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    Hardt: Ermittler kommen voran

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    Das vollendende und das versuchte Tötungsdelikt von Hardt und Tennenbronn beschäftigen weiterhin die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Wie berichtet, steht eine 56-jährige Frau im dringenden Verdacht, am Sonntagnachmittag erst ihre 22-jährige Tochter in Hardt erstochen und danach in Tennenbronn ihren 25-jährigen Sohn mit einem Küchenmesser schwer verletzt zu haben.

    Nach den bisherigen Ermittlungen zu den beiden Bluttaten hat Staatsanwalt Frank Grundke am Mittwoch einige zusätzliche Angaben gemacht. Demnach war die 56-jährige Frau zunächst in Hardt bei ihrer Tochter und hatte diese mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Sie war dann mit ihrem Auto nach Tennenbronn zur Wohnung ihres Sohnes gefahren. „hat sich dort eine Weile aufgehalten“, so Grundke und dann auch auf den Sohn eingestochen.

    „In Tennenbronn hat dann jemand aus der Wohnung die Polizei alarmiert“, berichtet Grundke. Außer dem Opfer seien weitere Personen in der Wohnung gewesen. „Im Laufe der Ermittlungen in Tennenbronn ergaben sich Hinweise auf die andere Tat in Hardt.“ Dort hatte es keine unmittelbaren Zeugen gegeben.

    Motiv weiter unbekannt

    Die Motive der Frau seien noch unklar. Sie habe zwar sowohl bei der Polizei als auch beim Haftrichter Angaben gemacht. Diese bedürften aber noch der Abklärung. Ob die Frau schuldfähig sei und wie ihr seelischer Zustand zur Tatzeit war, das müsse ein psychiatrisches Gutachten klären. Ob sich die Frau in stationärer psychiatrischer Behandlung befand, wolle er aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht kommentieren. Der 25-jährige Sohn habe bis Mittwochvormittag noch nicht vernommen werden können, so Grundke. „Er befindet sich noch in einem schlechten Zustand.“

    Der Tatvorwurf, wie er im Haftbefehl stehe, laute auf Totschlag im Fall der jungen Frau aus Hardt und versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Falle des Bruders. Dies sei aber „eine Momentaufnahme“, es könne sich im Lauf der Ermittlungen oder eines Prozesses ändern. Bisher sei im Fall Hardt ein Mordmerkmal wie Heimtücke nicht nachzuweisen, erläutert Grundke. Die Ermittlungsaufträge seien erteilt, er rechne in ein bis zwei Monaten mit einem abschließenden Ergebnis.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das vollendende und das versuchte Tötungsdelikt von Hardt und Tennenbronn beschäftigen weiterhin die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Wie berichtet, steht eine 56-jährige Frau im dringenden Verdacht, am Sonntagnachmittag erst ihre 22-jährige Tochter in Hardt erstochen und danach in Tennenbronn ihren 25-jährigen Sohn mit einem Küchenmesser schwer verletzt zu haben.

    Nach den bisherigen Ermittlungen zu den beiden Bluttaten hat Staatsanwalt Frank Grundke am Mittwoch einige zusätzliche Angaben gemacht. Demnach war die 56-jährige Frau zunächst in Hardt bei ihrer Tochter und hatte diese mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Sie war dann mit ihrem Auto nach Tennenbronn zur Wohnung ihres Sohnes gefahren. „hat sich dort eine Weile aufgehalten“, so Grundke und dann auch auf den Sohn eingestochen.

    „In Tennenbronn hat dann jemand aus der Wohnung die Polizei alarmiert“, berichtet Grundke. Außer dem Opfer seien weitere Personen in der Wohnung gewesen. „Im Laufe der Ermittlungen in Tennenbronn ergaben sich Hinweise auf die andere Tat in Hardt.“ Dort hatte es keine unmittelbaren Zeugen gegeben.

    Motiv weiter unbekannt

    Die Motive der Frau seien noch unklar. Sie habe zwar sowohl bei der Polizei als auch beim Haftrichter Angaben gemacht. Diese bedürften aber noch der Abklärung. Ob die Frau schuldfähig sei und wie ihr seelischer Zustand zur Tatzeit war, das müsse ein psychiatrisches Gutachten klären. Ob sich die Frau in stationärer psychiatrischer Behandlung befand, wolle er aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht kommentieren. Der 25-jährige Sohn habe bis Mittwochvormittag noch nicht vernommen werden können, so Grundke. „Er befindet sich noch in einem schlechten Zustand.“

    Der Tatvorwurf, wie er im Haftbefehl stehe, laute auf Totschlag im Fall der jungen Frau aus Hardt und versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Falle des Bruders. Dies sei aber „eine Momentaufnahme“, es könne sich im Lauf der Ermittlungen oder eines Prozesses ändern. Bisher sei im Fall Hardt ein Mordmerkmal wie Heimtücke nicht nachzuweisen, erläutert Grundke. Die Ermittlungsaufträge seien erteilt, er rechne in ein bis zwei Monaten mit einem abschließenden Ergebnis.

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