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    NRWZ.deLandkreis RottweilTrichtingen vs. Epfendorf: Klage gegen Schulschließung im ersten Anlauf gescheitert

    Trichtingen vs. Epfendorf: Klage gegen Schulschließung im ersten Anlauf gescheitert

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    Keine Schule mehr in Trichtingen? Viele Einwohner des zur Gemeinde Epfendorf gehörenden Dorfs wehren sich gegen einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss. Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg haben sie dieser Tage eine erste Niederlage erlitten.

    Der Gemeinderat hatte im vorigen Jahr auch aus finanziellen Gründen beschlossen, die Grundschule der Gemeinde auf den Standort Epfendorf zu konzentrieren. Das Aus für die idyllisch gelegene Schule im „schönsten Fachwerkdorf des Kreises Rottweil“, wie es auf der Homepage der Gemeinde heißt. Das gefiel vielen Trichtingern nicht. Und es wurde auf den Eingemeindungsvertrag von 1973 verwiesen, in dem stehe, dass die Schule erhalten werden müsse. Schultes Prielipp war anderer Meinung – und so wurde der Rechtsweg beschritten.

    152 für den Antrag

    Aber wer kann auf die Einhaltung des Vertrages klagen? Die Gemeinde Trichtingen, die damals Vertragspartnerin war, existiert nicht mehr, sie ist am 1. Januar 1975 in der Gemeinde Epfendorf aufgegangen (nachdem ein Jahr zuvor Harthausen eingemeindet worden war). Es existiert daher auch kein gewählter Vertreter von Trichtingen. Also stellten insgesamt 152 Einwohnerinnen und Einwohner den Antrag ans Verwaltungsgericht Freiburg, einen Prozesspfleger zu bestimmen, der die Interessen der Trichtinger in einem Prozess wahrnehmen soll.

    Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt. Ob ein solcher Antrag überhaupt zulässig ist, bezweifelt das Gericht schon von vorn herein. Aber wenn, dann müssten bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So wurden Kläger und Beklagte nicht richtig bezeichnet, beanstandet das Gericht. Der Sachverhalt sei nicht ausreichend geschildert worden. Zudem vermissen die Freiburger Richter eine Kostenschätzung.

    Die 152 Antragsteller können noch Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Keine Schule mehr in Trichtingen? Viele Einwohner des zur Gemeinde Epfendorf gehörenden Dorfs wehren sich gegen einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss. Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg haben sie dieser Tage eine erste Niederlage erlitten.

    Der Gemeinderat hatte im vorigen Jahr auch aus finanziellen Gründen beschlossen, die Grundschule der Gemeinde auf den Standort Epfendorf zu konzentrieren. Das Aus für die idyllisch gelegene Schule im „schönsten Fachwerkdorf des Kreises Rottweil“, wie es auf der Homepage der Gemeinde heißt. Das gefiel vielen Trichtingern nicht. Und es wurde auf den Eingemeindungsvertrag von 1973 verwiesen, in dem stehe, dass die Schule erhalten werden müsse. Schultes Prielipp war anderer Meinung – und so wurde der Rechtsweg beschritten.

    152 für den Antrag

    Aber wer kann auf die Einhaltung des Vertrages klagen? Die Gemeinde Trichtingen, die damals Vertragspartnerin war, existiert nicht mehr, sie ist am 1. Januar 1975 in der Gemeinde Epfendorf aufgegangen (nachdem ein Jahr zuvor Harthausen eingemeindet worden war). Es existiert daher auch kein gewählter Vertreter von Trichtingen. Also stellten insgesamt 152 Einwohnerinnen und Einwohner den Antrag ans Verwaltungsgericht Freiburg, einen Prozesspfleger zu bestimmen, der die Interessen der Trichtinger in einem Prozess wahrnehmen soll.

    Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt. Ob ein solcher Antrag überhaupt zulässig ist, bezweifelt das Gericht schon von vorn herein. Aber wenn, dann müssten bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So wurden Kläger und Beklagte nicht richtig bezeichnet, beanstandet das Gericht. Der Sachverhalt sei nicht ausreichend geschildert worden. Zudem vermissen die Freiburger Richter eine Kostenschätzung.

    Die 152 Antragsteller können noch Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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