Ab dem 11. Oktober 2021 werden die kostenfreien Corona-Bürgertests für alle abgeschafft. Lediglich etwa Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten diese Tests bis Jahresende 2021 kostenfrei. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Kreis der Berechtigten noch einmal verkleinert. Das geht aus Informationen des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich. So die Argumentation des Bundesgesundheitsministeriums. Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger endet daher am 11. Oktober 2021. Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selbst tragen. Welche Menschen das sind, listet die Behörde hier auf. Dies sind etwa Menschen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind. Oder auch Menschen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, so das Gesundheitsministerium.
Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen.
Update: Im Testzentrum auf dem Rottweiler Berner Feld gibt es die Spucktests ab dem 11. Oktober 2021 für 10 Euro pro Test. Die Bezahlung erfolgt direkt bei Onlinebuchung via Bankeinzug oder Kreditkarte, so die Betreiber. „Termine sind ausschließlich über unser Online-Buchungssystem buchbar. In der Regel bieten wir bis zu 1000 Termine pro Tag an, so dass Sie die gewünschte Uhrzeit auswählen können“, erklären sie weiter. Mehr unter www.testzentrum-rottweil.de
Die Römer-Apotheke in Rottweil von Dr. Eckart Sailer wird auch nach dem 11. Oktober 2021 ihr Testzentrum weiterhin betreiben und in gewohnter Weise Antigen-Schnelltests sowie die NAT-Tests anbieten. Das kündigte Sailer gegenüber der NRWZ an. Die Öffnungszeiten würden allerdings wegen der zu erwartenden sinkenden Nachfrage folgendermaßen reduziert: Mo.–Fr. 16–20 Uhr und Sa. 9–13 Uhr. „Wir arbeiten vornehmlich mit Studierenden der Hochschule Furtwangen und könnren auf ein eingespieltes Team von 15 Mitarbeitern zurückgreifen“, so Sailer.
Als Schnelltests verwendet die Römer-Apotheke den Greenspring-Test, der bei einer Studie des Paul-Ehrlich-Instituts als der Beste von 122 Tests abgeschnitten habe. Die Probennahme erfolgt entweder über die Nase, Rachen oder als Lollytest. „Der Test ist zudem europaweit anerkannt“, so Sailer. „Auf Wunsch wird dem Patienten das europäische DCC-Zertifikat ausgestellt.“
Zu den Kosten: Die Preise für die Tests beginnen bei 10 Euro – wenn die Testpersonen sich vorab anmelden. „Zuschläge werden erhoben, wenn die Probanden ohne Anmeldung erscheinen“, kündigt der Pharmazierat an. Die Anmeldung erfolgt unter www.coronatest-rottweil.de
Der NAT-Test sei eine Alternative zum PCR-Test und liefere mit derselben Genauigkeit Ergebnisse binnen 20 Minuten, sagt Sailer. Der Test sei gesetzlich anerkannt für die Bestätigungstestung bei positiven Schnelltests und um Personen aus der Quarantäne frei zu testen. Hier arbeitet die Römer-Apotheke nach Angaben ihres Betreibers in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rottweil und dem Pandemiearzt und Impf-Zentrums-Betreiber Dr. Bernhard Schönemann. „Insbesondere Schulen und Kindergärten schicken uns regelmäßig positiv getestete Kinder und Jugendliche zur Abklärung. Diese Tests sind kostenfrei“, so Sailer.
Aber auch in der Warnstufe, die in Baden-Württemberg ab 250 belegten Intensivbetten gilt, könne der NAT-Test den dann geforderten PCR-Test bei Ungeimpften ersetzen. Dieser Test schlägt dann mit 65 Euro zu Buche.
Die Betreiber des Testzentrums auf dem Berner Feld erklären: „Sowohl Spucktests als auch Stäbchentests für Mundabstriche oder auch Nasenabstriche werden offiziell als anerkannte Antigentests gewertet. Der Proband kann daher entscheiden, welcher Test ihm besser zusagt.“
Willkommen Impfzwang!
Tja, früher nannte man so etwas ’sittenwidrig‘.