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    „Gewaltverbrechen sind eine männliche Domäne“

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    Mehr Personal, weniger Rückstände: Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat bei ihrem Jahrespressegespräch Positives vermelden können.

    So wurde die Behörde noch einmal aufgestockt: Zweieinhalb Stellen wurden im April 2022 vom Land zusätzlich bewilligt. „Die tun ihren Dienst seit 1. Februar 2023“, beschrieb die Leitende Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer den Verlauf. Und schon ist die seit 2021 gestiegene Zahl an unerledigten Fällen deutlich zurückgegangen.

    Überhaupt – nicht nur die Chefin der Behörde ist weiblich, sondern die Mehrzahl der 57 Beschäftigten: Der Frauenanteil liegt bei zwei Dritteln. Auch sind mehr Staatsanwältinnen (13) als Staatsanwälte (elf) in der Behörde tätig („Die Frauenquote nimmt zu“, bemerkte Mayländer). Nur bei den Führungskräften sind noch zwei Drittel Männer. Wobei laut Mayländer das Interesse der Frauen an den Positionen steigerungsfähig ist: „Frauen wollen ein wenig wachgeküsst werden“, scherzte sie. Die „Frauenquote“ bei der „Kundschaft“, also den Tätern, ist noch nicht so hoch: „Gewaltverbrechen sind eine männliche Domäne“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Gross, der Stellvertreter Mayländers, „bei anderen Strafverfahren holen die Frauen aber auf.“ Eine Statistik hierüber liegt aber nicht vor.

    Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Rottweil, deren Gebiet die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Freudenstadt umfasst, im abgelaufenen Jahr 25.126 neue Ermittlungsfälle zu bearbeiten, nach 22.685 im Vorjahr – ein Zuwachs um elf Prozent. Ein Großteil der Zuwächse sind Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren“), die nun 9371 ausmache (Vorjahr 7575).

    Rückläufig war im Jahr 2021 die Zahl an Körperverletzungen und Diebstählen gewesen; diese ist jetzt wieder gestiegen: Um 15 Prozent bei den Körperverletzungen, um 33 Prozent bei den Diebstählen. Hier vermutet Mayländer eine Auswirkung der Corona-Pandemie: „Weil 2022 wieder mehr Läden offen hatten“.

    Eine eklatante Zunahme gab es bei der Geldwäsche: Hier wurde wegen 86 Prozent mehr Fällen ermittelt als im Vorjahr. Das liege an der zunehmenden Internet-Kriminalität, berichtete die Leitende Oberstaatsanwältin: Die Betrüger beispielsweise bei Schock-Anrufen und Whattsapps nützten oft arglose Menschen aus, um ein Konto bei einer deutschen oder einer Internet-Bank zu eröffnen, auf das die Opfer das Geld überweisen sollen. Wer aber nicht arglos sei und eine Provision kassiere („Finanzagent“), würde ebenfalls bestraft.

    In den Fällen, in denen der Täter (oder die Täterin) bekannt war, also in der Mehrzahl, mussten noch lange nicht alle vor den Kadi. 1012 Anklagen haben die Staatsanwälte und –innen ausgefertigt und ans Gericht gegeben, davon 17 ans Landgericht (33 im Jahr zuvor), 207 an die Schöffengerichte und 788 an die Straf- und Jugendrichter. 2346 Mal wurde ein Strafbefehl beantragt. Wesentlich mehr Verfahren wurden eingestellt: Allein 5100, weil sich eine Tat nicht nachweisen ließ (zum Beispiel, weil die Täterin unschuldig war), fast 350 gegen Zahlung einer Geldauflage oder nach einem Täter-Opfer-Ausgleich und 836 wegen Geringfügigkeit. 733 Mal wurden Antragsteller auf den Privatklageweg verwiesen.

    Wenn es wirklich zu Gerichtsverhandlungen kommt, ist die Zahl der Freisprüche recht gering, nämlich laut Gross unter zehn Prozent. Das liege eben daran, dass die Verfahren eingestellt werden und gar nicht vor Gericht kommen, bei denen mit einem Freispruch gerechnet wird, sagte er.

    Auch wenn es vor Kurzem den Fall von zwei 14-jährigen jugendlichen Intensivtätern gegeben habe, die in Seedorf einen 22-Jährigen brutal zusammengeschlagen, ausgeraubt und in der Kälte liegen gelassen hatten (wir berichteten): Von einer Zunahme der Jugendkriminalität können man nicht sprechen, sagte Gross.

    Weniger auskunftsfreudig war die Staatsanwaltschaft im Falle des Todes einer Frau in Rottweil kurz vor Weihnachten – allerdings aus zwingenden Gründen: Hier gebe es zwar eine „Abschlussverfügung“, die aber der Betroffene noch nicht erhalten habe. Und weil der nicht schon aus der Presse erfahren darf, was das Ergebnis der Ermittlungen ist, wird die Behörde voraussichtlich erst übernächste Woche mitteilen, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Das interessiert diese Woche

    Mehr Personal, weniger Rückstände: Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat bei ihrem Jahrespressegespräch Positives vermelden können.

    So wurde die Behörde noch einmal aufgestockt: Zweieinhalb Stellen wurden im April 2022 vom Land zusätzlich bewilligt. „Die tun ihren Dienst seit 1. Februar 2023“, beschrieb die Leitende Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer den Verlauf. Und schon ist die seit 2021 gestiegene Zahl an unerledigten Fällen deutlich zurückgegangen.

    Überhaupt – nicht nur die Chefin der Behörde ist weiblich, sondern die Mehrzahl der 57 Beschäftigten: Der Frauenanteil liegt bei zwei Dritteln. Auch sind mehr Staatsanwältinnen (13) als Staatsanwälte (elf) in der Behörde tätig („Die Frauenquote nimmt zu“, bemerkte Mayländer). Nur bei den Führungskräften sind noch zwei Drittel Männer. Wobei laut Mayländer das Interesse der Frauen an den Positionen steigerungsfähig ist: „Frauen wollen ein wenig wachgeküsst werden“, scherzte sie. Die „Frauenquote“ bei der „Kundschaft“, also den Tätern, ist noch nicht so hoch: „Gewaltverbrechen sind eine männliche Domäne“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Gross, der Stellvertreter Mayländers, „bei anderen Strafverfahren holen die Frauen aber auf.“ Eine Statistik hierüber liegt aber nicht vor.

    Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Rottweil, deren Gebiet die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Freudenstadt umfasst, im abgelaufenen Jahr 25.126 neue Ermittlungsfälle zu bearbeiten, nach 22.685 im Vorjahr – ein Zuwachs um elf Prozent. Ein Großteil der Zuwächse sind Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren“), die nun 9371 ausmache (Vorjahr 7575).

    Rückläufig war im Jahr 2021 die Zahl an Körperverletzungen und Diebstählen gewesen; diese ist jetzt wieder gestiegen: Um 15 Prozent bei den Körperverletzungen, um 33 Prozent bei den Diebstählen. Hier vermutet Mayländer eine Auswirkung der Corona-Pandemie: „Weil 2022 wieder mehr Läden offen hatten“.

    Eine eklatante Zunahme gab es bei der Geldwäsche: Hier wurde wegen 86 Prozent mehr Fällen ermittelt als im Vorjahr. Das liege an der zunehmenden Internet-Kriminalität, berichtete die Leitende Oberstaatsanwältin: Die Betrüger beispielsweise bei Schock-Anrufen und Whattsapps nützten oft arglose Menschen aus, um ein Konto bei einer deutschen oder einer Internet-Bank zu eröffnen, auf das die Opfer das Geld überweisen sollen. Wer aber nicht arglos sei und eine Provision kassiere („Finanzagent“), würde ebenfalls bestraft.

    In den Fällen, in denen der Täter (oder die Täterin) bekannt war, also in der Mehrzahl, mussten noch lange nicht alle vor den Kadi. 1012 Anklagen haben die Staatsanwälte und –innen ausgefertigt und ans Gericht gegeben, davon 17 ans Landgericht (33 im Jahr zuvor), 207 an die Schöffengerichte und 788 an die Straf- und Jugendrichter. 2346 Mal wurde ein Strafbefehl beantragt. Wesentlich mehr Verfahren wurden eingestellt: Allein 5100, weil sich eine Tat nicht nachweisen ließ (zum Beispiel, weil die Täterin unschuldig war), fast 350 gegen Zahlung einer Geldauflage oder nach einem Täter-Opfer-Ausgleich und 836 wegen Geringfügigkeit. 733 Mal wurden Antragsteller auf den Privatklageweg verwiesen.

    Wenn es wirklich zu Gerichtsverhandlungen kommt, ist die Zahl der Freisprüche recht gering, nämlich laut Gross unter zehn Prozent. Das liege eben daran, dass die Verfahren eingestellt werden und gar nicht vor Gericht kommen, bei denen mit einem Freispruch gerechnet wird, sagte er.

    Auch wenn es vor Kurzem den Fall von zwei 14-jährigen jugendlichen Intensivtätern gegeben habe, die in Seedorf einen 22-Jährigen brutal zusammengeschlagen, ausgeraubt und in der Kälte liegen gelassen hatten (wir berichteten): Von einer Zunahme der Jugendkriminalität können man nicht sprechen, sagte Gross.

    Weniger auskunftsfreudig war die Staatsanwaltschaft im Falle des Todes einer Frau in Rottweil kurz vor Weihnachten – allerdings aus zwingenden Gründen: Hier gebe es zwar eine „Abschlussverfügung“, die aber der Betroffene noch nicht erhalten habe. Und weil der nicht schon aus der Presse erfahren darf, was das Ergebnis der Ermittlungen ist, wird die Behörde voraussichtlich erst übernächste Woche mitteilen, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

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