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    Heimatstadt verweigert AfD-Politiker die Halle – er tobt

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    Nichts weniger als die Demokratie verbiege die Stadtverwaltung Sulz mit ihrer Entscheidung, dem aus derselben Stadt kommenden Emil Sänze und seinem Gefolge die Stadthalle zu verweigern. Das ließ der AfD-Landtagsabgeordnete am Donnerstag verlauten. Er kommt direkt mit dem Anwalt, bezeichnet das Vorgehen der Verwaltung sogar als dumm. Bürgermeister Gerd Hieber zeigt sich einem Medienbericht zufolge unbeeindruckt, will die endgültige Entscheidung aber dem Gemeinderat überlassen.

    Sänze hatte Mitte Juni die Nutzung der Sulzer Stadthalle für den 25. Februar 2021 angefragt. Er will dort Wahlkampf für die Landtagswahl am 14. März machen. Die Stadt Sulz lehnte das Ansinnen ab. Begründung laut Sänze: Es dürften innerhalb eines Karenzzeitraums von drei Monaten vor der Wahl keine politischen Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden stattfinden.

    Sänze schäumt: „Eine solche Bestimmung findet sich bis heute weder in den Stadthallen-AGB noch sonst wo in Sulz. Die Begründung ist aus meiner Sicht schlicht tatsachenwidrig. Ob sie wissentlich tatsachenwidrig war, mag die Stadtverwaltung jetzt unserem Anwalt erklären!“ Der Abgeordnete sieht nicht weniger als den Rechtsstaat in Gefahr.

    Sämze hat recherchiert. Und demnach greift die bereits erfolgte Ablehnung der Stadt einer Gemeinderatsentscheidung vor, die erst am 3. August fallen soll. Laut Beratungsvorlage 100/2020 der Verwaltung der Stadt Sulz vom 7. Juli 2020 für die Gemeinderatssitzung am 3. August 2020 „soll eigens eine Karenzzeit im Vorfeld vor Wahlen auf drei Monate erst noch festgelegt werden – hinterher also“, hat der AfD-Abgeordnete herausgefunden.

    „Man versagte im Namen der Stadt der AfD die Halle mit einer ganz offensichtlich nicht vorhandenen rechtlichen Begründung und will dann einen de facto Verhinderungsbeschluss sogar nachträglich verabschieden. Ehrlich gesagt: dümmer und rechtsstaatswidriger geht es nicht“, so Sänze. Er verweist laut einer Mitteilung seines Büros darauf, dass durch den generellen Bann aller parteipolitischen Veranstaltungen in Wahlzeiten die Stadt sich, den Bürgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit nehme, Demokratie zu leben.

    Sulz‘ Bürgermeister Gerd Hieber hält einem Medienbericht zufolge entgegen, dass eine Karenzzeit über drei Monate hinweg nichts Neues sei. Sie habe bereits vor den Kommunalwahlen 2019 gegolten und bedeute schlicht, dass Amtsträger und Mitarbeiter der Stadt zur politischen Neutralität verpflichtet seien.

    „Die Entscheidung des Bürgermeisters und der Verwaltung der Stadt Sulz ist eine Absage an die Minima unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, donnert Sänze derweil. „Die Bürger sind mündig genug mit dem Angebot der Parteien umzugehen. Auch wenn die AfD gemeint ist, verlieren doch alle Akteure, verliert die Demokratie“, erklärt der Abgeordnete.

    Er erinnert daran, dass sich seine Partei bereits die Nutzung der Stadthalle in Rottweil erstritten habe. 2017 war das. Damals hatte die AfD der Stadt Rottweil eine schwere gerichtliche Schlappe zugefügt. Die Partei durfte die Stadthalle Rottweil für ihre Parteiveranstaltung nutzen. Und zwar am ursprünglichen Wunschtermin, 18. September. Entschieden hatte das der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim am Freitag in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: 1 S 2058/17) in letzter Instanz. Beide Seiten hatten diesen angerufen, weil sie mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht zufrieden waren.

    Nun sieht sich Sänze weiter „im Dienste des freien demokratischen Wettbewerbs für die Rechte aller demokratischen Parteien im Sinne von Artikel 21 des Grundgesetzes, an der politischen Willensbildung mitzuwirken“. Er kündigt an, in Sulz „ein weiteres Exempel zu statuieren“.

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    2 Kommentare

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    Steffen
    Steffen
    4 Jahre her

    Keinen Fußbreit den Faschisten.
    Ich schlage eine germanische Thingstätte vor. Da können sie auch Fackelumzüge veranstalten.

    Hans Sauer
    Hans Sauer
    4 Jahre her

    Man mag zur der AfD stehen wie man will – Tatsache ist, sie sitzt in den Parlamenten und vertritt dort Wähler. Zum Teil sogar mehr, wie sogenannten Altparteien. Darf /muss ich nun als Stadtverwaltung entscheiden, welche gewählte Partei ein öffentliches Gebäude nutzen darf? Oder steht es einfach allen zu? Manche dieser „Demokratiehüter“ haben noch nicht kapiert, dass sie damit der AfD die große Bühne bieten und sie in die Opferrolle drängen. Wäre heute was über die AfD in der Zeitung gestanden ohne diese Aktion? Nein? Wieviel Werbung generiert das für die Partei? Einfach mal vorher nachdenken. Auch wenn es schwerfällt. Eine Veranstaltung dort hätte sicher weniger Aufmerksamkeit generiert.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Sänze hatte Mitte Juni die Nutzung der Sulzer Stadthalle für den 25. Februar 2021 angefragt. Er will dort Wahlkampf für die Landtagswahl am 14. März machen. Die Stadt Sulz lehnte das Ansinnen ab. Begründung laut Sänze: Es dürften innerhalb eines Karenzzeitraums von drei Monaten vor der Wahl keine politischen Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden stattfinden.

    Sänze schäumt: „Eine solche Bestimmung findet sich bis heute weder in den Stadthallen-AGB noch sonst wo in Sulz. Die Begründung ist aus meiner Sicht schlicht tatsachenwidrig. Ob sie wissentlich tatsachenwidrig war, mag die Stadtverwaltung jetzt unserem Anwalt erklären!“ Der Abgeordnete sieht nicht weniger als den Rechtsstaat in Gefahr.

    Sämze hat recherchiert. Und demnach greift die bereits erfolgte Ablehnung der Stadt einer Gemeinderatsentscheidung vor, die erst am 3. August fallen soll. Laut Beratungsvorlage 100/2020 der Verwaltung der Stadt Sulz vom 7. Juli 2020 für die Gemeinderatssitzung am 3. August 2020 „soll eigens eine Karenzzeit im Vorfeld vor Wahlen auf drei Monate erst noch festgelegt werden – hinterher also“, hat der AfD-Abgeordnete herausgefunden.

    „Man versagte im Namen der Stadt der AfD die Halle mit einer ganz offensichtlich nicht vorhandenen rechtlichen Begründung und will dann einen de facto Verhinderungsbeschluss sogar nachträglich verabschieden. Ehrlich gesagt: dümmer und rechtsstaatswidriger geht es nicht“, so Sänze. Er verweist laut einer Mitteilung seines Büros darauf, dass durch den generellen Bann aller parteipolitischen Veranstaltungen in Wahlzeiten die Stadt sich, den Bürgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit nehme, Demokratie zu leben.

    Sulz‘ Bürgermeister Gerd Hieber hält einem Medienbericht zufolge entgegen, dass eine Karenzzeit über drei Monate hinweg nichts Neues sei. Sie habe bereits vor den Kommunalwahlen 2019 gegolten und bedeute schlicht, dass Amtsträger und Mitarbeiter der Stadt zur politischen Neutralität verpflichtet seien.

    „Die Entscheidung des Bürgermeisters und der Verwaltung der Stadt Sulz ist eine Absage an die Minima unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, donnert Sänze derweil. „Die Bürger sind mündig genug mit dem Angebot der Parteien umzugehen. Auch wenn die AfD gemeint ist, verlieren doch alle Akteure, verliert die Demokratie“, erklärt der Abgeordnete.

    Er erinnert daran, dass sich seine Partei bereits die Nutzung der Stadthalle in Rottweil erstritten habe. 2017 war das. Damals hatte die AfD der Stadt Rottweil eine schwere gerichtliche Schlappe zugefügt. Die Partei durfte die Stadthalle Rottweil für ihre Parteiveranstaltung nutzen. Und zwar am ursprünglichen Wunschtermin, 18. September. Entschieden hatte das der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim am Freitag in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: 1 S 2058/17) in letzter Instanz. Beide Seiten hatten diesen angerufen, weil sie mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht zufrieden waren.

    Nun sieht sich Sänze weiter „im Dienste des freien demokratischen Wettbewerbs für die Rechte aller demokratischen Parteien im Sinne von Artikel 21 des Grundgesetzes, an der politischen Willensbildung mitzuwirken“. Er kündigt an, in Sulz „ein weiteres Exempel zu statuieren“.

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