Der Rüstungsgegner Hermann Theisen hat erneut eine Petition an die Kreisrätinnen und -räte im Landkreis Rottweil geschrieben und sie aufgefordert, sich gegen illegale Rüstungsexporte von Heckler und Koch einzusetzen. Schon vor vier Jahren hatte Theisen eine solche Petition über das Landratsamt an die Kreisräte gesandt.
Warum nun wieder?
Landrat Wolf-Rüdiger Michel hatte die Schreiben Theisens damals nicht an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet. Das Landratsamt hatte sich auch geweigert, die Petition anzunehmen und zu bearbeiten. Dagegen hatte Theisen geklagt und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig im Mai 2020 Recht bekommen. (Wir haben berichtet.)
Juristische Klatsche fürs Landratsamt
Die Bundesverwaltungsrichter stellen fest, dass das Landratsamt verpflichtet war, „sämtliche am 9. September 2016 eingegangenen, an Mitglieder des Kreistags gerichteten Briefe des Klägers an diese weiterzuleiten“. Die Prozesskosten, angefangen vom Verwaltungsgericht Freiburg über den Verwaltungsgerichtshof Mannheim bis nach Leipzig, muss das Landratsamt zahlen, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.
Sie berufen sich auf den Artikel 17 des Grundgesetzes, wonach jedermann das Recht habe, sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Behörden oder Volksvertretungen zu wenden, das sogenannte Petitionsrecht eben. „Das Anhalten oder Zurücksenden solcher über einen Kreisrat an den Kreistag gerichteter Bitt- oder Beschwerdeschreiben ist mit Art. 17 GG nicht vereinbar“, so die Leipziger Richter eindeutig.
Thema im Kreistag?
Theisen beruft sich auf dieses Urteil, das inzwischen schriftlich vorliege. Er hat nun erneut Briefe an die Kreistagsmitglieder geschrieben und diese an das Landratsamt Rottweil versandt. „Somit wird sich der Kreistag (nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts) nun doch noch mit Fragen rund um die in Teilen illegale Exportpraxis des Waffenherstellers beschäftigen müssen“, ist Theisen überzeugt.