Keine Grüngut-Annahme in Zimmern und Bochingen

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Grünschnitt-Annahme – im Kreis Tuttlingen sind seit heute alle Stellen geschlossen. Im Kreis Rottweil sind es zwei, die nichts mehr annehmen: Zimmern und Bochingen. Vorerst.

Priorität hat für den Landkreis die Entsorgung von Haus- und Biomüll. „Der Hausmüll muss nach Böblingen“, erklärte Landrat Dr. Wolf Rüdiger Michel beim telefonischen Pressegespräch. Dies lasse sich aber nur dann aufrecht erhalten, wenn die Mitarbeiter der Firma Alba arbeiten können und nicht wegen des Corona-Virus ausfallen. Also müssten deren Kontakte mit Kunden eingeschränkt werden. Daher werden die Annahmestellen auf der Deponie Bochingen und bei der Sortieranlage Zimmern geschlossen, und nicht an allen übrigen Stellen wird eine Aufsicht zur Stelle sein.

Michel und der Erste Landesbeamte Hermann Kopp appellierten an die Menschen im Landkreis, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit eben mal nicht den Rasen zu mähen oder die Hecken zu schneiden. Wenn wie am Samstag 200 Personen in Bochingen und 100 in Deißlingen ihren Grünschnitt abgeben, dann seien das zu viele Begegnungen mit Ansteckungsgefahr– auch zwischen anliefernden Bürgern. Zumal viele der Anlieferer und auch der Aufsichtspersonen im fortgeschrittenen Alter seien, mithin also in der Corona-Risikogruppe. Notfalls, so sagte Kopp, müsse man dann „nachjustieren“.

Statt in Zimmern könne der Grünschnitt, wenn nötig, am Keltenberg abgegeben werden. Die Bochinger und Boller könnten zur Annahmestelle in der Oberndorfer Talstadt fahren.

Weitere Einschränkungen in der Abfallentsorgung sind derzeit nicht angeordnet, „wir wollen die Schraube nicht zu eng anziehen“, sagte Kopp. Wobei er empfahl, beispielsweise den Elektroschrott einstweilen daheim zu lassen und nicht zu den Sammelstellen zu bringen. „Jetzt ist der falsche Zeitpunkt, um auszuräumen“, ergänzte Michel. Und er erinnerte daran, dass die Kurve des Zuwachses an Erkrankungsfällen abgeflacht werden müsse.

Besondere Regelungen für Haushalte in Quarantäne

Dazu schreibt das Landratsamt: Zur Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, in denen positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen leben, wurden vom Umweltministerium BW die folgenden Hinweise zur Entsorgung von Abfällen herausgegeben.
Grundsätzlich gilt: Abfälle aus solchen betroffenen privaten Haushalten sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies gilt auch für Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen bzw. für sonst zu trennende Abfälle wie Wertstoffe, Verpackungen, Küchenabfälle. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:

  • Kontaminierte Abfälle müssen in stabilen, fest verschlossenen Müllsäcken direkt in die Abfalltonnen oder Container gegeben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits voll, ist eine sichere Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
  • Flüssige Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.