Das Landgericht Stuttgart wird am 15. Mai mit der Verhandlung gegen ehemalige Manager und Beschäftigte des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler und Koch beginnen. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.
Die Manager sollen dafür gesorgt haben, dass etwa 7000 G 36-Gewehre auch in mexikanische Unruheprovinzen geliefert wurden, obwohl dies die Bundesregierung ausdrücklich untersagt hatte.
Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 KLs 143 Js 38100/10 („Heckler und Koch“) wird vor der 13. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart – Wirtschaftsstrafkammer stattfinden.
Langer Prozess
Das Gericht hat bereits 24 weiterer Termine bis Ende Oktober festgesetzt. Dies sei die vorläufige Planung. „Im Verlauf der Hauptverhandlung kann es zu Änderungen kommen“, so der Sprecher des Landgerichts Dr. Johannes Fridrich am Montag in einer Mitteilung. Die Verhandlungen sollten jeweils um 9.30 Uhr im Landgericht beginnen und fast alle ganztägig sein.
Das Landgericht Stuttgart hatte im Mai 2016 bereits „das Hauptverfahren gegen eine Vertriebsmitarbeiterin, zwei ehemalige Vertriebsleiter und zwei ehemalige Geschäftsführer eines Waffenherstellers wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 13. Oktober 2015 umfassend zur Hauptverhandlung zugelassen“.
Gegen den in Mexiko tätigen ehemaligen Verkaufsrepräsentanten sei das Hauptverfahren mit Ausnahme einer angeklagten Tat ebenfalls eröffnet worden. Zu den Angeklagten gehört laut Anklageschrift auch der ehemalige Rottweiler Landgerichtspräsident Peter Beyerle, der nach seiner Pensionierung erst als „Behördenbeauftragter“ und später als Geschäftsführer für das Oberndorfer Unternehmen arbeitete.
Lange Ermittlungen
Weil die 13. Strafkammer mit weiteren bedeutenden Wirtschaftsstrafsachen, etwa dem Verfahren um den Porsche-Verkauf befasst war, hat es seit Verfahrenseröffnung bis zu einem Prozesstermin noch einmal fast zwei Jahre gedauert. Da außerdem Haftsachen vorgehen, musste die Kammer zunächst ein Verfahren gegen eine Autoschieberbande und ein Verfahren wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt, sprich Schwarzarbeit, behandeln, bevor nun Heckler und Koch an der Reihe ist, wie Gerichtssprecher Fridrich auf Nachfrage der NRWZ erläutert. Die lange Verfahrensdauer werrde am möglichen Strafmaß nichts ändern. Allerdings könne das Gericht einen Teil der Strafe als vollstreckt werten, wenn es zum Schluss kommt, dass eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ vorliegt.
Seit 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach einer Strafanzeige des Heckler-und Koch-Kritikers Jürgen Grässlin in dem Fall ermittelt und mehr als fünf Jahre gebraucht. Bei einer Razzia am 10. November 2011 hatten eine große Anzahl von Staatsanwälten und Polizisten in Oberndorf und in Privatwohnungen Akten beschlagnahmt.
Hatte das Unternehmen anfangs sämtliche Vorwürfe abgestritten, kam Ende April 2013 die Kehrtwende. Da feuerte die Firma zwei Mitarbeiter aus der mittleren und unteren Ebene fristlos, weil diese „eigenmächtig, ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen“ die illegalen Exporte veranlasst hätten. In einem folgenden Arbeitsgerichtsprozess allerdings musste das Unternehmen vieles offenlegen, was diese These ins Wanken brachte. Nun muss ein Teil der oberen Etage von damals vor Gericht erscheinen.
Fortsetzungstermine sind für folgende Termine vorgesehen:
17.05.2018, 05.06.2018, 07.06.2018, 14.06.2018, 19.06.2018, 05.07.2018, 10.07.2018, 12.07.2018, 26.07.2018, 01.08.2018, 16.08.2018, 03.09.2018,10.09.2018, 11.09.2018, 18.09.2018, 20.09.2018, 24.09.2018, 26.09.2018, 08.10.2018, 10.10.2018, 16.10.2018, 18.10.2018, 23.10.2018, 25.10.2018.