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    NRWZ.deLandkreis RottweilHerumstehen in der Clique - macht 178,50 Euro. Pro Person.

    Herumstehen in der Clique – macht 178,50 Euro. Pro Person.

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    Man liest es allenthalben: Gerade auch für Kinder und Jugendliche ist die Corona-Krise keine leichte Zeit. Dann kommt dazu, dass sich jetzt, ganz aktuell, etwa führende Landespolitiker über die richtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie streiten. Und pro Bundesland, aber teils auch in einzelnen Städten unterschiedliche Verordnungen gelten. Wer soll da durchblicken? Besser jeder – denn ein Verstoß geht richtig ins Geld, wie ein Fall aus Oberndorf zeigt.

    Sie haben fahrlässig entgegen der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung–CoronaVO) über Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen zuwidergehandelt.

    Landratsamt Rottweil, Bußgeldstelle

    So steht es – grammatikalisch nicht ganz einwandfrei, man kann nicht entgegen einer Verordnung zuwiderhandeln – in einem Bußgeldbescheid, der dieser Tage an eine 15-Jährige gegangen ist. Um gleich zu erklären, warum dieser der NRWZ vollständig vorliegt: Es handelt sich um die Tochter des Verfassers dieser Zeilen. Ja, so spielt das Leben.

    Bunte Truppe

    Das Vergehen der jungen Frau: Sie habe sich mit elf anderen Personen „entgegen § 9 Abs. 1 CoronaVO“ an einer „Örtlichkeit“ aufgehalten. Dabei habe „im Rahmen einer Streifenfahrt beobachtet“ werden können, wie die junge Dame „und die weiteren Personen sich zueinander wandten und miteinander sprachen.“ Und weiter, wieder grammatikalisch nicht ganz einwandfrei: „Zwischen Ihnen und den weiteren Personen bestand weder ein familiäre noch häusliche Gemeinschaft.“

    Die zwölf jungen Leute aus elf verschiedenen Haushalten – eine bunte Truppe mit einem Mix internationaler Vornamen, eine richtige Clique – wurden von den Streifenbeamten der Polizei damals hochgenommen. Personalien raus, der Ton sehr barsch, erinnert man sich. Und gut einen Monat später folgte die Quittung: 178,50 Euro für jeden Einzelnen und jede Einzelne. Frisch auf den Tisch zum 1. Advent.

    Nach aktueller Sachlage geschah das völlig zu Recht. Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt die Corona-Verordnung in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung. Und am 23. Oktober wurden die jungen Leute erwischt.

    Natürlich nervt es, dass am gleichen Wochenende, als der Bußgeldbescheid eintrifft, die AfD einen Parteitag mit hunderten Delegierten abhält. Denen erlaubt es der Gesetzgeber allerdings.

    33 Bescheide

    Der vorliegende ist auch kein Einzelfall: Allein im November 2020 sind 33 Bescheide mit einer Gesamtsumme von 4950 Euro an Bußgeldern ergangen, erfuhr die NRWZ aus dem Landratsamt Rottweil. Macht 150 Euro pro Bescheid. Plus 25 Euro „Gebühr“ und 3,50 Euro für die Auslagen der Verwaltung summiert sich das auf 178,50 Euro. Damit bewegt sich das Amt im Rahmen des Bußgeldkatalogs, der Strafen bis zu 1000 Euro beim Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorsieht, aber eben auch einen Regelsatz von 150 Euro.

    „Die Mehrheit der Bußgeldverfahren seit April 2020 wird rechtskräftig und bezahlt“, so eine Sprecherin des Landratsamts auf Nachfrage der NRWZ. Vereinzelt seien Einsprüche eingelegt worden. „Als Begründung wurde regelmäßig Nichtwissen von den Bestimmungen der Corona-Verordnung oder Eingriff in ein grundgesetzliches Freiheitsrecht vorgetragen“, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Mit diesen Argumenten hätten die Einsprechenden beim zuständigen Amtsgericht jedoch nicht durchdringen können, weshalb einige Einsprüche im Vorfeld eines Gerichtsentscheids freiwillig zurückgenommen worden seien.

    Will heißen: Ob zähneknirschend oder nicht, am Ende bezahlt bislang so ziemlich jeder. Und auch für den vorliegenden Fall macht das Landratsamt unmissverständlich klar: „Sofern gegen den Bußgeldbescheid vom 26.11.2020 nicht innerhalb zwei Wochen nach Zustellung form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wird, wird dieser Rechtskraft erlangen.“

    Alle Namen drin

    Der Bußgeldbescheid irritiert in einem Punkt unabhängig von der Grammatik (die so teils etwa 1:1 aus der Corona-Verordnung des Landes übernommen worden ist, inklusive Fehler): So sind alle elf Namen derjenigen aufgeführt, die sich gemeinsam mit der Adressatin des Bescheids zum fraglichen Zeitpunkt an der, nennen wir sie mal so, Tatörtlichkeit aufgehalten haben. Alle Erziehungsberechtigten erfahren damit, wo und vor allem mit wem der Sohn oder das Töchterlein so abhängt.

    Ist das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz? Nein, sagen etwa ein Rechtsanwalt und das Landratsamt. Zunächst der Anwalt: „Der Schutz der Daten dient nur zum Beispiel der Weitergabe an Dritte. Hier ist der gesamte Personenkreis zusammen in Anspruch genommen worden und einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt. Zudem würde das auch nichts an der Ordnungswidrigkeit oder der Rechtmäßigkeit des Bescheids ändern.“

    Und das Amt, es verwendet ein anderes Deutsch: „Die rechtliche Grundlage für die Nennung aller Beteiligten ist der Tatbestand des § 9 CoronaVO. In Absatz 2 werden die Ausnahmen aufgezählt, unter denen Ansammlungen von mehr als zehn Personen gestattet sind (Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen oder höchstens zwei Haushalte, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner). Bei Vorliegen dieser Ausnahmen fehlt es an der Tatbestandsmäßigkeit. Da die Nennung der Namen der elf Personen zur Darlegung der Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens zwingend erforderlich war, liegt ein Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes nicht vor.“ So die Antwort des Datenschutzbeauftragten. Es sei geradezu notwendig, den vollständigen Bescheid auch an die Eltern zu schicken: „Gemäß § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Der gesetzliche Vertreter des Betroffenen kann ebenfalls zu dessen Gunsten selbstständig Einspruch einlegen. Daher erhält der gesetzliche Vertreter eine Mehrfertigung des Bußgeldbescheides.“

    Doppelte Kosten

    Und so hat offenbar alles seine Richtigkeit. Auch etwa die Höhe des Bußgelds für eine 15-Jährige, die kein eigenes Einkommen hat. Dazu der Anwalt, wie wiederum Anwälte sich ausdrücken: „Das Bußgeld selbst ist altersunabhängig, sondern begründet sich aufgrund des Verstoßes.“

    Bedeutet: Die 178,50 Euro sind zu zahlen. Von jedem/r der Versammlungsteilnehmer(innen). Von allen zwölf aus elf Haushalten. Das heißt auch: Eine Familie stellt gleich zwei Leute aus der Clique, was die Kosten verdoppelt. Bitter.

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    beatekalmbach.home.blog
    beatekalmbach.home.blog
    3 Jahre her

    Man redet dieser Tage viel von Solidarität mit Hoch-/Betagten und anderen Risikogruppen, wenig von Solidarität mit den Jungen, von denen man m.E. nur schwer verlangen kann, sie mögen sich auf einen einzigen Kontakt beschränken und am Besten ganz zuhause bleiben. Das hätte keiner von den Älteren, die hier geschützt werden, für sich gewollt. Und die halten das oftmals auch heute nicht ein.

    Ich finde die Strenge auch schwer zu vermitteln. Alle diese SchülerInnen werden die Bilder und Zustände kennen, wie sie sich allmorgendlich in den Bussen abspielen, wo man nach wie vor mitunter Hüfte an Hüfte steht und gar nicht anders kann, als sich gegenseitig ins Genick zu atmen, trotz Maske. Morgens streht man so eine halbe Stunde eng gedrängt im Bus, und nachmittags darf man nicht im Freien beisammenstehen? Das ist unlogisch und schwer zu vermitteln.

    Mir tun die Jungen leid.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Man kann das natürlich unter dem Corona-Oberbegriff schlechthin betrachten, nämlich der Verhältnismäßigkeit.

    Da hätten wir etwa den Bußgeldkatalog im Straßenverkehr:

    Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 31 – 40 km/h macht 120 Euro, zusätzlich ein Treuepunkt, 41 – 50 km/h Überschreitung werten mit 160 Euro, 2 Treuepunkten und 1 Monat Erholung für den Führerschein in Nordseeluft.

    Quelle:https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/?gclid=EAIaIQobChMI8NGauMqx7QIVcYBQBh1tJARKEAAYASABEgIhdfD_BwE

    Angaben für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Jetzt kann man die Schwere der Schuld betrachten, etwa mit Blick auf Eigengefährdung, Gefährdung Beteiligter, Gefährdung Unbeteiligter, aber auch in puncto Dreistigkeit.

    Oder einen fiktiven Fall konstruieren: Bei einer Fahrt von Dunningen nach Rottweil brettere ich mit 130 Sachen auf dem Tacho über den Weiler Hochwald – macht bei einer Radarkontrolle nach Abzug von Toleranz und Berücksichtigung des Tachofehlers höchstens 120 km/h bei zulässigen 70 km/h.

    Was ist da verwerflicher? Wenn man bedenkt, dass da ein paar Wanderer von Lackendorf kämen und die Bundesstraße nach Villingendorf überqueren wollten. Die hätten keine Chance, diese Geschwindigkeit bedeutet ca. 35 m pro Sekunde!

    Mag sich jeder selbst überlegen, wie der Fall der Jugendlichen und der fiktive Fall zusammenpassen mit Blick auf Verhältnismäßigkeit.

    Auch wenn es für die betroffenen Jugendlichen und deren Eltern kein Trost ist, aber es geht noch besser: 4 Kugeln Eis für 400 Euro. Nein, der Spengler war nicht in einem Zürcher Luxusetablissement – die sind wahrscheinlich günstiger -, die Geschichte spielt im Lande des sich so leutselig gebenden König Laschet:

    https://www.merkur.de/leben/geld/corona-paar-muss-euro-strafe-zahlen-eishaendler-reagiert-zr-13745889.html

    Und dann noch ein Erlebnis zum Thema „Quod licet lovi, non licet bovi“:

    Beim Einkauf stehe ich gelangweilt in der Schlange an der Kasse. Es erscheint ein Polizist im Markt und geht an die dortige Verkaufsstelle der Bäckerei. Es ist eine Kundin dort, die wird bereits bedient. Der Hüter der Ordnung stellt sich unmittelbar neben sie, Abstand ca. 30 cm. Da war wohl der Entfernungsmesser defekt, gut dass der bei der Polizei ist und nicht bei der Artillerie, sonst würde das Feuer in die eigenen Linien schlagen.

    Wie hieß es bei der Truppe: Der Offizier führt durch sein Vorbild. Zu Befehl!

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Vor kurzem bei einer Hausdurchsuchung. 4 Polizisten. Rein ins Haus. Durchsuchung diverser Räume, inklusive Ansprache der dort Wohnenden aus nächster Nähe plus „Körperdurchsuchung“ zweier Bewohner. Und alles ohne Maske! Gleiches Recht gilt eben nicht für alle.
    Und an den @AfD-Freund: ich frage mich schon, warum die Restaurants oder Theater oder Kinos, die ebenfalls ein ausgeklügeltes Hygienekonzept haben, derzeit knallhart geschlossen sind, während die AfD sich gleich zu 600 in einer Halle treffen darf bzw. offenbar muss – andere Parteien könnten dies auch, zeigen sich aber solidarisch mit denen, die genau das gerade auch gerne täten, aber nicht dürfen (etwa für ein schönes Konzert oder einen Kinoabend?!) – nämlich cirka 99,9% der Menschen hier im Land. Ausgerechnet die AfD übrigens, die sich sonst so gerne zum Compagnon des kleinen Mannes erklärt, macht das, was man nur mit Exklusivrechten tun darf. Interessant.
    Im Übrigen: Die im Artikel genannten jungen Leute waren Ende Oktober draußen an der frischen Luft. Zu zwölft. Da wurde nur gequatscht, es gab keine Party oder sonst was. Eine Verwarnung mit dem Hinweis auf die Höhe des anstehenden Bußgelds wäre aus meiner Sicht etwas gewesen, was ich in diesen Zeiten sehr vermisse: Handeln mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. Gerade für die jungen Leute, die seit fast einem Jahr Einschränkungen haben, die man als junger Mensch halt nun mal schwerer ertragen kann als im Alter. Und dann schickt man eben Freund Nummer 12 nicht heim, sondern freut sich, ihn/sie zu sehen (obwohl bis 10 zählen grade so geht mit 15, @Hans Sauer… auch solche sarkastischen, herablassenden Kommentare über junge Leute sind für mich ein schwer zu ertragendes Zeichen dieser Zeit).

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Brigitte
    3 Jahre her

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die von Ihnen angeregte Verwarnung – gebührenpflichtig oder auch nicht – ausdrücklich vor:

    § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde(1) 1Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. 2Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
    (2) 1Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. 2Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.
    (3) 1Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. 2Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
    (4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

    zitiert aus http://www.juris.de

    Absatz 1 Satz 2 durch den Verfasser nachträglich unterstrichen.

    Es ist also nicht so, dass die Behörde keinen Spielraum hat. Unsere Gesetze sind besser, als ihr Ruf.

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Ja, man könnte, wenn man wollte. Aber man will nicht. Andernorts geht so was, siehe Bild anbei. Okay, es geht um Falschparken. Damit riskiert man keine Menschenleben, wird jetzt kommen. Aber wir reden hier von jungen Leuten, denen sehr klar eins demonstriert wurde: Machtgehabe. Ob das langfristig gesehen für die Gesellschaft gut ist, möchte ich bezweifeln.

    Andy Maihofer
    Andy Maihofer
    Antwort auf  Brigitte
    3 Jahre her

    Liebe Frau Brigitte Dienstl-Arnegger (Sie sind’s doch, oder?),

    es ist bezeichnend, dass die NRWZ und deren Angehörige es nicht schaffen, ein einziges mal einen Vorwurf ohne AfD zu formulieren. Aber nun ja.

    Ich bin kein AfDler und auch kein Politiker, aber der AfD war und ist es gesetzlich erlaubt, einen Parteitag zu veranstalten. Wieso also nicht? Die Landtage und Bundestag treffen sich doch täglich mit mehreren hundert Personen, obwohl das nicht sein müsste.

    Wieso zeigen Sie also nicht mit dem Finger auf unseren grünen Minsterpräsidenten Kreischmann und unsere grüne Landtagspräsidentin Muhterem Aras und werfen diesen vor, dass sie sich zu hunderten in einem geschlossenen Raum treffen, obwohl das „cirka 99,9% der Menschen hier im Land“ auch gerne täten, aber nicht dürften?

    Bitte objektiv bleiben!

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Andy Maihofer
    3 Jahre her

    Lieber Andy Maihofer,
    die Grünen haben ihren Parteitag online abgehalten. Und sogar die CDU hat trotz massiver Heulerei von Herrn Merz auf Januar verschoben. Die Arbeit in Bundestag und Landtag mit dem Parteitag der AfD zu vergleichen – das hinkt aus meiner Sicht. Es geht ja nicht um die schiere Zahl derer, die sich treffen. Sondern um die Frage der Notwendigkeit. Das eine ist Regierungsarbeit und damit notwendig, das andere kann man machen, muss man aber nicht. Aber bitte, ich kenne mich mit der AfD zu wenig aus. Vielleicht war ein Treffen jetzt sofort auch überlebensnotwendig. Das können aber Gespräche unter jungen Leuten auch manchmal sein.
    Sie können übrigens sicher sein: Hätte am selben Wochenende der Parteitag der Grünen als Präsenztreffen stattgefunden, hätte ich genauso gemosert, beim Meckern bin ich recht wahllos.
    Wenn „die NRWZ und ihre Angehörigen“ es tatsächlich bei jedem Vorwurf schaffen, die AfD mit ins Boot zu holen, finde ich das eine enorme Leistung (und aus Marketingsicht würde ich sagen: Herzlichen Glückwunsch – mehr Publicity für umsonst geht ja wohl kaum). Leider lese ich die NRWZ nicht so oft, um das beurteilen zu können, insofern müssten Sie das bitte mit der NRWZ selbst klären (falls sie was sagt).
    Objektiv bleiben ist übrigens so eine Sache. Jeder Mensch ist doch geprägt von Erfahrung und hat Meinungen und Ansichten. Diese komplett auszublenden ist ein hehres Ziel. Ich bin einerseits bei Ihnen: ein Journalist hat objektiv zu bleiben, nämlich bei den Fakten. Ich ärgere mich tatsächlich auch sehr oft über Wertungen in Zeitungsberichten (ich lese allerdings den Schwabo). In einem Bericht hat eine Wertung oder Meinung nichts verloren. Gar nichts. „Ein Journalist macht sich mit keiner Sache gemein, auch nicht mit einer guten“ (Hanns Joachim Friedrichs). Das weiß jeder, der eine entsprechende Ausbildung hat, also auch „die NRWZ“. Wenn wir hier aber in den Kommentaren diskutieren, muss ich nicht objektiv bleiben. Hier geht es um meine Meinung. Und um ihre. Und wir müssen nicht dieselbe haben. Ist doch auch gut so – sonst könnten wir ja nichts austauschen!
    Übrigens – nennen Sie mich psychotisch veranlagt, aber warum erwähnen Sie beim Fingerzeig auf die grüne Landesregierung nicht nur Herrn Kretschmann, sondern auch die Landtagspräsidentin Muhterem Aras?

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Brigitte
    3 Jahre her

    Brigitte, haben sie sich schon mal gefragt, wieso wir nicht von den extrem hohen Ansteckungszahlen herunterkommen? Vielleicht weil sich 12 statt 10 treffen. Ich möchte ihr „Geschrei“ nicht hören, wenn einer argumentiert – 60 statt 50 wo ist das Problem …. Und es ist kein sarkastischer oder herablassender Kommentar, auf das Zählen hinzuweisen. Es ist ein Appell an den GMV gemein hin auch gesunder Menschenverstand. Den dürfen auch Heranwachsende haben. Und 15 heißt in spätestens einem Jahr will man wählen. Nun dazu gehört auch GMV und Verantwortung.

    Haben Sie schon mal üb er den Rottweiler Tellerrand geschaut? Vermutlich nicht. Schauen sie mal nach Asien. dort herrscht auch für die jungen Leute wieder normales Leben. Und warum? Weil man sich an Regeln hält und Verantwortung übernimmt. Ansonsten gibts auf die Finger – und zwar ordentlich. Komischerweise läuft das Leben dort wieder normal – auch für die jungen Leute. Aber zu Freiheit gehört auch Verantwortung. Verantwortung auch für Andere. Das betrifft nicht nur junge Menschen, aber auch diese. aber das war jetzt sicher wieder herablassend.

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Hans sauer
    3 Jahre her

    Hans, ich bin doch völlig bei Ihnen – ich habe nicht gesagt, dass man das alles so laufen lassen kann. Aber warum kann man als Polizei nicht hingehen und mit den Jungen erst mal reden? Das hat ja auch was mit Erziehung zu tun.
    Vielleicht – oder sicher – ist aber da aber unser Grundverständnis komplett unterschiedlch: Ich hätte den jungen Leuten erklärt, warum das wichtig ist, dass sie sich an die Regeln halten und gefragt, warum sie das nicht tun. Und mal mit denen diskutiert, sie zu Wort kommen lassen, mir auch mal deren Ärger angehört. Ich hätte mal Verständnis gezeigt und ihnen gesagt, dass man es grundsätzlich toll findet, dass sie versuchen, sich an die Regeln zu halten. Dass man weiß, dass es nicht immer klappt, dass es aber gerade jetzt auf jeden einzelnen ankommt.
    Und ihnen dann auch noch gesagt, dass es eigentlich 178,50 Euro kostet pro Nase, was sie da gerade tun. Dass man aber hofft, dass sie jetzt einsehen, dass sie das in Zukunft lassen müssen, weil man zusammenhalten muss, um das alles in den Griff zu kriegen, auch für ihre Zukunft – und man deshalb von dieser für junge Leute enormen Summe als Strafe absieht. Auch wegen Weihnachten, das sei doch eine wichtige Zeit für uns alle, in der Solidarität und Rücksichtnahme mehr denn je in den Mittelpunkt für uns alle rücken sollten.
    Der Erfolg wäre gewesen: Die jungen Leute hätten sich ernst genommen gefühlt. Die hätten das Gefühl gehabt: die Polizei ist dein Freund und Helfer. So, wie es jetzt lief, hat die Polizei sich einen Bärendienst erwiesen. Und aus meiner Sicht auch der Gesellschaft (wenn das vielleicht auch ein bisschen hoch gegriffen ist, aber ich greife gerne hoch): Gerade den jungen Leuten, die eh schon vieles nicht ausleben können in dieser Zeit, macht man mit solchen Aktionen noch mehr Dampf auf den Kessel statt mal was dafür zu tun, ihn abzulassen. Aber das wäre natürlich zeitaufwändig gewesen und man müsste sich mal in sein Gegenüber reindenken. Ist auch so eine Eigenschaft, die aus der Mode kommt.
    Ach ja, und: Die Asiaten sind für mich definitiv in so gut wie gar nichts ein Vorbild. Aber auch da sind wir grundsätzlich anderer Meinung.

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Brigitte
    3 Jahre her

    Sorry, aber Erziehung ist nicht Sache der Polizei. Erziehung ist Sache des Elternhauses. Und Ernst genommen werde ich dann erst richtig, wenn ich mich proaktiv an Regeln halte. Dann zeige ich, dass ich den Ernst der Lage verstanden habe. Und „zusammenhalten“ heißt in diesen Zeiten einfach „Abstand halten“. Und als Polizei muss ich nicht diskutieren, ob Regeln gut sind oder ob ich die blöde finde. Ich möchte das Geschrei hören, wenn jeder nach einem Parkknöllchen mit der Politesse anfängt über die Sinnhaftigkeit der Parkregeln zu diskutieren.

    Aisaten kein Vorbild? Dann würde ich ihnen z.B. mal einen Besuch in Singapur empfehlen. Diametral anders, wie z.b. Rottweil am Schmotzigen, wo es für viele schon zum guten Ton gehört, möglichst viel Sauerei zu hinterlassen. Den „Spaß“ würde man sich in Singapur nur einmal leisten (können). Und Asiaten haben im Gegensatz zu manchen von uns begriffen, dass Freiheit auch Verantwortung, vor allem für andere bedeutet. Und schauen sie mal nach Vietnam. Bei uns oft als Entwicklungsland verpönt. Die Menschen dort haben die Lage im Griff. Und bei uns? Gejammer über Bussgelder, wenn man sich falsch verhält. Merken sie was?

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Hans sauer
    3 Jahre her

    Die Frage ist, ob wir jetzt generell Verstöße gegen die Corona-Regeln diskutieren oder diesen einen Fall. Ich tue letzteres, deshalb ein letztes Mal: Das war im Oktober, die neuen Regeln gerade 4 Tage in Kraft. Es waren elf Jugendliche und der Zwölfte kam gerade erst dazu, als die Polizei anrückte. Ich bleibe bei Verhältnismäßigkeit und Fingerspitzengefühl. Gerade heute morgen haben wir überlegt, welche Regeln jetzt eigentlich genau wann in welchem Umfang wo gelten, da gab es sogar unter Erwachsenen, die täglich die Zeitung lesen und Nachrichten schauen, keine absolute Sicherheit. Einer war sicher, dass die Regeln, die voraussichtlich über Weihnachten gelten sollen (aber jetzt schon kommuniziert werden), schon jetzt gelten…
    Und natürlich haben Sie Recht: Erzogen wird daheim. Ich bin sicher, Sie erziehen anders als ich. Ich haue nicht auf die Finger und erteile keine Arreste. Ich rede viel. Auch darüber, warum man sich nicht an Regeln gehalten hat. Und welche Konsequenzen das hat, für einen selbst, aber auch für andere. Gemäß dem guten alten Sprichwort: Einsicht ist der beste Weg zur Besserung.
    Ich mache selbst Fehler, und das schon mein Leben lang. Das gestehe ich auch anderen zu. Vorgabe ist immer, auch für meine Kinder: Die eigene Freiheit hört immer da auf, wo die eines anderen eingeschränkt wird. Und natürlich hält man sich an Gesetze . Im Zweifel gibt es eben einen Strafzettel. Aber dann sollten die jungen Leute es auch von ihrem Taschengeld zahlen können. Sonst ist es eine Strafe für die Eltern. (Aber vielleicht soll ich ja auch gleich miterzogen werden, damit ich dran denke, meine Kinder zu erziehen).
    Asien: Klar ist dort immer alles tiptop und sauber und alle halten sich an Regeln. Und gefühlt sind alle immer nett und freundlich und akzeptieren ganz selbstverständlich alle Vorgaben. Und natürlich finde ich das auch viel schöner als irgendwelche Besoffenen und wüste Auswüchse und den sehr oft wirklich unschönen Umgang miteinander hier bei uns (und die ständigen Diskussionen mit Eltern, die ihre Kinder nicht erziehen ;-)). Man muss nur immer im Hinterkopf behalten, zu welchen Bedingungen diese scheinbar so schöne Welt im Osten „erkauft“ wird: Mund halten, lächeln und immer schön mitlaufen statt auch mal gegen den Strom schwimmen zu dürfen. Das wäre – Sie ahnen es sicher – definitiv nicht meine Welt.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Hans sauer
    3 Jahre her

    Verehrter Herr Sauer,

    niemand bestreitet, dass die jungen Leute einen Fehler gemacht haben! Und dass es nicht folgenlos bleiben kann.

    Es geht darum, ob die „Strafe“, es ist formaljuristisch ein Bußgeld, tat- und schuldangemessen ist im Vergleich zu anderen tatsächlichen oder vorstellbaren Taten, z.B auch Ladendiebstahl. Sonst nichts.

    Im Übrigen gilt: Immer mehr Verordnungen, immer komplexere Regeln, immer mehr Masken – und immer mehr positive Tests.

    Noch ein kleines Bonmot zum Schluss:

    Stehen wir im Landkreis Rottweil zusammen in Corona-Zeiten. Macht zusammen 140 012 x 178,50 = 24 992 142 Euro.

    Reicht das für ein neues Landratsamt? Nein. Jeder Zweite muss noch eine auswärtige Begleitperson (m/w/d) mitbringen, dann langt’s. Vielleicht.

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Genau – danke!

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Hallo Herr Spengler,

    um bei ihrem Vergleich zu bleiben – Ladendiebstahl schadet einem, dem Bestohlenen. Ärgerlich. Zu viele Kontakte schaden uns allen. Nämlich dann, wenn das Virus unkontrolliert und unbemerkt weiter getragen wird. Und da geht es nicht um ein paar Euro, sondern um Gesundheit und Leben. Und Nein, bevor jetzt wieder dieses Argument kommt, schwere Erkrankungen betreffen nicht nur alte Menschen, sondern auch Junge.

    Warum haben wir immer mehr positive Tests? Vielleicht weil sich unsere Gesellschaft schwer damit tut, sich an Regeln zu halten? Schauen sie mal nach Asien, dort haben die Menschen den Ernst der Lage begriffen und handeln danach. Die Lage ist dort deutlich entspannter. Und oh wunder, man hat auch mehr Freiheiten wie bei uns.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Hans sauer
    3 Jahre her

    Sie haben Recht, die asiatischen Kulturen sind anders, dort ist Disziplin keine „Sekundärtugend“ (Oskar Lafontaine 1982: „Helmut Schmidt spricht weiter von Pflichtgefühl, Berechenbarkeit, Machbarkeit, Standhaftigkeit. […] Das sind Sekundärtugenden. Ganz präzis gesagt: Damit kann man auch ein KZ betreiben.

    Pandemiebekämpfung funktioniert nur mit der Bevölkerung, das sieht man an HIV, eine seit Jahrzehnten wütende Pandemie: Ich will niemanden diskriminieren, aber in objektiven Zahlen ist es so, dass die homosexuellen Männer nur einen minimalen Teil der Bevölkerung stellen, aber rund ein Drittel der jährlichen Neuinfektionen, konstant seit Jahren. Und jede Infektion ist vermeidbar.

    Warum macht die Bevölkerung immer weniger mit? Vielleicht auch wegen falscher Kommunikation. Für 95 % der Bevölkerung gilt: Das Virus prüft nicht die Immunabwehr, sondern die Fähigkeit zur Solidarität. Mit den 5 %, die in Lebensgefahr sind. So muss es kommuniziert werden!

    Es trifft auf eine Gesellschaft, die mindestens zwei Jahrzehnte darauf programmiert wurde, wenn jeder nur an sich denkt, dann ist an alle gedacht – das klassische neoliberale Credo! Dazu kommt noch die „Eigenverantwortung“ (neoliberales Lieblingswort), das hilft dem 90-jährigen im Pflegeheim …… Ich habe noch die Rede im Ohr von Frau Merkel auf diesem „Leipziger Parteitag“, diesem Hochamt auf den Neoliberalismus. Und ich habe sie (deshalb) noch nie gewählt!

    Der Regelverstoß wird in Asien anders betrachtet, nicht nur bei Jugendlichen, die im „niedrig zweistelligen Bereich“ nicht zählen können, sondern zur Not auch bei Ministern und Top-Managern, die sich schon mal öffentlich vor einem Millionenpublikum entschuldigen müssen. Auch der Ladendiebstahl ist dort nicht „ärgerlich“, sondern unentschuldbar. Wo ist die Entschuldigung von Herrn Winterkorn, im Gegenteil, der findet es noch eine Unbotmäßigkeit, dass er vor den Kadi muss.

    Merken Sie’s an Ihrer eigenen Wortwahl? Eine Straftat ist „ärgerlich“, ein „paar Euro“.? Herr Minister Lucha hat – Stichwort Vorteilsnahme – „einen Fehler gemacht“ – in Japan ist er weg! In München gibt’s aktuell für ein paar Polizisten ein Riesenverfahren wegen ein paar Gutscheinen für Brathendeln auf der Wies’n, fünfstelliger(!) Strafbefehl für den Chef der Wache, Herr Lucha hat 2 000 Euro bezahlt bei mehrfacher Einkommenshöhe.

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gruenwald-polizeichef-suspendierung-1.5129824

    Der Fisch stinkt vom Kopf her, ich habe bei der Truppe „Führung durch Vorbild“ gelernt, lernen müssen, ebenso Kopf hinhalten für Untergebene.

    Have a nice weekend!

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Na jetzt haben Sie es aber selbst gesagt: Vorbildfunktion. Die einen dürfen, die anderen nicht. Und das nicht erst seit der Pandemie. Keiner muss mehr für seine Fehler geradestehen, auch da bin ich bei Ihnen, auch mit der Herleitung. Jedem das Seine, mir das Meiste. Hasse ich auch. Aber umso mehr ist doch fraglich, warum die Jungen dafür derart hart bestraft werden, wenn mit Verlaub „die Alten“ so oft mit so viel mehr durchkommen? Das schürt nur weiter diesen Generationenkonflikt, den auch keiner braucht. In diesem Sinne: einen frohen zweiten Advent allen. @Beate Kalmbach: Ich bin ganz bei Ihnen, so sehe ich das auch.

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Hr. Spengler,

    zwei Anmerkungen – HIV und Covid unterscheiden sich grundsätzlich im Übertragungsweg. Gegen HIV kann ich mich sehr einfach schützen – gegen Covid leider nicht. Da werde ich auch unbeabsichtigt infiziert.

    Und das „ärgerlich“ bezog sich auf die Auswirkungen der „Verfehlung“. Im Falle eines Ladendiebstahls kann ich das als Täter heilen. Im einfachsten Falle durch buntes Papier – sprich Geld. Im Falle einer (auch unbeabsichtigten) Covid-Infektion leider nicht mehr so einfach. Da ist mein Gegenüber dann vielleicht tot.

    Hans sauer
    Hans sauer
    3 Jahre her

    Nun – die Regeln sind bekannt. In den Diskussionen um Radarkontrollen heißt es lapidar auch „einfach nicht zu schnell fahren und an die Regeln halten“. Das Gleiche gilt hier auch. Und im niedrigen zweistelligen Bereich zu zählen – das sollte doch für 15-jährige möglich sein. Ebenso wie das Verständnis für die derzeitige Lage. Und der Verweis auf die doch ach so schlechte „Amtssprache“ – geschenkt. Das wissen wir. Und btw auch in der NRWZ schleichen sich mal Fehler ein. Das ist so und eben menschlich.

    Peter Arnegger (gg)
    Antwort auf  Hans sauer
    3 Jahre her

    Sie haben recht – aber wir verlangen auch nicht einhundertachtundsiebzigeurofuffzich für unsere Texte :-)

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
    3 Jahre her

    Das stimmt. Das Problem mit uns Menschen ist, dass wir Regeln, vor allem dann wenn sie uns nicht gefallen oder wir sie nicht einsehen, nur dann einhalten, wenn Strafe droht. Da zähle ich mich auch dazu. Aber wie sonst, ohne Strafe, sollten wir dann wie in diesem Fall wichtige und notwendige Regeln durchsetzen? Alleine durch Ermahnung klappt das leider nicht. Und vielleicht hilft der Bericht ja Anderen, Geld zu sparen. Denn wie sagte Mao so schön „Bestrafe einen, erziehe Tausend.“ .

    AfD-Freund
    AfD-Freund
    3 Jahre her

    Schauen Sie sich mal ein Video des AfD-Parteitags an. jeder einen extra Tisch, Meter weg vom nächsten, korrektte Abstände usw und lassen Sie das blöde Stänkern gegen die AfD. Wer die Abstände nicht einhält, sind linke Aufmärsche mit Pflastersteinen werfen etc-

    Brigitte
    Brigitte
    Antwort auf  AfD-Freund
    3 Jahre her

    Jeder, der schon mal einen Pflasterstein geworfen hat (wahlweise im Schulsport einen Handball), weiß: Zum Werfen braucht es ordentlich Abstand, sonst träfe man ja den Hinter- oder Vordermann! Pflastersteinewerfer sind also womöglich die perfekten Vorbilder für korrektes Verhalten in Pandemiezeiten!

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Das interessiert heute

    Man liest es allenthalben: Gerade auch für Kinder und Jugendliche ist die Corona-Krise keine leichte Zeit. Dann kommt dazu, dass sich jetzt, ganz aktuell, etwa führende Landespolitiker über die richtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie streiten. Und pro Bundesland, aber teils auch in einzelnen Städten unterschiedliche Verordnungen gelten. Wer soll da durchblicken? Besser jeder – denn ein Verstoß geht richtig ins Geld, wie ein Fall aus Oberndorf zeigt.

    Sie haben fahrlässig entgegen der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung–CoronaVO) über Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen zuwidergehandelt.

    Landratsamt Rottweil, Bußgeldstelle

    So steht es – grammatikalisch nicht ganz einwandfrei, man kann nicht entgegen einer Verordnung zuwiderhandeln – in einem Bußgeldbescheid, der dieser Tage an eine 15-Jährige gegangen ist. Um gleich zu erklären, warum dieser der NRWZ vollständig vorliegt: Es handelt sich um die Tochter des Verfassers dieser Zeilen. Ja, so spielt das Leben.

    Bunte Truppe

    Das Vergehen der jungen Frau: Sie habe sich mit elf anderen Personen „entgegen § 9 Abs. 1 CoronaVO“ an einer „Örtlichkeit“ aufgehalten. Dabei habe „im Rahmen einer Streifenfahrt beobachtet“ werden können, wie die junge Dame „und die weiteren Personen sich zueinander wandten und miteinander sprachen.“ Und weiter, wieder grammatikalisch nicht ganz einwandfrei: „Zwischen Ihnen und den weiteren Personen bestand weder ein familiäre noch häusliche Gemeinschaft.“

    Die zwölf jungen Leute aus elf verschiedenen Haushalten – eine bunte Truppe mit einem Mix internationaler Vornamen, eine richtige Clique – wurden von den Streifenbeamten der Polizei damals hochgenommen. Personalien raus, der Ton sehr barsch, erinnert man sich. Und gut einen Monat später folgte die Quittung: 178,50 Euro für jeden Einzelnen und jede Einzelne. Frisch auf den Tisch zum 1. Advent.

    Nach aktueller Sachlage geschah das völlig zu Recht. Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt die Corona-Verordnung in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung. Und am 23. Oktober wurden die jungen Leute erwischt.

    Natürlich nervt es, dass am gleichen Wochenende, als der Bußgeldbescheid eintrifft, die AfD einen Parteitag mit hunderten Delegierten abhält. Denen erlaubt es der Gesetzgeber allerdings.

    33 Bescheide

    Der vorliegende ist auch kein Einzelfall: Allein im November 2020 sind 33 Bescheide mit einer Gesamtsumme von 4950 Euro an Bußgeldern ergangen, erfuhr die NRWZ aus dem Landratsamt Rottweil. Macht 150 Euro pro Bescheid. Plus 25 Euro „Gebühr“ und 3,50 Euro für die Auslagen der Verwaltung summiert sich das auf 178,50 Euro. Damit bewegt sich das Amt im Rahmen des Bußgeldkatalogs, der Strafen bis zu 1000 Euro beim Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorsieht, aber eben auch einen Regelsatz von 150 Euro.

    „Die Mehrheit der Bußgeldverfahren seit April 2020 wird rechtskräftig und bezahlt“, so eine Sprecherin des Landratsamts auf Nachfrage der NRWZ. Vereinzelt seien Einsprüche eingelegt worden. „Als Begründung wurde regelmäßig Nichtwissen von den Bestimmungen der Corona-Verordnung oder Eingriff in ein grundgesetzliches Freiheitsrecht vorgetragen“, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Mit diesen Argumenten hätten die Einsprechenden beim zuständigen Amtsgericht jedoch nicht durchdringen können, weshalb einige Einsprüche im Vorfeld eines Gerichtsentscheids freiwillig zurückgenommen worden seien.

    Will heißen: Ob zähneknirschend oder nicht, am Ende bezahlt bislang so ziemlich jeder. Und auch für den vorliegenden Fall macht das Landratsamt unmissverständlich klar: „Sofern gegen den Bußgeldbescheid vom 26.11.2020 nicht innerhalb zwei Wochen nach Zustellung form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wird, wird dieser Rechtskraft erlangen.“

    Alle Namen drin

    Der Bußgeldbescheid irritiert in einem Punkt unabhängig von der Grammatik (die so teils etwa 1:1 aus der Corona-Verordnung des Landes übernommen worden ist, inklusive Fehler): So sind alle elf Namen derjenigen aufgeführt, die sich gemeinsam mit der Adressatin des Bescheids zum fraglichen Zeitpunkt an der, nennen wir sie mal so, Tatörtlichkeit aufgehalten haben. Alle Erziehungsberechtigten erfahren damit, wo und vor allem mit wem der Sohn oder das Töchterlein so abhängt.

    Ist das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz? Nein, sagen etwa ein Rechtsanwalt und das Landratsamt. Zunächst der Anwalt: „Der Schutz der Daten dient nur zum Beispiel der Weitergabe an Dritte. Hier ist der gesamte Personenkreis zusammen in Anspruch genommen worden und einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt. Zudem würde das auch nichts an der Ordnungswidrigkeit oder der Rechtmäßigkeit des Bescheids ändern.“

    Und das Amt, es verwendet ein anderes Deutsch: „Die rechtliche Grundlage für die Nennung aller Beteiligten ist der Tatbestand des § 9 CoronaVO. In Absatz 2 werden die Ausnahmen aufgezählt, unter denen Ansammlungen von mehr als zehn Personen gestattet sind (Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen oder höchstens zwei Haushalte, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner). Bei Vorliegen dieser Ausnahmen fehlt es an der Tatbestandsmäßigkeit. Da die Nennung der Namen der elf Personen zur Darlegung der Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens zwingend erforderlich war, liegt ein Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes nicht vor.“ So die Antwort des Datenschutzbeauftragten. Es sei geradezu notwendig, den vollständigen Bescheid auch an die Eltern zu schicken: „Gemäß § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Der gesetzliche Vertreter des Betroffenen kann ebenfalls zu dessen Gunsten selbstständig Einspruch einlegen. Daher erhält der gesetzliche Vertreter eine Mehrfertigung des Bußgeldbescheides.“

    Doppelte Kosten

    Und so hat offenbar alles seine Richtigkeit. Auch etwa die Höhe des Bußgelds für eine 15-Jährige, die kein eigenes Einkommen hat. Dazu der Anwalt, wie wiederum Anwälte sich ausdrücken: „Das Bußgeld selbst ist altersunabhängig, sondern begründet sich aufgrund des Verstoßes.“

    Bedeutet: Die 178,50 Euro sind zu zahlen. Von jedem/r der Versammlungsteilnehmer(innen). Von allen zwölf aus elf Haushalten. Das heißt auch: Eine Familie stellt gleich zwei Leute aus der Clique, was die Kosten verdoppelt. Bitter.

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