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    „In Sammelwut reingelaufen?“

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    OBERNDORF –  „Auf einer Skala von eins bis zehn, und eins nicht so schlimm und zehn sehr schlimm“, so ein Kripobeamter, „wäre das Video elf.“ Vor dem Amtsgericht Oberndorf hat sich jetzt ein Mittfünfziger aus Schiltach wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie verantworten müssen. Neben etwa 5000 Bildern fanden Kripobeamte auch etliche Videos. Darunter einen Film, auf dem ein Säugling bestialisch gequält wurde. Die Strafe: ein Jahr, drei Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

    Der Oberndorfer Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hat versucht, aus dem geständigen Angeklagten herauszubekommen, weshalb er diese Bilder und Filme auf seinen PC runtergeladen und abgespeichert hat. „Es ist mir heute auch schleierhaft“, sagt er mit leiser Stimme, „ich bin da in eine Sammelwut reingelaufen.“ Es fällt ihm schwer, sich zu erklären, er versichert aber: „Ich bin nie auf die Idee gekommen, ein Kind anzufassen.“

    Ekelhafte Sachen

    Die Bilder habe er nur teilweise angeschaut, er habe sich auch nicht sexuell befriedigt am PC. „Das waren ja richtig ekelhafte Sachen, teilweise.“ Für Richter Heuer unverständlich, weshalb er  „diese Sachen“ dann runter geladen hat. Offenbar kamen solche Bilder in Datenpaketen, in denen auch „schöne Sachen“ dabei waren. Es sei wie ein Zwang für ihn gewesen, solche Bilder herunterzuladen, sagt der Angeklagte.

    Richter Heuer verliest eine Beschreibung des Videos, in dem ein zwölf bis 24 Monate altes Mädchen zu sehen  sei, das von einer maskierten Frau auf widerwärtige Weise missbraucht wird. „Danach war dieses Kind körperlich und seelisch zerstört“, ist Heuer überzeugt.  Der Angeklagte meint, er habe das Video nie angeschaut. Er habe auch nicht gezielt „nach so was gesucht“. Der Film sei „absolut abstoßend“.

    Arbeitsüberlastung bei der Kripo

    Als erster Zeuge berichtet ein Kriminalhauptkommissar, dass das Landeskriminalamt dem  Schiltacher auf die Schliche gekommen war, weil von seinem Rechner aus der Film  angeboten wurde. Im November 2016 gab es eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahme von Computer und Festplatten. Im Februar 2017 waren die Daten aufbereitet und gingen an die Kripo in Freudenstadt.

    Wegen vieler anderer Fälle, Computerproblemen in Rottweil und allgemeiner Arbeitsüberlastung sei er erst gut ein Jahr später im Mai 2018 dazu gekommen, die 12.000 Bilder und Filme mit Kinder- und Jugendpornografie „händisch“ auszuwerten, so der Zeuge. Anschließend habe er den Schiltacher als Beschuldigten befragt. Dieser habe zugegeben, die Dateien auf seinem Computer heruntergeladen und gespeichert zu haben. „Das Video ist mit das Schlimmste, was ich bisher gesehen habe.“  

    Erst im September 2018 kam der Fall zur Staatsanwaltschaft Rottweil. Eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ wird Richter Heuer das im Urteil nennen und zwei Monate der Strafe als verbüßt abziehen. Ob seit der Beschlagnahme beim Angeklagten noch etwas vorgefallen sei, will Heuer vom Zeugen wissen: „Nein, absolut nichts.“

    Akribische Suche nach Beweisen

    Als zweiter Zeuge berichtet der Kriminalbeamte, der die erste Auswertung vorgenommen hat, über die raffinierten Möglichkeiten, wie die Polizei Daten und Dateien im Internet zurückverfolgen kann. Über bestimmte Kennzahlen – „mathematische Fingerabdrücke“ –  können die Beamten über eine Datenbank im Bundeskriminalamt sehr schnell feststellen, ob es sich um Kinderpornos handelt, ohne die Bilder selbst anschauen zu müssen. „Das Ergebnis hier: mehr als 12.800 erkannte Kinderpornobilder“, so der Zeuge. Darunter waren auch tausende gelöschte Dateien, die wiederhergestellt werden konnten.

    Auf Wunsch des Richters hatte der Kommissar seinen Laptop mit dem Quälvideo dabei. Richter, Staatsanwalt, Pflichtverteidiger, der psychiatrische Gutachter Dr. Ralf Schulte, die Zeugen und der Angeklagte beginnen, den Film anzuschauen. „Wir müssen das machen, wir haben keine andere Wahl“, so Heuer. Für die Öffentlichkeit sind nur die jämmerlichen Schreie des gequälten Säuglings zu hören.

    Unerträgliche Bilder

    Nach wenigen Minuten wendet sich der Angeklagte ab, schleicht zurück auf die Anklagebank, während die anderen bis fast zum bitteren Ende weiter schauen. Der Angeklagte meint anschließend: „Schlimm, menschenverachtend, ich habe das gelöscht.“ Allerdings, so die Beweislage, das Video wurde mehrfach von seinem Computer weiter verbreitet.

    Heuer verordnet den Beteiligten und sich  eine Unterbrechung. „Ich brauche  Luft, um das zu verarbeiten.“ Anschließend berichtet er über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, die dieser dem Gutachter Dr. Schulte gegenüber gemacht hatte.  Nach der Schule handwerkliche Ausbildung, Arbeit in verschiedenen Betrieben, Ehescheidung, Tätigkeit in Vereinen, feste Beziehung. Eine Vorstrafe wegen Trunkenheit am Steuer.

    Gutachter Schulte möchte wissen, ob er sich um eine Therapie bemüht hat. „Nein“, sagt der Angeklagte, „aber ich rechne damit, dass ich das machen muss.“ Er habe keine Ahnung, wie eine solche Therapie geht, und habe sich bisher auch noch nicht kundig gemacht.

    In seinem Gutachten stellt Schulte fest, der Angeklagte leide nicht unter einer psychischen Erkrankung, er sei auch nicht wirklich pädophil, es gebe aber Andeutungen, dass da etwas vorliege. „Ohne eine solche Neigung wäre eine solche Sammlung nicht erklärbar.“ Der Angeklagte sei voll zurechnungsfähig und müsse dringend in eine Therapie. Seine Prognose sei gut, weil sozial integriert und weil er sich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Es gebe auch keine Anzeichen, dass er selbst eine Sexualstraftat begehen werde.

    Die Plädoyers und das Urteil

    Um das Verfahren zu vereinfachen, schlug Heuer dem Staatsanwalt vor, die Anklage auf den einen Fall mit dem Video zu beschränken. Das sei ein „so extremer Fall, das reicht“. Der Staatsanwalt schloss sich dieser Ansicht an. Er zitierte einen der Zeugen und sprach von „starkem Tobak“ mit Blick auf die Bilder und Videos.  Er hielt dem Schiltacher vor, dass er nichts unternommen habe in Sachen Therapie und ihm wohl immer noch die Einsicht fehle, für das, was er da getan habe. Er forderte in seinem Plädoyer ein Jahr und drei Monate Haft zur Bewährung und als Auflage, dass der Angeklagte eine Therapie machen muss.

    Für den Pflichtverteidiger sprachen für den Angeklagten sein Geständnis und die Tatsache, dass seither nichts mehr vorgefallen ist. Er bereue die Taten, habe aber billigend in Kauf genommen, dass diese Bilder über seinen PC weiter verbreitet wurden. Er plädierte auf zehn Monate zur Bewährung und einer Pflicht zur Therapie.

    In seinem Urteil schloss sich Richter Heuer dem Staatsanwalt an, brummte dem Angeklagten aber noch eine Geldbuße in Höhe von 3600 Euro auf, die er in monatlichen Raten zu 300 Euro abzahlen muss. Außerdem muss er mindestens ein Jahr lang mindestens zwei Mal im Monat in eine ambulante Therapie.

    Harakiri-Spiel hoch drei

    Scharfe Kritik übt Heuer am Staat, der die Polizei personell nicht so ausstatte, dass ein solcher Fall schnell aufgeklärt werden kann. Seit November 2016 habe die Polizei gewusst, da ist jemand, der wohl pädophil ist. Und jahrelang geschieht nichts. „Dann hängt es vom Zufall ab, was passiert. Das ist ein Harakiri-Spiel hoch drei“, zürnt Heuer. „Wir können alle froh sein, dass der Angeklagte kein Kern-Pädophiler ist.“

    Für das Verhalten des Angeklagten sehe er eine mögliche Erklärung in der gescheiterten Ehe. Heuer macht klar, dass jeder Missbrauch, der auf diesen Bildern gezeigt werde, einen kaputten Menschen zeige, dessen Leben zerstört sei. Dies müsse dem Angeklagten endlich klar werden.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen das Urteil an. Richter Heuer gab dem Schiltacher noch mit auf den Weg: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich für die Therapie öffnen.“ Kriminalbeamte, Prozessbeteiligte und Beobachter blieben einigermaßen ratlos zurück: “Wieso besitzt man so etwas?“

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Wegen vieler anderer Fälle, Computerproblemen in Rottweil und allgemeiner Arbeitsüberlastung sei er erst gut ein Jahr später im Mai 2018 dazu gekommen, die 12.000 Bilder und Filme mit Kinder- und Jugendpornografie „händisch“ auszuwerten, so der Zeuge. Anschließend habe er den Schiltacher als Beschuldigten befragt. Dieser habe zugegeben, die Dateien auf seinem Computer heruntergeladen und gespeichert zu haben. „Das Video ist mit das Schlimmste, was ich bisher gesehen habe.“  

    Erst im September 2018 kam der Fall zur Staatsanwaltschaft Rottweil. Eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ wird Richter Heuer das im Urteil nennen und zwei Monate der Strafe als verbüßt abziehen. Ob seit der Beschlagnahme beim Angeklagten noch etwas vorgefallen sei, will Heuer vom Zeugen wissen: „Nein, absolut nichts.“

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    Auf Wunsch des Richters hatte der Kommissar seinen Laptop mit dem Quälvideo dabei. Richter, Staatsanwalt, Pflichtverteidiger, der psychiatrische Gutachter Dr. Ralf Schulte, die Zeugen und der Angeklagte beginnen, den Film anzuschauen. „Wir müssen das machen, wir haben keine andere Wahl“, so Heuer. Für die Öffentlichkeit sind nur die jämmerlichen Schreie des gequälten Säuglings zu hören.

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    Nach wenigen Minuten wendet sich der Angeklagte ab, schleicht zurück auf die Anklagebank, während die anderen bis fast zum bitteren Ende weiter schauen. Der Angeklagte meint anschließend: „Schlimm, menschenverachtend, ich habe das gelöscht.“ Allerdings, so die Beweislage, das Video wurde mehrfach von seinem Computer weiter verbreitet.

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    Gutachter Schulte möchte wissen, ob er sich um eine Therapie bemüht hat. „Nein“, sagt der Angeklagte, „aber ich rechne damit, dass ich das machen muss.“ Er habe keine Ahnung, wie eine solche Therapie geht, und habe sich bisher auch noch nicht kundig gemacht.

    In seinem Gutachten stellt Schulte fest, der Angeklagte leide nicht unter einer psychischen Erkrankung, er sei auch nicht wirklich pädophil, es gebe aber Andeutungen, dass da etwas vorliege. „Ohne eine solche Neigung wäre eine solche Sammlung nicht erklärbar.“ Der Angeklagte sei voll zurechnungsfähig und müsse dringend in eine Therapie. Seine Prognose sei gut, weil sozial integriert und weil er sich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Es gebe auch keine Anzeichen, dass er selbst eine Sexualstraftat begehen werde.

    Die Plädoyers und das Urteil

    Um das Verfahren zu vereinfachen, schlug Heuer dem Staatsanwalt vor, die Anklage auf den einen Fall mit dem Video zu beschränken. Das sei ein „so extremer Fall, das reicht“. Der Staatsanwalt schloss sich dieser Ansicht an. Er zitierte einen der Zeugen und sprach von „starkem Tobak“ mit Blick auf die Bilder und Videos.  Er hielt dem Schiltacher vor, dass er nichts unternommen habe in Sachen Therapie und ihm wohl immer noch die Einsicht fehle, für das, was er da getan habe. Er forderte in seinem Plädoyer ein Jahr und drei Monate Haft zur Bewährung und als Auflage, dass der Angeklagte eine Therapie machen muss.

    Für den Pflichtverteidiger sprachen für den Angeklagten sein Geständnis und die Tatsache, dass seither nichts mehr vorgefallen ist. Er bereue die Taten, habe aber billigend in Kauf genommen, dass diese Bilder über seinen PC weiter verbreitet wurden. Er plädierte auf zehn Monate zur Bewährung und einer Pflicht zur Therapie.

    In seinem Urteil schloss sich Richter Heuer dem Staatsanwalt an, brummte dem Angeklagten aber noch eine Geldbuße in Höhe von 3600 Euro auf, die er in monatlichen Raten zu 300 Euro abzahlen muss. Außerdem muss er mindestens ein Jahr lang mindestens zwei Mal im Monat in eine ambulante Therapie.

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    Für das Verhalten des Angeklagten sehe er eine mögliche Erklärung in der gescheiterten Ehe. Heuer macht klar, dass jeder Missbrauch, der auf diesen Bildern gezeigt werde, einen kaputten Menschen zeige, dessen Leben zerstört sei. Dies müsse dem Angeklagten endlich klar werden.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen das Urteil an. Richter Heuer gab dem Schiltacher noch mit auf den Weg: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich für die Therapie öffnen.“ Kriminalbeamte, Prozessbeteiligte und Beobachter blieben einigermaßen ratlos zurück: “Wieso besitzt man so etwas?“

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