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Karrais: „Die Abschiebung ist tragisch, aber rechtlich nachvollziehbar!“

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Vor etwa einer Woche hat die Polizei die Familie Iseni nach Nordmazedonien abgeschoben. Der Asylanatrag des Familienvaters war im September abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage dagegen abgelehnt. Eine freiwillige Ausreise der Familie war nicht erfolgt. Daraufhin hatte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur empört. Ihr antwortet nun der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais:

Stuttgart/Schenkenzell. „Der Fall der Familie Iseni ist eine tragische Migrationsgeschichte. Ich habe mich, bevor der Fall öffentlich wurde mit den Gegebenheiten auseinandergesetzt und mit seinem Arbeitgeber das Gespräch gesucht. Meiner Empfehlung eine Petition beim Landtag einzureichen, folgte man nicht.“

Diese hätte wahrscheinlich aufschiebende Wirkung bis zur endgültigen Klärung gehabt, so Karrais. Eine Online-Petition sei zwar für das Schaffen von Aufmerksamkeit gut, entfalte aber keine rechtliche Wirkung.

Der falsche Weg

In Gesprächen mit Journalisten und auch den betroffenen Behörden habe er sich Karrais fortlaufend über die Situation informiert. Er schätze die Lage daher so ein: „Nordmazedonien gehört seit 2014 zu den sicheren Herkunftsstaaten. Das bedeutet, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass kein Asylgrund vorliegt und der Antragsteller das Gegenteil beweisen muss.

Aufgrund der Herkunft aus einem sicheren Drittstaat war die Wahrscheinlichkeit eines positiven Asylbescheids zum dauerhaften Aufenthalt nahezu null.“ Schon damals habe es mit der Westbalkan-Regel für Menschen aus Nordmazedonien vereinfachte Zugänge zum Arbeitsmarkt in Deutschland gegeben. Und zwar legal und mit Bleibeperspektive. Diese Option hätten die Isenis nicht gewählt.

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Daniel Karrais. Foto: pm

Als Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat hätte Herr Iseni nach Rechtslage keine Arbeitserlaubnis erhalten sollen. Insofern stellt der Entzug der Arbeitserlaubnis keine Willkür dar, sondern die Wiederherstellung der Rechtslage, argumentiert Karrais. „Durch diese Regel will man erreichen, dass es unattraktiv ist, einen Asylantrag zu stellen, wenn man aus einem sicheren Herkunftsland kommt. So soll vermieden werden, dass Integration stattfindet, obwohl keine Aussicht auf Bleiberecht besteht.“  

Das sei eben auch eine Konsequenz der landläufigen Forderung nach Härte in der Migrationspolitik, auch dann, wenn eine Entscheidung im ersten Moment nicht nachvollziehbar erscheine.

Wahlkampf mit dem Schicksal einer Familie

Auf die Äußerungen der SPD-Abgeordneten Derya Türk-Nachbaur reagiert der der Rottweiler FDP-Abgeordnete mit Unverständnis: „Es ist peinlich, dass Frau Türk-Nachbaur keine Gelegenheit auslässt, um hier mit dem Schicksal einer Familie Wahlkampf zu machen. Auch wenn eventuell Fehler gemacht wurden, gab es keine willkürlichen Entscheidungen.“

All diese geltenden Gesetze seien unter Beteiligung der SPD entstanden. „Unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass Entscheidungen eben nicht emotional, sondern auf Grundlage der Gesetze getroffen werden. Statt Lösungen anzubieten, poltert sie in Briefen an das nicht zuständige Innenministerium und kippt damit Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.“

Karrais meint abschließend: „Durch eine ungünstige Wahl des Wegs und eine fragwürdige Erteilung einer Arbeitserlaubnis entstand ein Arbeitsverhältnis, das es nicht hätte geben sollen. Durch die lange Bearbeitungszeit im BAMF fand in der Zwischenzeit die Integration der Familie in der Gesellschaft statt.“

Fatale Außenwirkung

Als dann der Staat die Rechtslage umgesetzt habe, sprich die Familie abgeschoben hat, habe es eine dann gut integrierte Familie getroffen. „Die Außenwirkung ist fatal und für die Betroffenen ist es eine persönliche Katastrophe. Solche Fälle zeigen uns immer wieder, dass die Migration in unserem Land noch nicht geordnet von statten geht, obwohl wir einerseits eine humanitäre Verantwortung haben, aber andererseits auch Einwanderung brauchen.“

Von der Landesregierung fordere Karrais daher die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden, um die Kompetenzen zu bündeln. Außerdem müsse dringend an den Bearbeitungszeiten des BAMF angesetzt werden. So sei das Problem auch entstanden, weil über eineinhalb Jahre geprüft worden sei, endet die Stellungnahme.

 

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