Einbruch in die Turn- und Festhalle bearbeitet, berichtet der Zeuge. Zunächst habe man nur von der Ruhestörung und der Festnahme von Peter B. beim „Badschnass“ gewusst. Dann kam die Meldung vom Einbruch in die Turn- und Festhalle. „Da habe ich eins und eins zusammengezählt….“ Zumal Peter K. eine frische Wunde an der Hand hatte, die zum Einbruch in die Halle passte.

    Nach der Befragung auf dem Revier habe er Peter K. nach Hause gefahren. Dabei habe dieser den Einbruch zugegeben und gesagt: „Das war dumm von mir.“ Er habe behauptet, den Einbruch allein begangen zu haben. Das wolle er ihm aber nicht glauben, so der Zeuge, denn eine Anwohnerin habe laute Rufe: „Peter, Peter!“ gehört. Und beim „Badschnass“ wären zwei andere Kumpels gewesen, die aber türmen konnten.

    Als zweiter Zeuge berichtet ein junger Beamter von dem Einsatz Ende Juli. Es habe einen Notruf gegeben, dass bei der Berufsschule jemand eine Scheibe eingeworfen habe. Wenig später hätten sie drei Personen beim „Badschnass“ gesehen, die wegliefen. Einer mit einem Kasten Bier sei nicht sehr weit gekommen. Sein Kollege habe ihn gestellt und festgenommen. Sie hätten sich in der Nähe umgeschaut, eine zerbrochene Bierflasche gefunden und vermutet, dass daher  das Geräusch gekommen sei. An den umliegenden Gebäuden sei alles in Ordnung gewesen.

    Ein dritter Polizist berichtet vom Einbruch in die Turn- und Festhalle, den Spuren am Fenster, die eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen waren. „Da war der Bogen schnell geschlossen“, so der Beamte.

    Keine Motivation

    Die Richterin fragt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nach den persönlichen Verhältnissen. Anders als im Gerichtssaal sprach Peter K. nämlich Anfang Januar bei einem Treffen im Jugendamt durchaus über sich. Er habe in Schramberg die Schulen besucht, sei dann in eine Malerlehre gegangen, die er 2021 mit einer 3,6 im praktischen Teil beendete. „Seither ist er arbeitslos und hat keine Motivation Arbeit zu suchen.“

    Geld für Kleider, Alkohol und Drogen kommt aus dem Arbeitslosengeld 2. Er lebt in der Wohnung der Mutter, muss keine Miete bezahlen. Er hat schon mehrere Verfahren wegen Drogen und illegalem Waffenbesitz hinter sich. Zwei Mal hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, einmal gab es acht Stunden soziale Arbeit.

    Wurfstern als Spielzeug?

    Den Wurfstern betrachte er nicht als Waffe, sondern als Spielzeug, habe er ihr erklärt. Sein Verhalten ändern? Nein, das wolle er nicht, denn er verstehe gar nicht, warum der Wurfstern und die Drogen in Deutschland verboten seien. Die Mutter sei vom Verhalten ihres Sohns zwar enttäuscht, es habe aber keine Konsequenzen gegeben, so die Jugendgerichtshelferin. „Ich bin mir nicht sicher, dass er es nicht doch wieder macht.“

    Sie riet zu einer angemessenen Anzahl von gemeinnützigen Stunden, damit er wieder einen strukturierten Arbeitstag bekommt.

    Nun wendet sich die Richterin direkt an den Angeklagten, der weit vornübergebeugt auf der Anklagebank hockt. „Warum haben Sie nach der Lehre nicht weiter gearbeitet?“ – „Keine Lust.“ – „Setzen Sie sich gerade, wenn ich mit Ihnen  spreche“, fordert sie ihn auf. „Warum haben Sie sich nicht um eine andere Stelle beworben?“ – „Mein Computer ist kaputt.“ Auf die Idee, bei einem Kumpel die Bewerbungen zu schreiben,  sei er nicht gekommen. Er wolle jetzt erst einmal „das hier“ hinter sich bringen und dann mal schauen. „Wie stellen Sie sich Ihr Leben vor“, fragt die Richterin. „Gut.“

    Ob er sich denn so wohlfühle. Nein, er sei schon genug rumgesessen und wolle eigentlich arbeiten. Er habe sich auch schon mal bei der Bundeswehr beworben, aber das habe nicht geklappt. „Warum?“ – „Wegen dem hier.“

    Gras ab 15

    Was es mit seinem Drogenkonsum auf sich hat, will die Richterin erfahren. Angefangen habe er mit 15, „aber nur Gras.“ Ecstasy sei später „so mit 19, 20“ gekommen, er habe es halt probieren wollen, „zum Spaß“. Seit einem halben Jahr nehme er aber keine Drogen mehr.

    Ob er sein Verhalten ändern wolle? „Nein, ich mache doch nichts Schlimmes.“ Drogen, Waffen, Sachbeschädigung, Diebstahl – hält ihm die Richterin vor. Was er denn nun machen wolle? „Arbeit suchen, ausziehen, weiter machen, mal gucken.“

    Die Jugendgerichtshelferin weiß nicht, ob Peter K. noch für erzieherische Mittel erreichbar ist. „Wenn eine Person ihm klar sagt, was Sache ist, ist es möglich, dass das noch Wirkung zeigt.“

    Amtsgericht Oberndorf. Foto: him

    „War ein braver Junge“

    Die Mutter, die im Zuschauerraum sitzt, erzählt, dass er „ein ganz braver Junge“ war, er aber nun nicht mehr so auf sie höre. Er sei erwachsen, sage er, und wolle sich nichts mehr sagen lassen.

    Die Staatsanwältin erklärt in ihrem Plädoyer, dass die Taten erwiesen seien. Sie fordert zwei Wochen Dauerarrest, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, vier  Drogenberatungsstunden und zwei Drogentests. Peter K. verzichtet auf sein letztes Wort.

    Nach kurzer Beratung kommt die Richterin zurück, um das Urteil zu verkünden. Alle stehen. Nur Peter K. erhebt sich erst, nachdem ihn die Richterin ermahnt: „Stehen Sie auf!“

    Verhalten eines Jugendlichen

    Ihr Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin. Sie habe ihn nach Jugendstrafrecht verurteilt, auch wenn er meine, er sei erwachsen. Er übernehme jedoch keine Verantwortung, zahle keine Miete, habe keine Lust zu arbeiten und lebe in den Tag hinein. „Das ist kein Erwachsenenverhalten“, so die Richterin.

    Dass sie für ihn Jugendstrafrecht anwende, sei sein Glück, sonst hätte die Mindeststrafe für seine Taten drei Monate Haft bedeutet. Die zwei Wochen Dauerarrest sollen ihm zeigen, wie es wäre, wenn er länger „drin“ wäre. Sie hoffe, dass er nun die Reißleine ziehe. Die 80 Stunden sollen ihm die Augen öffnen, „dass es so nicht weitergehen kann“.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Die Beteiligten hätten sich ausgetauscht, wie man mit Alkohol und Drogen die Zeit totschlagen kann. „Das hat mich schon geschockt.“

    Bierklau in der Turn- und Festhalle

    Nach dem Fall mit den Drogen habe er später auch den Einbruch in die Turn- und Festhalle bearbeitet, berichtet der Zeuge. Zunächst habe man nur von der Ruhestörung und der Festnahme von Peter B. beim „Badschnass“ gewusst. Dann kam die Meldung vom Einbruch in die Turn- und Festhalle. „Da habe ich eins und eins zusammengezählt….“ Zumal Peter K. eine frische Wunde an der Hand hatte, die zum Einbruch in die Halle passte.

    Nach der Befragung auf dem Revier habe er Peter K. nach Hause gefahren. Dabei habe dieser den Einbruch zugegeben und gesagt: „Das war dumm von mir.“ Er habe behauptet, den Einbruch allein begangen zu haben. Das wolle er ihm aber nicht glauben, so der Zeuge, denn eine Anwohnerin habe laute Rufe: „Peter, Peter!“ gehört. Und beim „Badschnass“ wären zwei andere Kumpels gewesen, die aber türmen konnten.

    Als zweiter Zeuge berichtet ein junger Beamter von dem Einsatz Ende Juli. Es habe einen Notruf gegeben, dass bei der Berufsschule jemand eine Scheibe eingeworfen habe. Wenig später hätten sie drei Personen beim „Badschnass“ gesehen, die wegliefen. Einer mit einem Kasten Bier sei nicht sehr weit gekommen. Sein Kollege habe ihn gestellt und festgenommen. Sie hätten sich in der Nähe umgeschaut, eine zerbrochene Bierflasche gefunden und vermutet, dass daher  das Geräusch gekommen sei. An den umliegenden Gebäuden sei alles in Ordnung gewesen.

    Ein dritter Polizist berichtet vom Einbruch in die Turn- und Festhalle, den Spuren am Fenster, die eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen waren. „Da war der Bogen schnell geschlossen“, so der Beamte.

    Keine Motivation

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    Geld für Kleider, Alkohol und Drogen kommt aus dem Arbeitslosengeld 2. Er lebt in der Wohnung der Mutter, muss keine Miete bezahlen. Er hat schon mehrere Verfahren wegen Drogen und illegalem Waffenbesitz hinter sich. Zwei Mal hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, einmal gab es acht Stunden soziale Arbeit.

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    Ob er sich denn so wohlfühle. Nein, er sei schon genug rumgesessen und wolle eigentlich arbeiten. Er habe sich auch schon mal bei der Bundeswehr beworben, aber das habe nicht geklappt. „Warum?“ – „Wegen dem hier.“

    Gras ab 15

    Was es mit seinem Drogenkonsum auf sich hat, will die Richterin erfahren. Angefangen habe er mit 15, „aber nur Gras.“ Ecstasy sei später „so mit 19, 20“ gekommen, er habe es halt probieren wollen, „zum Spaß“. Seit einem halben Jahr nehme er aber keine Drogen mehr.

    Ob er sein Verhalten ändern wolle? „Nein, ich mache doch nichts Schlimmes.“ Drogen, Waffen, Sachbeschädigung, Diebstahl – hält ihm die Richterin vor. Was er denn nun machen wolle? „Arbeit suchen, ausziehen, weiter machen, mal gucken.“

    Die Jugendgerichtshelferin weiß nicht, ob Peter K. noch für erzieherische Mittel erreichbar ist. „Wenn eine Person ihm klar sagt, was Sache ist, ist es möglich, dass das noch Wirkung zeigt.“

    Amtsgericht Oberndorf. Foto: him

    „War ein braver Junge“

    Die Mutter, die im Zuschauerraum sitzt, erzählt, dass er „ein ganz braver Junge“ war, er aber nun nicht mehr so auf sie höre. Er sei erwachsen, sage er, und wolle sich nichts mehr sagen lassen.

    Die Staatsanwältin erklärt in ihrem Plädoyer, dass die Taten erwiesen seien. Sie fordert zwei Wochen Dauerarrest, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, vier  Drogenberatungsstunden und zwei Drogentests. Peter K. verzichtet auf sein letztes Wort.

    Nach kurzer Beratung kommt die Richterin zurück, um das Urteil zu verkünden. Alle stehen. Nur Peter K. erhebt sich erst, nachdem ihn die Richterin ermahnt: „Stehen Sie auf!“

    Verhalten eines Jugendlichen

    Ihr Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin. Sie habe ihn nach Jugendstrafrecht verurteilt, auch wenn er meine, er sei erwachsen. Er übernehme jedoch keine Verantwortung, zahle keine Miete, habe keine Lust zu arbeiten und lebe in den Tag hinein. „Das ist kein Erwachsenenverhalten“, so die Richterin.

    Dass sie für ihn Jugendstrafrecht anwende, sei sein Glück, sonst hätte die Mindeststrafe für seine Taten drei Monate Haft bedeutet. Die zwei Wochen Dauerarrest sollen ihm zeigen, wie es wäre, wenn er länger „drin“ wäre. Sie hoffe, dass er nun die Reißleine ziehe. Die 80 Stunden sollen ihm die Augen öffnen, „dass es so nicht weitergehen kann“.

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