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    Hausfriedensbruchprozess: Kosten trägt die Staatskasse

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    Im April hat das Amtsgericht Oberndorf in einem ungewöhnlichen Verfahren Hermann Theisen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. (Wir haben berichtet).

    Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hatte dem Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch vorgeworfen „eine dilettantische Dienstanweisung für den Werkschutz“ gegeben zu haben, sodass Theisen frei zu sprechen war. Heuer hatte in der Urteilsbegründung angekündigt, er wolle prüfen, ob die Firma nicht die Kosten des Verfahrens tragen muss, weil sie eine unwahre Anzeige erstattet habe.

    Nun hat Heuer seine Prüfung abgeschlossen und teilt mit, es bleibe dabei, „die Kosten trägt die Staatskasse“. Heuer hatte von Staatsanwaltschaft und den Beteiligten auf Heckler und Koch-Seite , dem damalige Geschäftsführer und dem damaligen Justiziar, Stellungnahmen angefordert. Er wollte von den beiden wissen, wie es zur Anzeige vom 5. Mai 2015 gekommen war.

    „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der in der Anzeige vom 7.5.2015 geschilderte Sachverhalt teilweise nicht den Tatsachen entspricht“, betont Heuer. Deshalb sei Theisen freigesprochen worden. Es könne aber nicht mehr mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, wer von den beiden aufgrund welcher Informationen für den Inhalt der Strafanzeige verantwortlich war, zumal der damalige Geschäftsführer in der Hauptverhandlung nicht als Zeuge vernommen worden sei.

    Deshalb bleibe es dabei, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, so Heuer abschließend.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Im April hat das Amtsgericht Oberndorf in einem ungewöhnlichen Verfahren Hermann Theisen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. (Wir haben berichtet).

    Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hatte dem Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch vorgeworfen „eine dilettantische Dienstanweisung für den Werkschutz“ gegeben zu haben, sodass Theisen frei zu sprechen war. Heuer hatte in der Urteilsbegründung angekündigt, er wolle prüfen, ob die Firma nicht die Kosten des Verfahrens tragen muss, weil sie eine unwahre Anzeige erstattet habe.

    Nun hat Heuer seine Prüfung abgeschlossen und teilt mit, es bleibe dabei, „die Kosten trägt die Staatskasse“. Heuer hatte von Staatsanwaltschaft und den Beteiligten auf Heckler und Koch-Seite , dem damalige Geschäftsführer und dem damaligen Justiziar, Stellungnahmen angefordert. Er wollte von den beiden wissen, wie es zur Anzeige vom 5. Mai 2015 gekommen war.

    „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der in der Anzeige vom 7.5.2015 geschilderte Sachverhalt teilweise nicht den Tatsachen entspricht“, betont Heuer. Deshalb sei Theisen freigesprochen worden. Es könne aber nicht mehr mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, wer von den beiden aufgrund welcher Informationen für den Inhalt der Strafanzeige verantwortlich war, zumal der damalige Geschäftsführer in der Hauptverhandlung nicht als Zeuge vernommen worden sei.

    Deshalb bleibe es dabei, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, so Heuer abschließend.

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