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    Giftstoff-Erpresser: Revision gescheitert, Urteil ist rechtskräftig

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    Er machte schon bei seiner Verhandlung vor dem Rottweiler Landgericht im vergangenen September eine traurige Figur. Zwischenzeitlich wird sich seine Laune nicht gebessert haben: Der 33-Jährige, der  Unternehmer, Fußball-Bundesligavereine wie den FC Bayern und den SC Freiburg, den Europapark Rust, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Flughäfen und Fluggesellschaften sowie auch den Oberbürgermeister der Stadt Rottweil um Millionen erpresst hat, ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das Urteil des Rottweiler Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Das berichtete ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 24. Februar 2021 die Revision des im Jahr 1987 geborenen Deutschen gegen das Urteil des Landgerichts vom 12. Oktober 2020 als unbegründet verworfen und dem An-geklagten die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt. Das Landgericht Rottweil hatte den in Spaichingen geborenen Mann unter anderem wegen versuchter Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Tatmittel (Laptop und Drucker) eingezogen.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an drei Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende größerer Unternehmen Erpresserbriefe per Post verschickt hatte, außerdem an eine Vielzahl von Empfängern – Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Oberbürgermeister, Fußball-Bundesligavereine, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, ein Freizeitpark – E-Mails mit Drohtexten, in welchen er jeweils hohe Geldbeträge forderte. In keinem Fall wurde tatsächlich eine Zahlung geleistet.

    Den Anfang machte ein handschriftlicher Brief an eine große Medizintechnikfirma in Tuttlingen im Dezember 2019. 7,5 Millionen in Bitcoin forderte der Absender vom Geschäftsführer. Sonst würde er ihn wegen Missbrauchs eines achtjährigen Kindes anzeigen. Er habe DNA vom Adressaten, könne die Tat an dem Kind beweisen, sei zudem im Besitz kinderpornografischen Materials auf einem Datenträger, das eindeutig dem Adressaten zugeordnet werden könne. Absender des Schreibens: ein Fantasiename mit Fantasieadresse.

    Der Geschäftsführer der Medizintechnikfirma zahlte nicht, er rief sofort die Polizei. Ebenso Geschäftsführer weiterer Weltunternehmen aus der Region und darüber hinaus, die gleichlautende Briefe und später E-Mails erhielten.

    Auch an Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß schrieb er eine Mail. Betreff: „Sieben Tage“. Darin forderte er eine Zahlung in Höhe von 2,5 Millionen in Bitcoin. Andernfalls werde er Chlorgas in den Kindergärten und Schulen der Stadt freisetzen. „Der Geschädigte zahlte die geforderte Summe nicht“, hieß es in der Anklageschrift beim Prozess gegen den Mann. Deshalb war er vor allem wegen versuchter Erpressung angeklagt.

    Der knapp 33-jährige Mann aus einer Umlandgemeinde muss nun für viereinhalb Jahre in Haft. Der Richter empfahl dem Verurteilten, die Haftzeit zu nutzen und sich behandeln zu lassen – der Mann leidet seit Jahren an einer Depression.

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    Er machte schon bei seiner Verhandlung vor dem Rottweiler Landgericht im vergangenen September eine traurige Figur. Zwischenzeitlich wird sich seine Laune nicht gebessert haben: Der 33-Jährige, der  Unternehmer, Fußball-Bundesligavereine wie den FC Bayern und den SC Freiburg, den Europapark Rust, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Flughäfen und Fluggesellschaften sowie auch den Oberbürgermeister der Stadt Rottweil um Millionen erpresst hat, ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das Urteil des Rottweiler Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Das berichtete ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 24. Februar 2021 die Revision des im Jahr 1987 geborenen Deutschen gegen das Urteil des Landgerichts vom 12. Oktober 2020 als unbegründet verworfen und dem An-geklagten die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt. Das Landgericht Rottweil hatte den in Spaichingen geborenen Mann unter anderem wegen versuchter Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Tatmittel (Laptop und Drucker) eingezogen.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an drei Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende größerer Unternehmen Erpresserbriefe per Post verschickt hatte, außerdem an eine Vielzahl von Empfängern – Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Oberbürgermeister, Fußball-Bundesligavereine, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, ein Freizeitpark – E-Mails mit Drohtexten, in welchen er jeweils hohe Geldbeträge forderte. In keinem Fall wurde tatsächlich eine Zahlung geleistet.

    Den Anfang machte ein handschriftlicher Brief an eine große Medizintechnikfirma in Tuttlingen im Dezember 2019. 7,5 Millionen in Bitcoin forderte der Absender vom Geschäftsführer. Sonst würde er ihn wegen Missbrauchs eines achtjährigen Kindes anzeigen. Er habe DNA vom Adressaten, könne die Tat an dem Kind beweisen, sei zudem im Besitz kinderpornografischen Materials auf einem Datenträger, das eindeutig dem Adressaten zugeordnet werden könne. Absender des Schreibens: ein Fantasiename mit Fantasieadresse.

    Der Geschäftsführer der Medizintechnikfirma zahlte nicht, er rief sofort die Polizei. Ebenso Geschäftsführer weiterer Weltunternehmen aus der Region und darüber hinaus, die gleichlautende Briefe und später E-Mails erhielten.

    Auch an Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß schrieb er eine Mail. Betreff: „Sieben Tage“. Darin forderte er eine Zahlung in Höhe von 2,5 Millionen in Bitcoin. Andernfalls werde er Chlorgas in den Kindergärten und Schulen der Stadt freisetzen. „Der Geschädigte zahlte die geforderte Summe nicht“, hieß es in der Anklageschrift beim Prozess gegen den Mann. Deshalb war er vor allem wegen versuchter Erpressung angeklagt.

    Der knapp 33-jährige Mann aus einer Umlandgemeinde muss nun für viereinhalb Jahre in Haft. Der Richter empfahl dem Verurteilten, die Haftzeit zu nutzen und sich behandeln zu lassen – der Mann leidet seit Jahren an einer Depression.

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